Veröffentlichung 17.07.26 | Fragenfrist 25.08.26 | Abgabefrist 25.08.26 | Öffnung 25.08.26 | Vertragsbeginn 05.10.26 |
Eignungskriterien
Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre des Unternehmens bezogen auf die ausgeschriebene Leistung. Gemäß VOB/A EU § 6a, nachzuweisen gemäß VOB/A EU § 6b als Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem Vergabeverfahren (VHB Formblatt 124)
Nennung der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte. Gemäß VOB/A EU § 6a, nachzuweisen gemäß VOB/A EU § 6b als Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem Vergabeverfahren (VHB Formblatt 124)
- Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer. - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse - Bescheinigung in Steuersachen - Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern der Auftragnehmer nicht präqualifiziert ist) Gemäß VOB/A EU § 6a, nachzuweisen gemäß VOB/A EU § 6b als Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem Vergabeverfahren (VHB Formblatt 124)
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt "VHB_Formblatt_Eigenerklärung_124" vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der "VHB_Formblatt_Eigenerklärung_124" genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Zuschlagskriterien
Angebotspreis: Nach Prüfung und Bestätigung der Eignung mittels der durch den Bieter einzureichenden Nachweise und Eigenerklärungen, erfolgt die Bewertung der Angebote ausschließlich auf Grundlage des abgegebenen Preises. Es wird darauf hingewiesen, das ungewöhnlich niedrige Angebote durch den Bieter auf Anforderung der Vergabestelle zu erläutern sind und bei fehlender Aufklärung ausgeschlossen werden müssen. Es wird Bezug genommen auf § 16d VOB/A EU. Insbesondere lehnt der öffentliche Auftraggeber ein Angebot ab, das unangemessen niedrig ist, weil es den geltenden umwelt-, sozial- und arbeitsrechtlichen Anforderungen nicht genügt.
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