Veröffentlichung 18.09.25 | Fragenfrist 09.10.25 | Teilnahmefrist 17.10.25 |
Eignungskriterien
Mindestanforderungen gemäß LV - Die Prüfung und Wertung der Angebote gliedert sich in vier Stufen
Bietereignung - Alle im Rahmen der Bietereignung der Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen, Nachweise und Bestätigungen sind zwingend vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Angebote oder Bewerbungen wird nicht akzeptiert und kann zum Ausschluss aus dem Verfahren führen. Ergeben sich aus der Überprüfung der vom Bieter vorgelegten Erklärungen, Nachweise und Bestätigungen begründete Zweifel an der Eignung des Bieters, wird das vom Bieter eingereichte Angebot von der weiteren Angebotswertung ausgeschlossen. Seite 8 von 174 Öffentliche Aufträge werden gem. § 122 Abs. 1 GWB an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Gem. § 122 Abs. 2 GWB sind Bieter geeignet, wenn sie die durch den öffentlichen Auftraggeber im Einzelnen zur ordnungsgemäßen Ausführung des öffentlichen Auftrags festgelegten Kriterien (Eignungskriterien) erfüllen. Eignungskriterien dürfen ausschließlich folgendes betreffen
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