Gemäß FFH-Richtlinie muss alle sechs Jahre der Erhaltungszustand der Lebensraumtypen nach Anhang I ermittelt und gegenüber der EU berichtet werden. Darüber hinaus sind die Ausstattung der FFH-Gebiet mit Lebensraumtypen sowie deren Erhaltungsgrad in den Standarddatenbögen zum jeweiligen FFH-Gebiet zu dokumentieren. Zudem bilden aktuelle Daten die Grundlage für die Managementplanung und die Umsetzung von gezielten Maßnahmen zur Verbesserung der
Erhaltungszustände der Schutzgüter. Im Rahmen dieses Werkvertrages sollen ausgewählte
FFH-Gebiete flächendeckend kartiert, Lebensraumtypen erfasst und differenziert im
Erhaltungsgrad bewertet werden. Die Ergebnisse werden im GIS und in einer Datenbank dokumentiert. Anders als im ersten und im zweiten FFH-Berichtszeitraum, wurde das flächenhafte Monitoring von Vorkommen der in Anhang I der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie gelisteten
Lebensraumtypen zur Erfüllung der Berichtspflichten gemäß FFH-Richtlinie im vorigen (= dritten) Berichtszeitraum in die abgeschlossene landesweite Biotopkartierung Schleswig-Holsteins 2014 bis 2020 integriert. Für das anstehende FFH-Gebietsmonitoring (vierter Berichtszeitraum) ist die Durchführung des Monitorings nun wiederum im Rahmen eines eigenständigen Projektes vorgesehen, wobei jährlich eine sukzessive Fortführung erfolgen soll. Zentraler Auftragsgegenstand ist dabei die Überprüfung und Aktualisierung von Abgrenzung und Sachdaten der gemäß
§30 (2) Satz 2 BNatSchG i.V.m. §21 (1) Nr.6 LNatSchG gesetzlich geschützten Biotope und/oder LRT – ebenso die Überprüfung und ggf. Aktualisierung der Abgrenzungen aller Biotope, die weder
§-Biotop- noch LRT-Status aufweisen innerhalb der jeweiligen FFH-Gebietsgrenzen (ggf. darüber hinaus seeseitig: bis Küstenlinie). Alle LRT sind zudem einer Bewertung ihres Erhaltungsgrads zu unterziehen. Die erhobenen Daten sind schließlich zu digitalisieren (GIS, gl-forest).
Die Kartiervorgaben richten sich nach der aktuellen Version der Kartieranleitung und Standardliste der Biotoptypen Schleswig-Holsteins (z. Zt. LfU 2024). Für die Jahre 2026 bis 2028 sind 29 der landesweit insgesamt 271 FFH-Gebiete für das Monitoring ausgeschrieben. Dies entspricht einer Kartierkulisse von insgesamt ca. 21.158 ha, die in den anstehenden Vegetationsperioden zu bearbeiten ist. Dabei ist sowohl eine Vergabe einzelner, mehrerer Lose, als auch sämtlicher ausgeschriebener Lose an Auftragsnehmende möglich.
Lose (32)
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