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FFH-Monitoring Käfer - Berichtsperiode 2025-2030

Auftraggeber
Veröffentlicht
07.08.2026
Angebotsfrist
11.09.2026
Natura 2000 ist ein EU-weites Netz von Schutzgebieten zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten. Es setzt sich zusammen aus den Schutzgebieten der Vogelschutz-Richtlinie (Richtlinie 2009/147/EG) und den Schutzgebieten der Fauna-Flora-Habitat Richtlinie, die auch als FFH-Richtlinie bezeichnet wird (Richtlinie 92/43/EWG)1 In der FFH-Richtlinie werden für die Europäische Union insgesamt 231 Lebensraumtypen (Anhang I, davon 93 in Deutschland vorkommend) und rund 1000 Arten und Unterarten (Anhang II, davon 143 in Deutschland vorkommend) von gemeinschaftlichem Interesse aufgelistet, für die ein System vernetzter Schutzgebiete eingerichtet werden muss. Gemäß Artikel 17 der FFH-Richtlinie sind die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, der EU-Kommission alle 6 Jahre einen nationalen Bericht zum Stand der Umsetzung der Richtlinie zu übermitteln und darin die Erhaltungszustände aller auf den Anhängen verzeichneten Lebensraumtypen (LRT) und Arten zu bewerten. In Deutschland erfolgt die Erstellung des Berichtes überwiegend auf der Grundlage von Daten der Länder, die auf bundesweit einheitlichen Erhebungsmethoden basieren (siehe Anlage LB 1). Auf der Grundlage der Berichte der Mitgliedsstaaten erstellt die EU-Kommission einen Gemeinschaftsbericht. Der Artikel 11 der FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsstaaten zur Überwachung des Erhaltungszustandes (Monitoring) der FFH-Schutzgüter (LRT (Anhang I) und Arten (Anhänge II, IV und V)). In einem mehrjährigen Abstimmungsprozess haben Bund und Länder sich auf ein bundesweites Vorgehen beim FFH-Monitoring geeinigt. Für das Monitoring werden auf Bundesebene die Anzahl der Stichprobenflächen (SPF) je Schutzgut (LRT oder Art) auf die Bundesländer (Bundesstichprobe) verteilt. Je Schutzgut werden dabei max. 63 SPF je biogeografischer Region innerhalb und außerhalb von FFHGebieten verteilt, bei weniger Vorkommen eines Schutzgutes als 63 je biogeografischer Region werden alle Vorkommen in einem Totalzensus (TZ) überprüft.
4 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
07.08.26
Fragenfrist
03.09.26
Abgabefrist
11.09.26
Öffnung
11.09.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Mainz, Deutschland
Vertragslaufzeit
3 Tage
E-Mail
haushalt@lfu.rlp.de
Telefon
+49613160330
Website
https://www.lfu.rlp.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit § 45 VgV

    • Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung, dass: Er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (Versicherungssumme je Versicherungsfall mindestens 2.000.000,00 EUR für Personenschäden und mindestens 500.000,00 EUR für Sach- und Vermögensschäden) verfügt oder bereit ist, im Auftragsfall eine solche abzuschließen. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Formular 310) über das Bestehen einer solchen Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen. Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist
    • aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
  • Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung, dass: er eine hauptverantwortliche Person einsetzt, die mind. drei vergleichbare Referenzen seit dem Jahr 2016 nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, 1. deren Vertragsbeginn nach dem 01.01.2016 liegt, 2. die mit Blick auf die in der Leistungsbeschreibung geforderten Anforderungen des FFH-Monitorings für Käfer in Art und Umfang vergleichbar sind und einen direkten Bezug zu einem der folgenden Aufgabenfelder haben: a) Kartierungen und/oder Monitoring von Käfern b) Planung und Umsetzung von Artenhilfs- oder Artenschutzprojekten für Käfer Eine Referenz kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen erfüllen. Der Bieter hat in diesem Fall deutlich zu machen, auf welche (ein oder mehrere) der oben genannten Punkte sich die Referenz bezieht. 3. deren Laufzeit in Summe aller eingereichten Referenzprojekte mindestens 36 Monate beträgt. Für die Zulässigkeit eines Referenznachweises muss das durchgeführte Projekt nicht vollständig abgeschlossen sein. Jedoch müssen die Leistungen, die im Rahmen des Referenznachweises angegeben werden, innerhalb eines laufenden Projektes bereits durchgeführt und vom Auftraggeber abgenommen worden sein. Referenzen, in denen die Kartierung bzw. das Monitoring nur eine Teilleistung des Projektes darstellt (z. B. bei Kartierungen und Gutachten für Windenergieplanungen, Bauvorhaben, Eingriffe o. ä.), sind nur dann zulässig, wenn der Anteil der Leistung des Projektes bezogen auf Käfer ersichtlich in Art und Umfang vergleichbar mit den hier ausgeschriebenen Leistungen ist. Bei einer Bietergemeinschaft zählt für das Erreichen der Anzahl der geforderten Referenzen die Gesamtheit der Mitglieder. Die Referenznachweise sind mittels des Formulars 311 nachzuweisen. Je Referenz ist ein Formular abzugeben.

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