Frist abgelaufen

Flößerzentrum Oberfranken Wallenfels - Leistungen Ingenieurbauwerke, LPH 1-9 gemäß §§ 41  ff. HOAI + Leistungen Tragwerksplanung , LPH 1-6

Die Angebotsfrist ist am 18. März 2025 abgelaufen. Das Verfahren befindet sich in der Zuschlags- bzw. Abschlussphase. Ähnliche aktuelle Ausschreibungen ansehen ↓

Zuschlag erteilt am 18. Juli 2025

  • Arcadis Germany GmbH, Darmstadt
Zur Zuschlagsbekanntmachung →
Auftraggeber
Veröffentlicht
17.02.2025
Angebotsfrist
Die Flößerei hat für die Stadt Wallenfels und den gesamten Frankenwald eine immense kulturelle und touristische Bedeutung. Durch die Fahrten auf der Wilden Rodach wird die Erinnerung an die Flößerei auf einmalige Art und Weise erlebbar gemacht. Der Fortbestand der traditionellen Flößerei auf der Wilden Rodach ist allerdings akut gefährdet, da infolge des Klimawandels Phasen mit anhaltendem Niedrigwasser zu-nehmen und Floßfahrten in den letzten Jahren immer öfter entfallen mussten. Die Stadt Wallenfels beabsichtigt die Planung und Herstellung von Rückhaltebecken im Zustrombereich der Seitentäler zur Wilden Rodach oberhalb des Ortsteils Schnappenhammer in Auftrag zu geben, um auch bei Niedrigwasserabfluss in der Wilden Rodach die traditionelle Flößerei gewährleisten zu können. Da ihre Herstellung als Erdbecken Gewässerausbauten darstellen, sind zur Realisierung wasserrechtliche Planfeststellungs- bzw. Plangenehmigungsverfahren zu beantragen. Die erforderlichen wasserrechtlichen Anträge sollen in 2025 bei der Kreisverwaltungsbehörde gestellt werden. Vom Wasserwirtschaftsamt Kronach wurden mehrere Standorte für die Lage von Rückhaltebecken erkundet. Die zunächst für eine tiefergehende Untersuchung favorisierten Standorte 1 bis 4 im Lamitztal und im Kleinthiemitztal sind im Lageplan zum vorliegenden Antrag dargestellt. Die Rückhaltebecken sollen neben ihrer Funktion als Wasserreservoir für das Auffüllen der Stauwehre zur Flößerei bei anhaltender Niedrigwasserzeit auch eine ökologische Funktion durch die Herstellung eines Dauerstaues erhalten. Weiterhin ist zu prüfen, ob eine grundsätzliche Niedrigwasseraufhöhung bei längeren Trockenperioden für die Seitengewässer und im weiteren Verlauf für die Wilde Rodach mit den Rückhaltebecken verbunden werden kann. Insbesondere im Zusammenhang mit dem zum Teil vollständigen Absterben der Fichtenbestände in den Gewässertalräumen dienen die Pufferbecken auch dem Speichern und verzögerten Abfluss des nunmehr schneller abfließenden Wassers aufgrund der jetzt gegebenen großen Kahlflächen. Zudem ist für auf Wasser angewiesene Tiere und Insekten das Vorhaben ebenfalls von enormer Bedeutung. Die Staubecken dienen auch als Hochwasserrückhalt in den Zuflussbächen zur Wilden Rodach und damit zum Schutz für die Stadt Wallenfels, wenn auch nur in nachrangigem Umfang. Die Wasserwirtschaft und auch der Naturschutz stehen dem Vorhaben nach bisherigen Abstimmungen sehr positiv gegenüber. Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor ( vorbehaltlich positiver Förderbescheid ) : - Leistungsbeginn: Juni 2025 - Baubeginn: 1. Quartal 2027 - Fertigstellung: 1. Quartal 2028 Die Gesamtkosten des Projektes (KG 500) werden pro Becken auf 0,755 Mio € - Gesamt auf 1,55 Mio € Brutto geschätzt. Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen zu beauftragen: Leistungen Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1-9 gemäß §§ 41 ff. HOAI + Leistungen der Tragwerksplanung gemäß §§ 49 ff. HOAI LPH 1-6. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphase 1-3 gemäß § 41 HOAI beauftragt. Die Leistungsphasen 4-9 (4-6 TWP ) werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.

