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FE 04.0368/2026/ABG - Modernisierung der Systematik und Struktur des Standardleis- tungskataloges für den Straßen- und Brückenbau (STLK)

Auftraggeber
Veröffentlicht
18.08.2026
Angebotsfrist
29.09.2026
Der Standardleistungskatalog für den Straßen- und Brückenbau (STLK) mit seinen derzeit 36 Leistungsbereichen aus einem weiten Bereich von den Landschaftsbauarbeiten über Erdbau, Entwässerung, Asphalt- und Betonbauweisen und bis hin zu Ingenieurbauwerken ist die zentrale Quelle und Grundlage für die AVA (Ausschreibung/Vergabe/Abrechnung)-Programme im Straßenwesen. Im Jahr 2018 wurde bereits versucht, den bestehenden STLK zu modernisieren. Seinerzeit wurde ein Lastenheft erstellt. Die in diesem Dokument in den Abschnitten 1 und 2 enthaltenen Ausführungen beschreiben die Arbeitsweisen zur Erstellung und Fortschreibung des STLK. Abschnitt 3 beschreibt die seinerzeit definierten technischen Anforderungen sowohl an die Bearbeitung des STLK als auch an die Struktur desselben. Diese Anforderungen sind inzwischen veraltet. Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es, auf Basis einer Bestandsanalyse des STLK Vorschläge für eine Überarbeitung der Systematik und Struktur des STLK zur Steigerung seiner Leistungsfähigkeit im Kontext der Digitalisierung zu erarbeiten. Als Ergebnis und Nutzen stehen Anforderungen in Form eines Lastenhefts für einen leistungsfähigen und zukunftssicheren STLK zur Verfügung, welche hinsichtlich der neuen Datenstruktur des STLK sowohl die konventionelle (planbasierte) Leistungsbeschreibung für AVA-Prozesse als auch die Methode BIM gewährleistet.

Zeitplan

Veröffentlichung
18.08.26
Fragenfrist
29.09.26
Abgabefrist
29.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
de-open
Erfüllungsort
Bonn, Deutschland
E-Mail
ticket@bescha.bund.de
Telefon
0228 99 610 1234

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • "Nachweise und Erklärungen in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht

    • - Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
    • Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
    • und
    • - ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
    • Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
    • Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
    • Nr.1: Erfahrungen und Kenntnisse in der Systematik und Struktur des Standardleistungskataloges für den Straßen- und Brückenbau (STLK), nachzuweisen durch mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren oder Nachweis der Mitarbeit in einschlägigen Normungs- oder Regelwerksgremien in den letzten 5 Jahren (Referenzliste 1).
    • Nr.2: Erfahrung im Erstellen wissenschaftlicher Berichte und der Dokumentationen von wissenschaftlichen Sachverhalten, nachzuweisen durch Mindestens ein Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (s. Referenzliste 2).
    • Nr.3: Vorhandensein von Fachpersonal für die Projektdurchführung, nachzuweisen durch eine Eigenerklärung über die Qualifikation der Mitarbeiter, des Projektleiters und der Hauptbearbeter (formlos)
    • Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
    • Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4b, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 T€ ist die Vergabestelle verpflichtet, beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug gemäß Erlass des BMVI vom 28.04.2021, Az: Z 23/289.36 aus dem Wettbewerbsregister einzuholen und bei der Eignung entsprechend zu bewerten. Diese Abforderung erfolgt bei allen Bietern der Bietergemeinschaft, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen.Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.

Zuschlagskriterien

    • Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium
    • alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

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