Veröffentlichung 08.12.25 | Abgabefrist 17.02.26 | Öffnung 17.02.26 | Vertragsbeginn 08.04.26 |
Eignungskriterien
Präqualifizierte Unternehmen:führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste desVereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.Nicht präqualifizierte Unternehmen:haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausge-füllte Formblatt 124 "Eigenerklärung zur Eignung" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "Eigenerklärung zur Eignung" genannten Bescheinigung zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasstsind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.Das Formblatt 124 liegt den Verdingungsunterlagen bei und umfasst Angaben gemäß § 6a Abs. 2 Ziffer 1 – 9 VOB/A.Zum Nachweis der Einhaltung der Regelungen des ThürVgG ist mit dem Angebot vorzulegen:Eigenerklärung zum ThürVgG § 8 (mit Erläuterungen in den Verdingungsunterlagen enthalten)
Zuschlagskriterien
Siehe Vergabeunterlagen
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