Frist abgelaufen

FE 15.0712/2023/ERB - Entwicklung einer Systematik zur Verfügbarkeitsbeurteilung der Tunnelausstattung

Die Angebotsfrist ist am 23. Januar 2024 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓
Auftraggeber
Veröffentlicht
16.10.2023
Angebotsfrist
23.01.2024
Die Zustandsbeurteilung im Bundesfernstraßenbereich erfolgt gemäß der DIN 1076 zyklisch für alle Tunnelbauwerke. Diese fokussiert jedoch maßgeblich auf die bauliche Zustandsbewertung und lässt die Frage des Zustandes der betriebs- und sicherheitstechnischen Tunnelausstattung weitgehend offen. Sowohl im Hinblick auf die Budgetierung der Haushaltsmittel, als auch im Kontext der Bündelung von Instandsetzungs- und Erneuerungsmaßnahmen sowie unter Berücksichtigung der Bedeutung des Tunnels im Straßennetz, fehlt es bis dato an ein einer Systematik, die die Zustände der einzelnen betriebstechnischen Komponenten erfasst, konsolidiert, bewertet und somit eine transparente Zustandsprognose im Kontext eines prädiktiven Erhaltungsmanagements ermöglicht. Darüber hinaus fußen bisherige Ermittlungsverfahren zur Erstellung der Erhaltungsbedarfsprognose auf der Zustandsbewertung des Tunnelbauwerks ; eine Berücksichtigung des durchaus umfangreichen Erneuerungsbedarfs der Ausstattung des Tunnels erfolgt bisher nicht. Ziel des Projektes ist die Entwicklung einer Systematik zur Zustandsbewertung und Verfügbarkeitsbeurteilung der betriebs- und sicherheitstechnischen Tunnelausstattung, die eine Prognose der Verfügbarkeit bzw. Aussagen zur Restnutzungsdauer ermöglicht und zukünftig als zusätzliche Information neben der Zustandsnote für das Bauwerk zur Ableitung von Erhaltungsstrategien und Budgetierung zur Verfügung steht.

Zeitplan

Veröffentlichung
16.10.23
Fragenfrist
23.01.24
Abgabefrist
23.01.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
de-open
Erfüllungsort
Bonn, Deutschland
E-Mail
ticket@bescha.bund.de
Telefon
0228 99 610 1234

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • "Nachweise und Erklärungen in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht

    • - Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
    • Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
    • und
    • - ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
    • Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
    • Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
    • Gefordert werden: Nachzuweisen durch:
    • Kenntnisse und Erfahrung in der Durchführung und Abwicklung von F+E-Projekten mindestens zwei abgeschlossene Projekte aus den letzten 4 Jahren gemäß Referenzliste
    • Kenntnisse und Erfahrung in der Planung, Herstellung und Erhaltung von der Tunnelausstattung. mindestens zwei abgeschlossene Projekte aus den letzten 5 Jahren gemäß Referenzliste
    • Erfahrung und Kenntnis in der Anwendung der BIM-Methode für Ingenieurbauwerke mindestens zwei Tätigkeiten/ Projekte mit Bezug der Anwendung der BIM-Methode für Ingenieurbauwerken aus den letzten 3 Jahren gemäß Referenzliste (abgeschlossen oder laufend)
    • Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
    • Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4c, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 T€ wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur bei Bietern, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen. Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.

Zuschlagskriterien

    • Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium
    • alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Eigenerklärung78 KB12 Seiten
Eignungskriterien37 KB24 Seiten
Preisblatt203 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage89 KB8 Seiten
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