Frist abgelaufen

Flexible Endoskopie-Systeme

Die Angebotsfrist ist am 17. Oktober 2025 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓
Das Universitätsklinikum Essen sowie die beiden Kliniken St. Josef Krankenhaus und die Ruhrlandklinik streben für Ihre flexiblen Endoskopie-Systeme eine weitgehende Vereinheitlichung an. Hieraus sollen sich neben den funktionalen Synergieeffekten durch einheitliche und damit kompatible Systeme auch wirtschaftliche Vorteile ergeben, da für die in dieser Ausschreibung beschriebenen Gerätesysteme ein Voll-Servicevertrag abgeschlossen werden soll.
2 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
18.09.25
Fragenfrist
09.10.25
Teilnahmefrist
17.10.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Essen, Deutschland
Vertragslaufzeit
36 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabe@uk-essen.de
Telefon
+49 2017232633
Website
https://www.uk-essen.de/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

    • Referenznachweise (Mit dem Teilnahmeantrag
    • Mittels Eigenerklärung): Alle im Rahmen der Bietereignung der Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Bestätigungen sind zwingend vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Angebote oder Bewerbungen wird nicht akzeptiert und kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Ergeben sich aus der Überprüfung der vom Bieter vorgelegten Erklärungen, Nachweise und Bestätigungen begründete Zweifel an der Eignung des Bieters, wird das vom Bieter eingereichte Angebot von der weiteren Angebotswertung ausgeschlossen.
  • Mindestanforderungen gemäß LV - Die Prüfung und Wertung der Angebote gliedert sich in vier Stufen

    • 2.2.1 Prüfung der Ausschlussgründe (§§ 53, 57 VgV)
    • 2.2.2 Prüfung der Bietereignung (§ 53 Abs. 1 i.V.m. §§ 123, 124 GWB)
    • 2.2.3 Prüfung unangemessener, niedriger Preise (§ 60 VgV)
    • 2.2.4 Prüfung der Wirtschaftlichkeit des Angebotes (§§ 58 VgV i.V.m. § 127 GWB)
  • Bietereignung - Alle im Rahmen der Bietereignung der Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Bestätigungen sind zwingend vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Angebote oder Bewerbungen wird nicht akzeptiert und kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Ergeben sich aus der Überprüfung der vom Bieter vorgelegten Erklärungen, Nachweise und Bestätigungen begründete Zweifel an der Eignung des Bieters, wird das vom Bieter eingereichte Angebot von der weiteren Angebotswertung ausgeschlossen. Seite 8 von 174 Öffentliche Aufträge werden gem. § 122 Abs. 1 GWB an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Gem. § 122 Abs. 2 GWB sind Bieter geeignet, wenn sie die durch den öffentlichen Auftraggeber im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllen. Eignungskriterien dürfen ausschließlich folgendes betreffen

    • -
    • Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung,
    • -
    • wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
    • -
    • technische und berufliche Leistungsfähigkeit.
    • Mit ihrem Angebot haben die Bieter insofern geeignete Nachweise für die Darlegung ihrer Eignung für den in Rede stehenden Beschaffungsgegenstand einzureichen. Dies hat durch Vorlage der geforderten Erklärungen und Nachweise zu geschehen.
    • Vorbehaltlich anderweitiger Bestimmungen dürfen die Erklärungen und Nachweise vom Tag der Angebotsabgabe gerechnet nicht älter als drei Monate sein. Die im Folgenden genannten Nachweise und Erklärungen müssen dem Angebot nicht im Original beigefügt werden
    • die Vorlage von einfachen Kopien ist ausreichend. Eigenerklärungen des Bieters müssen unterzeichnet sein. Notarielle Beglaubigungen der Erklärungen oder eidesstattliche Versicherungen sind, sofern nicht ausdrücklich gefordert, nicht erforderlich.
    • Die Einreichung zusätzlicher Nachweise und Erklärungen durch den Bieter ist zulässig. Hat der Auftraggeber nach Auswertung der eingereichten Erklärungen und Nachweise Zweifel an der Eignung eines Bieters, kann er den Bieter zur Erläuterung der von ihm eingereichten Unterlagen auffordern
    • im Übrigen behält sich der Auftraggeber die Nachforderung gemäß § 56 VgV vor.

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Lose (2)

Vergabeunterlagen

Eigenerklärung78 KB4 Seiten
Eignungskriterien37 KB8 Seiten
Preisblatt203 KB2 Tabellen
Projektplan89 KB32 Seiten
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