Frist abgelaufen

FE 03.0634/2022/CGB - Verbesserung der Nachtsichtbarkeit von wegweisender Beschilde-rung unter besonderer Berücksichtigung älterer Verkehrsteilnehmer

Die Angebotsfrist ist am 15. Oktober 2024 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓
Auftraggeber
Veröffentlicht
05.11.2024
Angebotsfrist
15.10.2024
FE 03.0634/2022 - Verbesserung der Nachtsichtbarkeit von wegweisender Beschilderung unter besonderer Berücksichtigung älterer Verkehrsteilnehmer Der Sehprozess und damit das Sehvermögen ist deutlich altersabhängig. Daher ist unter Berücksichtigung der immer älter werdenden Bevölkerung eine Überprüfung und ggf. Anpassung der lichttechnischen Anforderungen an die Objekte der Straßenausstattung notwendig. Neben der Abnahme der Sehleistung im Alter verschlechtert sich auch die Wahrnehmungsgeschwindigkeit, also die Zeit, die von der Darbietung eines Objekts bis zur bewussten Wahrnehmung vergeht, im Alter zunehmend. Ob in der zur Verfügung stehenden Lesezeit dabei alle Informationen erfasst werden können, ist vor dem Hintergrund des demographischen Wandels neu zu bewerten. Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, Maßnahmen zur Verbesserung der Lesbarkeit von Wegweisern auf Bundesautobahnen seitens älterer Menschen zu entwickeln. Hierzu soll geprüft werden, inwiefern die Vorgaben hinsichtlich der Gestaltungen von Wegweisern unter Berücksichtigung des demographischen Wandels noch zeitgemäß sind und wie die Nachtsichtbarkeit von Wegweisern verbessert werden kann. Die zu entwickelnden Maßnahmen können die Verkehrssicherheit insbesondere für ältere Verkehrsteilnehmer erhöhen. Denn die Nichtberücksichtigung des demographischen Wandels bei der Ausstattung von Wegweisern kann zu vermehrten Unfällen mit älteren Verkehrsteilnehmern führen.

Zeitplan

Fragenfrist
15.10.24
Abgabefrist
15.10.24
Veröffentlichung
05.11.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
de-open
Erfüllungsort
Bonn, Deutschland
E-Mail
ticket@bescha.bund.de
Telefon
0228 99 610 1234

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Nachweise und Erklärungen in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht

    • - Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
    • Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
    • und
    • - ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
    • Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
    • Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
    • Nr. 1: Kenntnisse und Erfahrungen auf den Gebieten der Verkehrszeichen und Beleuchtung - nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Referenzprojekt je Gebiet aus den letzten 5 Jahren (einzutragen in die Referenzliste)
    • Nr. 2: Kenntnisse und Erfahrungen in der Planung, Durchführung und Auswertung von Experimenten mit Versuchspersonen - nachzuweisen durch mind. 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (einzutragen in die Referenzliste)
    • Nr. 3: Der Forschungsnehmer muss über eine geeignete technische Ausrüstung für die Durchführung von lichttechnischen Messungen und Berechnungen sowie für die Untersuchung zur Lichtwirkung auf den Menschen im Labor bzw. Feld verfügen - nachzuweisen durch eine Eigenerklärung über Verfügbarkeit der Ausstattung (Bezugszeitpunkt für die Erklärung: Auftragsausführung)
    • Nr. 4: Vorhandensein von Fachpersonal für die Projektdurchführung - nachzuweisen durch eine Eigenerklärung über die Qualifikation der Mitarbeiter, mit namentlicher Nennung des Projektleiters und der Hauptbearbeiter sowie Information über Gremientätigkeiten.
    • Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
    • Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4c, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 T€ wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur bei Bietern, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen. Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.

Zuschlagskriterien

    • Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium
    • alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

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Vergabeunterlagen

Vertragsentwurf37 KB12 Seiten
Kalkulation203 KB2 Tabellen
Präsentation89 KB4 Seiten
Vertragsbedingungen42 KB8 Seiten
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