Veröffentlichung 15.10.24 | Fragenfrist 19.11.24 | Abgabefrist 27.11.24 | Öffnung 27.11.24 | Vertragsbeginn 03.02.25 |
Eignungskriterien
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Die Eignung ist durch die Eintragung in die Listedes Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) aus dem VergabehandbuchBayern nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf dieFähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind für die Beurteilung der Eignungvorzulegen: - Bestätigung über den Umsatz an Bauleistungen in den letzten 3 abgeschlossenenGeschäftsjahren,- Angabe über die Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal,- Vorlage Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,- Angaben, ob für die geforderten Leistungen Nachunternehmer eingesetzt werden,- Verfügbaretechnische Ausrüstung.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) aus dem Vergabehandbuch Bayern nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sichein Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Referenzbescheinigungen für mindestens drei vergleichbare Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren mit Angabe des Auftraggebers, der Ausführungsart, der Ausführungszeit, des im eigenen Betrieberbrachten Leistungsumfangs, der durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer, den besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen sowie des Auftragswertes (in Anlehnung an das Formblatt 444) sind auf Verlangen der Vergabestelle innerhalb von 6 Kalendertagen vorzulegen.
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister: Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) aus dem Vergabehandbuch Bayern nachzuweisen. Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich ein Bieter zur Erfüllung des Auftrags auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen undBescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen. Auf Verlangen der Vergabestelle sind für die Beurteilung der Eignungvorzulegen: - Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. derIndustrie- und Handelskammer oder vergleichbaren Institutionen in den Ländern der Europäischen Union, - Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft bzw. eine gleichwertige Bescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers mit Angabe der Lohnsummen. Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen Bescheinigungen des zuständigen Versicherungsträgers vorlegen,- Name und Geburtsdatum aller Geschäftsführer und Prokuristen.
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