Veröffentlichung 20.07.26 | Fragenfrist 01.09.26 | Abgabefrist 01.09.26 |
Eignungskriterien
Die Qualifikation der Anbieter und gegebenenfalls von Kooperationspartner*innen sind durch die Angabe von nachprüfbaren Referenzen in Form von Eigenerklärungen nachzuweisen. Dazu gehören Kurzinformationen über einschlägige erfolgreich abgeschlossene Projekte, Arbeitsschwerpunkte, Veröffentlichungen oder sonstige Aktivitäten des Auftragnehmers und gegebenenfalls seiner Kooperationspartnerinnen und -partnern sowie eine kurze Vorstellung der am Vorhaben beteiligten Institutionen und natürlichen Personen sowie der von ihnen im Rahmen des Forschungsvorhabens wahrgenommenen Aufgabe. Die am Projekt Beteiligten sollen schöpferische oder forschende Arbeit leisten und leitend fachlich vorgebildete Arbeitskräfte einsetzen. Die Eignung der Anbietenden wird über die Eignungskriterien ermittelt. Diese Kriterien sind Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit. Es sollen jeweils mindestens 2 Referenzen (s.o., Projekte, Arbeitsschwerpunkte, Veröffentlichungen oder sonstige Aktivitäten) pro Schwerpunkt jeweils nicht älter als 6 Jahre vorgelegt werden. Einzelne Referenzen können auch mehrere der oben genannten Schwerpunkte abdecken. Vor diesem Hintergrund wird die Bildung von Arbeitsgemeinschaften oder Kooperationen begrüßt. Folgende Nachweise werden benötigt
Zuschlagskriterien
Die Zuschlagskriterien sind abschließend in der Leistungsbeschreibung benannt.
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