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Fliesen- und Plattenarbeiten

Auftraggeber
Veröffentlicht
12.08.2026
Angebotsfrist
14.09.2026
Der Zweckverband Schulzentrum Eichstätt-Schottenau plant die Erweiterung des gleichnamigen Schulzentrums in Form eines eigenständigen, viergeschossigen Neubaus auf dem eigenen Grundstück. Zudem werden auch einzelne bauliche Sanierungsmaßnahmen und Nutzungsänderungen in den Bestandsgebäuden durchgeführt. Sämtliche Bauphasen des Neubaus finden parallel zum Schulbetrieb statt. Gegenstand der Ausschreibung sind: Ca. 400m2 Bodenfliesen, ca. 625m2 Wandfliesen, ca. 1.000m2 Natursteinarbeiten, ca. 225St Tritt-und Setzstufen Naturstein in 3 Treppenhäusern

Zeitplan

Veröffentlichung
12.08.26
Fragenfrist
07.09.26
Abgabefrist
14.09.26
Öffnung
14.09.26
Vertragsbeginn
12.10.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Eichstätt, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
hochbau-vergabe@lra-ei.bayern.de
Telefon
+49 8421702201
Website
https://www.landkreis-eichstaett.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Aktuell gültiger Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung oder Eigenerklärung diese bei Vertragszuschlag mindestens in der geforderten Höhe abzuschließen.

  • Angaben über die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischen Leitungspersonal. Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen.

  • 1. Vorlage mit dem Angebot

    • Erklärung zu bestehenden Eintragungen im Handelsregister
    • 2. Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist:
    • Handelsregisterauszug.
    • 3. Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gemäß 1. sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben.
    • Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gemäß 2. entfällt für präqualifizierte Unternehmen, soweit diese Unterlagen für den AG abrufbar in dem PQ-Verzeichnis vorliegen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
    • Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gemäß 1. und die Unterlagen gemäß 2. auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
    • 4. Weiterer Hinweis: Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG anfordern.
  • 1. Vorlage mit dem Angebot

    • Erklärung zu bestehenden Eintragungen in die Handwerksrolle oder bei der Industrie-und Handelskammer
    • 2. Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist:
    • Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. beider Industrie- und Handelskammer (soweit zutreffend)
    • 3. Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gemäß 1. sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben.
    • Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gemäß 2. entfällt für präqualifizierte Unternehmen, soweit diese Unterlagen für den AG abrufbar in dem PQ-Verzeichnis vorliegen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
    • Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gemäß 1. und die Unterlagen gemäß 2. auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
    • 4. Weiterer Hinweis: Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG anfordern.
  • 1) Vorlage mit dem Angebot

    • a) Erklärung, in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt zu haben
    • Mindestanforderung:
    • Mindestens vorzulegen sind drei (3) Referenznachweise aus den letzten fünf Kalenderjahren der Ausführung von Bauleistungen für Fliesen- und Plattenarbeiten, in einer vergleichbaren Art und einem vergleichbaren Umfang der ausgeschriebenen Leistung.
    • Die Nachweise müssen umfassen:
    • Angaben zu Ansprechpartner, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, eingesetzten Arbeitnehmern, Art/Umfang/Besonderheiten der Leistung, Art der Baumaßnahme, vertragliche Bindung sowie Bestätigung der vertragsgemäßen Ausführung durch den Referenzgeber (Auftraggeber)
    • 2) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb einer gesetzten Frist:
    • a) Drei Referenznachweise zu der Erklärung gemäß vorstehender Ziffer 1) a).
    • Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gemäß 1) a) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben.
    • Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gemäß 2) a) entfällt für präqualifizierte Unternehmen, mit Ausnahme von Referenznachweisen, soweit die im PQ Verzeichnis abrufbaren Referenznachweise zur Erfüllung der Mindestanforderungen nicht ausreichend sind. In diesem Fall sind die Referenznachweise mit dem Angebot vorzulegen.
    • Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gemäß 1) und die Unterlagen gemäß 2) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
  • 1. Vorlage mit dem Angebot

    • Erklärung über den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
    • Der Nachweis kann wie folgt erbracht werden:
    • Die Erklärungen sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben.
    • 2. Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er den Nachweis auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.

Zuschlagskriterien

  • Preis: Der Preis ist das einzige Kriterium

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