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FE 07.0335/2026/BGB - Nachweisverfahren oberflächenaktiver Zusätze im Bitumen (NoaZuBi), Z2d-FE 07.0335/2026/BGB

Auftraggeber
Veröffentlicht
11.06.2026
Angebotsfrist
16.07.2026
Die neuen Regelungen des Arbeitsschutzes bzgl. Dämpfe und Aerosole aus Bitumen bei der Heißverarbeitung von Asphalt erfordern umfangreiche Entwicklungen der Asphaltbauweise. Zur Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes können u. a. oberflächenaktive Zusätze Anwendung finden. Diese Zusätze können entweder im gebrauchsfertigen Bitumen enthalten sein oder am Asphaltmischwerk direkt in den Produktionsprozess eingebunden werden. Dabei ist die Erwartungshaltung, dass die Zugabemengen sehr gering ausfallen und damit für zukünftige Rückgewinnung des Asphalts/Bindemittels keine Probleme zu erwarten sind. Jedoch gilt es zu beachten, dass im zunehmenden Maße auch Multimodifikationen zum Einsatz kommen und die Verträglichkeit im Gesamtsystem gewährleistet sein muss. Für den Einbau und die anforderungsgerechte Verdichtung temperaturabgesenkter Asphalte kann die Präsenz der Zusätze maßgebend für den Erfolg der Bauleistung sein. Da oberflächenaktive Zusätze aufgrund der geringen Zugabemengen die Rheologie des Bitumens im Regelfall nicht wesentlich verändern, ist weder ein qualitativer noch quantitativer Nachweis ihrer Anwesenheit über konventionelle oder rheologische Bitumenprüfverfahren möglich. Das FE Vorhaben soll einen wissenschaftlich fundierten, methodisch belastbaren Beitrag leisten, um analytische Methoden zu ermitteln, erproben und entwickeln, mit denen es möglich ist qualitativ und quantitativ oberflächenaktive Additive in Bindemitteln und gebrauchsfertigen Bitumen nachzuweisen. Der Nutzen des FE-Vorhabens umfasst insbesondere die Möglichkeit Qualitätssicherung in laufenden und durchgeführten Baumaßnahmen zu garantieren, in dem transparent die diversen Additive erfasst werden insbesondere im Hinblick auf einen zukünftigen Recyclingprozess.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
11.06.26
Fragenfrist
16.07.26
Abgabefrist
16.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
de-open
Erfüllungsort
Bonn, Deutschland
E-Mail
ticket@bescha.bund.de
Freischalten
Telefon
0228 99 610 1234
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • "Nachweise und Erklärungen in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht

    • - Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
    • Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
    • und
    • - ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
    • Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
    • Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
    • -Expertise in Analytischer Chemie, nachzuweisen durch mindestens 2 Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 1)
    • -Erfahrung und Kenntnis in der Anwendung von Analysesystemen (z.B. GC-MS, FT-IR, NMR u.ä.), nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 2)
    • Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
    • Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4c, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 T€ ist die Vergabestelle verpflichtet, beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug gemäß Erlass des BMVI vom 28.04.2021, Az: Z 23/289.36 aus dem Wettbewerbsregister einzuholen und bei der Eignung entsprechend zu bewerten. Diese Abforderung erfolgt bei allen Bietern der Bietergemeinschaft, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen.Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.

Zuschlagskriterien

    • Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium
    • alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

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Preisblatt203 KB2 Tabellen
Projektplan89 KB16 Seiten
Eigenerklärung42 KB32 Seiten
Eignungskriterien287 KB6 Seiten
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