Frist abgelaufen

FE 69.0020/2025/ - Energieeffizienz und nachhaltige Wärmeversorgung im Gebäudebestand des Bundes - Strategien für die Dekarbonisierung

Die Angebotsfrist ist am 12. August 2026 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓
Auftraggeber
Veröffentlicht
09.07.2026
Angebotsfrist
12.08.2026
Der Gebäudebestand der Autobahn- und Straßenmeistereien wird derzeit überwiegend durch veraltete, fossil basierte Wärmeversorgungssysteme (Erdgas, Heizöl) betrieben, die nicht mit den Klimaschutzzielen des Bundes vereinbar sind. Bisherige Untersuchungen konzentrierten sich auf umfassende Sanierungsmaßnahmen, die jedoch mit hohen Kosten verbunden und kurzfristig kaum flächendeckend realisierbar sind. Es fehlt bislang ein standardisierter, übertragbarer Ansatz zur Bewertung wirtschaftlich und technisch machbarer Transformationspfade. Das Projekt entwickelt daher einen offenen, modularen Bewertungs- und Simulationsrahmen für klimaneutrale Wärmeversorgungslösungen mit Fokus auf schrittweiser Elektrifizierung durch Wärmepumpensysteme und Integration erneuerbarer Energien. In drei aufeinander aufbauenden Arbeitspaketen werden zunächst Energieverbrauchsdaten von ca. 200 Liegenschaften analysiert und Gebäudetypen abgeleitet (AP1), anschließend technische Versorgungsszenarien entwickelt und nach Energieeffizienz, CO₂-Emissionen und Wirtschaftlichkeit bewertet (AP2). Abschließend wird ein prototypisches Open-Source-Analysewerkzeug erstellt, das flexibel erweiterbar und in übergreifende Energiesystemmodelle integrierbar ist (AP3). Die Ergebnisse schaffen eine methodische Grundlage für standortübergreifende Transformationsstrategien.

Zeitplan

Veröffentlichung
09.07.26
Fragenfrist
12.08.26
Abgabefrist
12.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
de-open
Erfüllungsort
Bonn, Deutschland
E-Mail
ticket@bescha.bund.de
Telefon
0228 99 610 1234

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • "Nachweise und Erklärungen in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht

    • - Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
    • Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
    • und
    • - ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
    • Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
    • Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
    • Erfahrung und Fachkenntnisse in der Analyse und strukturierten Aufbereitung von Energieverbrauchsdaten im Gebäudebestand (Wärme, Strom, Lastprofile) nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren.
    • Erfahrung und Fachkenntnisse in der modellbasierten Entwicklung und Bewertung klimaneutraler Wärmeversorgungsszenarien unter Berücksichtigung gebäudespezifischer Anforderungen und erneuerbarer Energien nachzuweisen durch mindestens 1 Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren.
    • Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
    • Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4b, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 T€ ist die Vergabestelle verpflichtet, beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug gemäß Erlass des BMVI vom 28.04.2021, Az: Z 23/289.36 aus dem Wettbewerbsregister einzuholen und bei der Eignung entsprechend zu bewerten. Diese Abforderung erfolgt bei allen Bietern der Bietergemeinschaft, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen.Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.

Zuschlagskriterien

    • Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium
    • alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

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