Frist abgelaufen

FE 02.0479/2023/IRB - Nachhaltigkeit des Bundesfernstraßenbaus - Entwicklung eines Moni-toringkonzepts 'Implementierung' - Lärmindikator Monitoring

Die Angebotsfrist ist am 20. Juni 2023 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓
Auftraggeber
Veröffentlicht
17.05.2023
Angebotsfrist
20.06.2023
Im Rahmen der Realisierung eines Konzepts für ein umfassendes und transparentes Monitoring der im Bundesfernstraßenbau relevanten Nachhaltigkeitsziele soll für den Bereich „Natur- und Umweltschutz“ ein Indikator zur Erfassung der Lärmbetroffenheit entwickelt werden. Zur Erfassung der Lärmbetroffenheit der Bevölkerung an Bundesfernstraßen soll die Monitoringgröße „Anzahl Lärmbelasteter nach Pegelklassen“ genutzt werden. Diese Größe stellt einen objektiven Lärmindikator dar und kann ausgehend von gängigen Schallimmissions-Berechnungen ermittelt werden. Erforderliche Eingangsdaten zu Verkehrsmengen, Straßendeckschichten, installierten Lärmschutzmaßnahmen, Hindernisse/Bebauung auf dem Ausbreitungsweg sowie Geländemodelle sind prinzipiell vorhanden. Diese finden bereits in der alle fünf Jahre stattfindenden Lärmkartierung Anwendung. Nutzt man die Ergebnisse der Lärmkartierungen für den Verkehrsträger Straße direkt, umfasst die ermittelte Anzahl Lärmbelasteter allerdings auch Belastungen, die außerhalb der Baulast des Bundes stattfinden. Um eine hohe Aussagekraft des Lärmindikators zu gewährleisten, ist eine anteilige Berechnung für Straßen in der Baulast des Bundes durchzuführen. Die den Lärmkartierungen zugrundeliegende Datenbasis kann hierfür genutzt werden, jedoch sind Neuberechnungen für Bundesautobahnen und Bundesstraßen notwendig. Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, die praktische Umsetzbarkeit und konkrete Relevanz des vorgeschlagenen Lärmindikators detailliert zu untersuchen und zu bewerten. Dem Lärmindikator soll die Monitoringgröße „Lärmbelastete in Personen oder Wohneinheiten an Strecken (Anzahl oder Anteil) über einem Grenzwert oder nach Pegelklasse“ zugrunde liegen. Zweck des Lärmindikators ist es, die Entwicklung der Lärmbelastung an Straßen in der Baulast des Bundes abzubilden. Für den Indikator soll die Erhebung, Analyse und Ergebnisdarstellung praktisch erprobt werden. Auf dabei ermittelte Probleme, Datenlücken, Anwendungsgrenzen, eventuell fehlende oder zu optimierende Analyseinstrumente soll hingewiesen werden. Vorgehen: - Definition und Recherche der notwendigen Datengrundlage - Konzeption einer zielführenden Berechnungsmethodik - Erhebung und Auswertung des Lärmindikators - Bewertung der exemplarischen Erprobung und Handlungsempfehlung

Zeitplan

Veröffentlichung
17.05.23
Fragenfrist
20.06.23
Abgabefrist
20.06.23

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
de-open
Erfüllungsort
Bonn, Deutschland
E-Mail
ticket@bescha.bund.de
Telefon
0228 99 610 1234

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Nachweise und Erklärungen in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht

    • - Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
    • Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
    • und
    • - ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
    • Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
    • Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
    • Nr. 1: Fachkunde und Erfahrung in der Berechnung von Schallimmissionen zum Zwecke der Lärmkartierung - Nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (einzutragen in die Referenzliste)
    • Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
    • Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4b, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 T€ wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur bei Bietern, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen. Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.

Zuschlagskriterien

    • Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium
    • alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Preisblatt42 KB2 Tabellen
Projektplan287 KB12 Seiten
Eigenerklärung124 KB24 Seiten
Eignungskriterien56 KB4 Seiten
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