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FE 77.0710/2026/ "Prozessdigitalisierung und Datenmanagement verkehrsrechtlicher Anordnungen bei kommunalen Verkehrsbehörden und Infrastrukturbetreibern"

Auftraggeber
Veröffentlicht
06.07.2026
Angebotsfrist
19.08.2026
Titel: Prozessdigitalisierung und Datenmanagement verkehrsrechtlicher Anordnungen bei kommunalen Verkehrsbehörden und Infrastrukturbetreibern. Hintergrund: Die EU-IVS-Richtlinie (2010/40/EU, geändert 2023/2661) verpflichtet zur Digitalisierung und Bereitstellung von Daten zu verkehrsrechtlichen Anordnungen. Derzeit sind die Prozesse bei kommunalen Behörden noch von Medienbrüchen geprägt, eine zentrale Datenhaltung fehlt oft. Ziel: Prototypische Analyse der aktuellen Prozesse bei zwei Kommunen unterschiedlicher Größe und Entwurf einer durchgängigen digitalen Prozesskette. Als Ergebnis sollen Handlungsempfehlungen und ein Online-Leitfaden für kommunale Anwender entstehen, um Übertragbarkeit auf weitere Kommunen zu gewährleisten.

Zeitplan

Veröffentlichung
06.07.26
Fragenfrist
19.08.26
Abgabefrist
19.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
de-open
Erfüllungsort
Bonn, Deutschland
E-Mail
ticket@bescha.bund.de
Telefon
0228 99 610 1234

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Nachweise und Erklärungen in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht

    • - Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
    • Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
    • und
    • - ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
    • Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
    • Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
    • Nr. 1: Erfahrungen/Fachkenntnisse im Bereich der Prozessdigitalisierung bei öffentlichen Verwaltungen - nachzuweisen durch mind. 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste).
    • Nr. 2: Erfahrungen/Fachkenntnisse im Bereich der (kommunalen ) Verkehrsregulierungen im Rahmen von der Verpflichtung zur Digitalisierung und Bereitstellung von Daten zu verkehrsrechtlichen Anordnungen (IVS-Richtlinie 2010/40/EU, (EU) 2023/2661) und/oder im Rahmen der Prozesse zur Anordnung und Ausführung von Verkehrsregulierungen - nachzuweisen durch mind. 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste).
    • Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
    • Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4c, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 T€ ist die Vergabestelle verpflichtet, beim Bundeskartellamt von Amts wegen einen Auszug gemäß Erlass des BMVI vom 28.04.2021, Az: Z 23/289.36 aus dem Wettbewerbsregister einzuholen und bei der Eignung entsprechend zu bewerten. Diese Abforderung erfolgt bei allen Bietern der Bietergemeinschaft, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen.Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.
    • Nr. 3: Erfahrungen in der Konzipierung oder Bereitstellung von Online-Informations-/Kommunikationskanälen - nachzuweisen durch mind. 1 abgeschlossenes Referenzprojekt aus den letzten 5 Jahren (siehe Referenzliste).
    • Nr. 4: Ausreichende Kapazitäten in personeller Hinsicht für die zeitgerechte Durchführung der zu vergebenden Leistung - nachzuweisen durch eine Eigenerklärung und namentliche Nennung des Projektleiters und der Hauptbearbeiter (sofern zumutbar).

Zuschlagskriterien

    • Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium
    • alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

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