Frist abgelaufen

FE 84.0539/2023 - Recherche zu Bremsstaubemissionen im Rahmen von EURO 7

Die Angebotsfrist ist am 04. Januar 2024 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓
Auftraggeber
Veröffentlicht
07.11.2023
Angebotsfrist
04.01.2024
Erstmalig sollen die Bremsstaubemissionen mit in die Typgenehmigungsnorm EURO 7 Norm für Pkw aufgenommen werden. Aufgrund der hohen Partikelemissionen, die durch eine Vielzahl von Pkw und deren Bremsen verursacht werden, ist diese Maßnahme sinnvoll, da ein hoher Anteil der Kraftfahrzeug- Partikelemissionen durch Bremsen verursacht werden. Diese Umweltbelastung wird zukünftig durch die Einführung von „Hybridbremsen“ bei Fahrzeugen, die teilweise oder ganz elektrifiziert sind verringert. Ziel dieses Forschungsprojektes ist es eine Vielzahl von entwickelten/verfügbaren Bremssystemen zu benennen und hinsichtlich ihrer Eignung für den Einsatz in elektrifizierten oder teilweise elektrifizierten Fahrzeugen besonders im Hinblick auf die zukünftig geplanten Grenzwerte der EURO 7 Norm zu analysieren. Bremssysteme sollen in ihrer Funktion und aktuellen Anwendungsbreite vorgestellt werden. Materialkombinationen sollen erklärt und in ihrer Verarbeitung erläutert werden. Zusätzlich sollen Partikelabsaugung hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit bei Fahrzeugen beurteilt werden. Auch eine Kapselung der Bremse führt zu geringeren Immissionen, da Emissionen in einem Trägermaterial aufgefangen werden. Diese sollte zusätzlich, genau wie weitere emissions- oder immissionsmindernde Systeme, als Möglichkeit betrachtet werden. Mit in die Analyse/Beurteilung einfließen sollen weitere wichtige Kriterien für Bremsenkomponenten. Diese sind mindestens: thermische Bremsleistung, Reibkoeffizient, Korrosionsabrieb, Bremskomfort, Emissionen, Bremsgefühl. Die Partikelemissionen der verschiedenen Systeme sowohl PM10, PM2,5 als auch die Partikelanzahl sollen u.a. mithilfe verfügbarer Messwerte beurteilt werden. Abschließend ist eine Empfehlung/Ranking für Bremssysteme von zukünftigen elektrifizierten oder teilelektrifizierten Pkw zu formulieren, in welcher/welchem berücksichtigt wird, in welchem Maße die Bremsen vermindert durch den Rekuperationsanteil in den elektrifizierten oder teilweise elektrifizierten Fahrzeugen beansprucht werden.

Zeitplan

Veröffentlichung
07.11.23
Fragenfrist
04.01.24
Abgabefrist
04.01.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
de-open
Erfüllungsort
Bonn, Deutschland
E-Mail
ticket@bescha.bund.de
Telefon
0228 99 610 1234

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • "Nachweise und Erklärungen in finanzieller und wirtschaftlicher Hinsicht

    • - Eine aktuelle Bankerklärung (nicht älter als drei Monate nach Ausstellungsdatum),
    • Körperschaften des öffentlichen Rechts können die finanzielle Leistungsfähigkeit durch eine Eigenerklärung nachweisen
    • und
    • - ein aktueller Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die über die Gesamtlaufzeit des Forschungsvorhabens Gültigkeit besitzt oder eine Eigenerklärung, in der der Bieter bestätigt, dass er sich im Fall der Zuschlagserteilung dazu verpflichtet, eine Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung im o. g. Sinne abzuschließen und den entsprechenden Nachweis vorzulegen.
    • Körperschaften des öffentlichen Rechts können den Rechtsstatus durch eine Eigenerklärung nachweisen.
    • Nachweise und Erklärungen hinsichtlich der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit:
    • >>> (Projektscharfe Eignungsanforderungen hier eintragen) <<<
    • Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
    • Der Bieter hat nachzuweisen, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vorliegt. Hierzu hat er eine Eigenerklärung nach den §§ 123, 124 GWB vorzulegen (Nr. 4c, Liste der Vergabe- und Vertragsunterlagen). Ab einem Auftragswert von 30 T€ wird die Vergabestelle beim Bundesamt für Justiz von Amts wegen einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister (gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO) anfordern und bei der Eignung entsprechend bewerten. Diese Abforderung erfolgt nur bei Bietern, die für eine Zuschlagsentscheidung in Frage kommen. Von Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen ist zusätzlich die „Garantieerklärung zur Vermeidung unzulässiger Beihilfen und Quersubventionen“ (siehe Nr. 5, Liste Vergabe- und Vertragsunterlagen) vorzulegen.

Zuschlagskriterien

    • Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium
    • alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Preisblatt78 KB2 Tabellen
Präsentation37 KB4 Seiten
Eigenerklärung203 KB8 Seiten
Eignungskriterien89 KB16 Seiten
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