Frist abgelaufen

FE 69.0021/2025 - "Erweiterung der Methodik zur Resilienzbewertung für die Verkehrsträger Wasserstraße und Schiene und die Erarbeitung von intermodalen Reslienzmaßnahmen"

Die Angebotsfrist ist am 12. August 2026 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓
Auftraggeber
Veröffentlicht
01.07.2026
Angebotsfrist
12.08.2026
Die zunehmende Zahl disruptiver Ereignisse, wie z. B. die Hochwasserkatastrophe 2021, sowie die aktuelle sicherheitspolitische Lage erhöhen die Anforderungen an die Verfüg-barkeit und Sicherheit der Ingenieurbauwerke der Verkehrsinfrastruktur. In vergangenen Forschungsvorhaben wurde eine Methodik zur Resilienzbewertung von Verkehrsinfra-strukturen entwickelt, die für Demonstrationszwecke anschließend in eine Webapplikati-on ( https://www.bast.de/DE/Themen/Infrastruktur/HF_5/Massnahmen/Resilienz/Resilienz.html ) überführt wurde. Die Methodik zur Resilienzbewertung von Ingenieurbauwerken ist verkehrsträgerübergreifend konzipiert, die Webapplikation ist bislang jedoch ausschließ-lich für den Verkehrsträger Straße entwickelt. Ziel dieses Forschungsvorhabens ist es, die bestehende Methodik zur Resilienzbewertung von Ingenieurbauwerken der Verkehrsinfrastruktur sowie die zugehörige Webapplikation methodisch, inhaltlich und funktional auf Ingenieurbauwerke der Verkehrsträger Schiene und Wasserstraße zu übertragen und weiterzuentwickeln. Der Nutzen des Vorhabens be-steht darin, dass eine einheitliche Resilienzbewertung von Ingenieurbauwerken unter-schiedlicher Verkehrsträger geschaffen wird.

Zeitplan

Veröffentlichung
01.07.26
Fragenfrist
12.08.26
Abgabefrist
12.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
de-open
Erfüllungsort
Bonn, Deutschland
E-Mail
ticket@bescha.bund.de
Telefon
0228 99 610 1234

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • "Nachweise und Erklärungen in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht

    • - Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
    • Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
    • und
    • - ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
    • Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
    • Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
    • Kenntnisse und Erfahrungen in der Durchführung von F+E-Projekten im ingenieur-wissenschaftlichen Bereich nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Projekt aus den letzten drei Jahren.
    • Kenntnisse und Erfahrungen im Bereich Resilienzforschung nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Projekt aus den letzten drei Jahren.
    • Kenntnisse und Erfahrungen in der Bewertung Resilienzmaßnahmen von Verkehrsinfrastruktur nachzuweisen durch mindestens 1 abgeschlossenes Projekt aus den letzten drei Jahren.
    • Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
    • Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4b, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 T€ ist die Vergabestelle verpflichtet, beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug gemäß Erlass des BMVI vom 28.04.2021, Az: Z 23/289.36 aus dem Wettbewerbsregister einzuholen und bei der Eignung entsprechend zu bewerten. Diese Abforderung erfolgt bei allen Bietern der Bietergemeinschaft, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen.Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.

Zuschlagskriterien

    • Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium
    • alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

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