Frist abgelaufen

FE 15.0709/2023/ARB - Überarbeitung des Leitfadens für die Planungsentscheidung 'Einschnitt oder Tunnel

Die Angebotsfrist ist am 20. Juni 2023 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓
Auftraggeber
Veröffentlicht
08.05.2023
Angebotsfrist
20.06.2023
Als Planungshilfe für die Straßenbauverwaltungen der Bundesländer hat das BMDV 1998 den Leitfaden für die Planungsentscheidung ,,Einschnitt oder Tunnel" herausgegeben und mit einem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau eingeführt. Der Leitfaden enthält Vorgaben für die Herbeiführung der Planungsentscheidung über die Anlage einer Straße, ob in einem Tunnel, einem Einschnitt, in einer Galeria, Einhausung oder einem teilabgedeckten Bauwerk. Diese Vorgaben sind bei allen Planungsfällen anzuwenden, bei denen alternative technische Lösungen vergleichend zu bewertend sind. Dabei hat der Leitfaden die Aufgabe, Bewertungsverfahren, Verfahren zur Kostenermittlung sowie Bewertungskriterien für eine transparente und nachvollziehbare Wahl der wirtschaftlichsten Variante bereitzustellen. Der bisherige Leitfaden basiert im Wesentlichen auf Vorgaben des BMDV, des BMF und der FGSV aus den Jahren 1986 bis 1993, die zwischenzeitlich fortgeschrieben wurden. Des Weiteren haben umwelt- und naturschutzrechtliche Belange im Planungsprozess erheblich an Bedeutung gewonnen. Mit Bezug auf eine aktuelle Baumaßnahme wies zudem der Bundesrechnungshof (BRH) auf Defizite des Leitfadens in Folge unberücksichtigter Anforderungen der Bundeshaushaltordnung (BHO) hin. Nach diesen Anforderungen entspräche der Leitfaden nicht der Methodik für die notwendige Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gemäß § 7 BHO, da die Aufteilung in monetäre und nicht monetäre Kriterien nicht erfolge und die nicht monetären Kriterien nicht nach der Kapitalwertmethode oder Nutzwertanalyse bewertet würden. Ziel und Nutzen dieses Forschungsprojektes ist die Aufstellung eines die aktuellen Vorgaben und Anforderungen erfüllenden Planungsleitfadens „Einschnitt oder Tunnel“ um künftige Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen methodisch korrekt und nachvollziehbar durchführen zu können.

Zeitplan

Veröffentlichung
08.05.23
Fragenfrist
20.06.23
Abgabefrist
20.06.23

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
de-open
Erfüllungsort
Bonn, Deutschland
E-Mail
ticket@bescha.bund.de
Telefon
0228 99 610 1234

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • "Nachweise und Erklärungen in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht

    • - Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
    • Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
    • und
    • - ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
    • Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
    • Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
    • Gefordert werden: Nachzuweisen durch:
    • Kenntnisse und Erfahrung in der Durchführung und Abwicklung von F+E-Projekten mindestens zwei abgeschlossene Projekte aus den letzten 4 Jahren gemäß Referenzliste
    • Erfahrung und Kenntnis in der Durchführung von Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen mindestens zwei abgeschlossene Projekte aus den letzten 5 Jahren gemäß Referenzliste
    • Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
    • Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4c, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 T€ wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur bei Bietern, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen. Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.

Zuschlagskriterien

    • Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium
    • alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

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Vertragsbedingungen203 KB4 Seiten
Vertragsentwurf89 KB8 Seiten
Kalkulation42 KB2 Tabellen
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