Im Zuge der fortschreitenden Modernisierung der Brücken im Netz der Bundesfernstraßen ist der Ersatzneubau bestehender Bauwerke in vielen Fällen unumgänglich. Vor dem Neubau steht regelmäßig der Rückbau des vorhandenen Brückenbauwerks, der je nach Bauwerksart, Lage und Randbedingungen erhebliche technische, organisatorische und sicherheitsrelevante Herausforderungen mit sich bringt.
Das Rückbauverfahren „Sprengen“ nimmt innerhalb der möglichen Verfahren eine Sonderstellung ein. Es wird vor allem bei großen Brückenbauwerken angewendet, wenn andere Rückbauverfahren aus technischen, wirtschaftlichen oder zeitlichen Gründen ausscheiden. Obwohl die eigentliche Sprengung nur wenige Sekunden dauert, erfordert das Verfahren eine außerordentlich hohe Planungs-, Genehmigungs- und Kontrolltiefe. Insbesondere die planerische Vorbereitung, die Berücksichtigung von Sicherheits- und Umweltschutzaspekten sowie die Abstimmung mit zahlreichen Beteiligten stellen hohe Anforderungen an alle Projektbeteiligten.
Bislang fehlt für das Verfahren „Sprengen“ jedoch ein eigenständiger, praxisnaher Leitfaden, der:
- die vorhandenen Erfahrungen bündelt,
- und ein einheitliches Vorgehen für Planung, Nachweisführung, Ausschreibung und Ausführung ermöglicht.
Ziel dieses Forschungsprojektes ist es, für das Rückbauverfahren „Sprengen von Brücken“ eine einheitliche, nachvollziehbare und praxisorientierte Handlungsgrundlage bereitzustellen. Der Leitfaden soll die bestehenden Erfahrungen aus der Praxis systematisch bündeln und mit den aktuellen Vorschriften in Einklang bringen. Der Leitfaden soll dazu dienen,
- einen Überblick über die relevanten Sprengtechniken zu geben,
- die Machbarkeit anhand der technischen, rechtlichen und sicherheitsrelevanten Voraussetzungen abzuschätzen,
- die Planung, Genehmigung, ggfls. erforderliche statisch konstruktive Nachweisführung, Ausschreibung und Ausführung von Sprengrückbauten strukturiert zu unterstützen,
- Unsicherheiten bei der Anwendung des Verfahrens zu reduzieren
"Nachweise und Erklärungen in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht
•- Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
•Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
•und
•- ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
•Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
•Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
•- Fachkunde und Erfahrung von der Planung bis zur Durchführung der Sprengung von Brücken, nachzuweisen durch 2 abgeschlossene Referenzprojekte aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste 1)
•- Befähigung nach § 20 Sprengstoffgesetz (SprengG), nachzuweisen durch Vorlage Befähigungsschein
•- Ausreichend personelle Kapazitäten für die zeitgerechte Durchführung der zu vergebenden Leistung und Qualifizierung des eingesetzten verantwortlichen Personals und der technischen Fachkräfte, nachzuweisen durch namentliche Nennung der vorgesehenen Projektleitung und der vorgesehenen Hauptbearbeiter/-innen mit Angabe der Qualifikationen und Vorlage der Studien- bzw. Ausbildungsnachweise (siehe Eigenerklärung 1)
•Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
•Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4c, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 T€ ist die Vergabestelle verpflichtet, beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug gemäß Erlass des BMVI vom 28.04.2021, Az: Z 23/289.36 aus dem Wettbewerbsregister einzuholen und bei der Eignung entsprechend zu bewerten. Diese Abforderung erfolgt bei allen Bietern der Bietergemeinschaft, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen.Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.
Zuschlagskriterien
•Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium
•alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Welche davon erfüllen Sie?
KI prüft alle Kriterien gegen Ihr Unternehmensprofil