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FE 02.499/2026/IRB "Spektrales Emissionsmodell von Krafträdern für BUB und RLS-19"

Auftraggeber
Veröffentlicht
15.06.2026
Angebotsfrist
14.07.2026
FE 02.499/2026/IRB „Spektrales Emissionsmodell von Krafträdern für BUB und RLS-19“ Die Berechnung des Beurteilungspegels nach der 16. BImSchV und die Berechnung des Umgebungslärmpegels nach der 34. BImSchV erfolgt nach unterschiedlichen Rechenverfahren (RLS-19 bzw. BUB). Während die Schallausbreitungsmodelle der zwei Verfahren leicht harmonisiert werden könnten, fehlen für die Harmonisierung der Geräuschemission von Straßen aktuelle spektrale Parameter für Antriebs- und Rollgeräusch. Als problematisch erweist sich dabei, dass insbesondere die Parameter der Antriebsgeräusche für zweirädrige Kraftfahrzeuge mit dem Emissionsansatz der RLS-19 nicht übereinstimmen. Eine Neubestimmung der Parameter AP und BP für Antriebsgeräusche von zweirädrigen Kraftfahrzeugen ist auch wegen des großen zeitlichen Abstandes zu deren ursprünglicher Ermittlung im EU-Projekt HARMONOISE geboten. Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es, das Modell für die Geräuschemissionen von Straßen der BUB (Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen) zu aktualisieren. Dabei sollen die Grundkoeffizienten AP und BP für das Antriebsgeräusch der BUB von zweirädrigen Kraftfahrzeugen messtechnisch validiert und ggf. neu bestimmt werden. Im Ergebnis sollen die Modelle für die Geräuschemissionen von Straßen der BUB und der RLS-19 bzgl. des A-bewerteten Emissionspegels möglichst identische Ergebnisse liefern. Damit sollen die Voraussetzungen für eine Übernahme der BUB auch als Prognosemodell für die Berechnung des Beurteilungspegels an Straßen geschaffen werden.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
15.06.26
Fragenfrist
14.07.26
Abgabefrist
14.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
de-open
Erfüllungsort
Bonn, Deutschland
E-Mail
ticket@bescha.bund.de
Freischalten
Telefon
0228 99 610 1234
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Nachweise und Erklärungen in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht

    • - Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
    • Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
    • und
    • - ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
    • Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
    • Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
    • Nr. 1: Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich „Akustische Messung von Fahrzeuggeräuschen“ - Nachweis durch mindestens ein abgeschlossenes Referenzpro-jekt aus den letzten fünf Jahren (Siehe Referenzliste)
    • Nr. 2: Kenntnisse und Erfahrungen in der akustischen Messtechnik sowie in der Analyse akustischer Messdaten - Nachzuweisen durch mindestens ein abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten fünf Jahren (Siehe Referenzliste)
    • Nr. 3: Verfügbarkeit der technischen Ausstattung zur Messung der akustischen Eigenschaften gemäß UN/ECE R41 - Nachzuweisen durch Beschreibung der notwendigen Ausstattung und Eigenerklärung über deren Verfügbarkeit (Eigenerklärung 1)
    • Nr. 4: Vorhandensein von Fachpersonal für die Pro-jektdurchführung - Nachzuweisen durch ein Eigenerklärung über die Qualifikation der Mitar-beiter, mit namentlicher Nennung des Projektleiters und der Hauptbearbeiter (Eigenerklärung 2)
    • Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
    • Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4c, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 T€ ist die Vergabestelle verpflichtet, beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug gemäß Erlass des BMVI vom 28.04.2021, Az: Z 23/289.36 aus dem Wettbewerbsregister einzuholen und bei der Eignung entsprechend zu bewerten. Diese Abforderung erfolgt bei allen Bietern der Bietergemeinschaft, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen.Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.

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