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FE 07.0334/2026/BGB - Alternatives Prüfverfahren zur Bestimmung der Phasenübergangstemperatur viskositätsverändernder organischer Zusätze im Bindemittel

Auftraggeber
Veröffentlicht
11.06.2026
Angebotsfrist
15.07.2026
Die Auftraggeberin verfolgt das Ziel, wissenschaftlich fundierte Entscheidungsgrundlagen für das Straßen- und Verkehrswesen zu entwickeln, insbesondere zur Bestimmung der Phasenübergangs-temperatur und zur Quantifizierung viskositätsverändernder organischer Zusätze (vvoZ) in ge-brauchsfertigen, temperaturabgesenkten Asphalten. Derzeit erfolgt der qualitative Nachweis von vvoZ im Rahmen der bauvertraglichen Abwicklung seit 2016 über die Prüfung der konstanten Scherrate im Dynamischen Scherrheometer (DSR). Dieses Verfahren ermöglicht jedoch nur eine eingeschränkte Differenzierung der verwendeten Wachsarten und beschreibt die Phasenüber-gangstemperatur lediglich näherungsweise. In Fachkreisen wird daher die Dynamische Differenz-kalorimetrie (DSC) als geeignetes Verfahren zur umfassenderen Bestimmung dieser Kenngrößen angesehen. Ziel des Forschungsvorhabens ist es, zu prüfen, ob die DSC als Methode zur qualitativen und quantitativen Bestimmung der Phasenübergangstemperatur sowie des Anteils an vvoZ in Binde-mitteln geeignet ist und bestehende Kenntnislücken zu schließen. Der Nutzen liegt insbesondere in der Weiterentwicklung und Stärkung von Prüfanforderungen mit der Phasenübergangstempe-ratur als zentralem Kennwert. Dies gewinnt an Bedeutung, da Asphaltmischgut künftig vermehrt temperaturabgesenkt hergestellt und eingebaut werden soll, wodurch der Einsatz viskositätsver-änderter Bitumen und damit die Relevanz entsprechender Prüfverfahren steigt.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
11.06.26
Fragenfrist
15.07.26
Abgabefrist
15.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
de-open
Erfüllungsort
Bonn, Deutschland
E-Mail
ticket@bescha.bund.de
Freischalten
Telefon
0228 99 610 1234
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • "Nachweise und Erklärungen in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht

    • - Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
    • Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
    • und
    • - ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
    • Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
    • Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
    • -Expertise in Analytischer Chemie, nachzuweisen durch mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 1)
    • -Erfahrung und Kenntnis in der Anwendung von Analysesystemen (explizit DSC und DSR), nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 2)
    • Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
    • Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4c, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 T€ ist die Vergabestelle verpflichtet, beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug gemäß Erlass des BMVI vom 28.04.2021, Az: Z 23/289.36 aus dem Wettbewerbsregister einzuholen und bei der Eignung entsprechend zu bewerten. Diese Abforderung erfolgt bei allen Bietern der Bietergemeinschaft, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen.Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.

Zuschlagskriterien

    • Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium
    • alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

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Eignungskriterien37 KB6 Seiten
Preisblatt203 KB2 Tabellen
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