Zeitplan

Veröffentlichung
17.02.25
Teilnahmefrist
18.03.25
Vertragsbeginn
06.06.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Wallenfels, Deutschland
E-Mail
christoph.hohlweg@wallenfels.de
Telefon
09262 945-0
Website
https://www.wallenfels.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber

    • : Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die Berufsausübung wird zunächst unter Bezugnahme auf § 44 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt:
    • 1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. – soweit zutreffend – zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil)
    • 2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung.
    • 3.) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Ingenieur zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 1 VgV)
    • 4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen
    • 5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
    • 6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
    • 7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz, § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
    • 8.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 5.) bis 7.): Erklärung, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind.
    • 9.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern, Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen.
    • 10.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
    • 11.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
  • Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber

    • : Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 45 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt:
    • Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
  • Objektive Kriterien für die Überprüfung der Eignung der Bewerber

    • : Die Eignung der Bewerber im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird zunächst unter Bezugnahme auf § 46 VgV auf Basis der folgenden Kriterien geprüft, bewertet bzw. beurteilt: Eignungsprüfungen gemäß § 46 Abs. 3 VgV: Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2022-2024) erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je
    • erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (KG 500), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
  • Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerber (vgl. § 51 Abs. 1 VgV)

    • : In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach §51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen:
    • 1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2022 bis 2024 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV)
    • Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
    • — Gesamtumsatz ≥ 250.000 EUR/a (5 Punkte)
    • — Gesamtumsatz < 250.000 EUR/a und ≥ 150.000 EUR/a (2,5 Punkte)
    • — Gesamtumsatz < 150.000 EUR/a (0 Punkte)
    • Die teilweise Erfüllung der Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend
    • geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlagen C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.
  • Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerber (vgl. § 51 Abs. 1 VgV)

    • : In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur
    • Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach §51 Abs. 1 VgV folgende objektive
    • Wertungskriterien herangezogen:
    • 2. Angabe der Beschäftigten der letzten 3 Jahre von 2022 bis 2024 für das gesamte Büro des
    • Bewerbers und der im Themenbereich der ausgeschriebenen Planungsleistung arbeitenden
    • Beschäftigten, aufgeteilt in Berufsgruppen (Führungskräfte, Ingenieure, sonstige Mitarbeiter) (§ 46
    • Abs. 3 Nr. 8 VgV)
    • Die zu vergebenden Punkte werden wie folgt aufgeteilt:
    • — durchschnittl. ≥ 4 Technische Mitarbeiter (5 Punkte)
    • — durchschnittl. < 4 und ≥ 3 Technische Mitarbeiter (2,5 Punkte)
    • — durchschnittl. < 3 Technische Mitarbeiter (0 Punkte)
    • Die teilweise Erfüllung der Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend
    • geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlagen C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.
  • Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerber (vgl. § 51 Abs. 1 VgV)

    • : In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur Angebotsabgabe aufzufordenden Bewerber nach § 51 Abs. 1 VgV folgende objektive Wertungskriterien herangezogen:
    • In einem zweiten Wertungsschritt werden zur Begrenzung der Zahl der zur
    • Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber nach §51 Abs. 1 VgV folgende objektive
    • Wertungskriterien herangezogen:
    • 3. Darstellung von max. 3 Referenzprojekten aus den letzten 5 Jahren, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. – Wichtung 90 %. Referenzprojekte, die vor 2019 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt. Für die maximale Bewertung sollten durch die Für die 3 Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
    • Referenzprojekt 1-3:
    • - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein öffentlich gefördertes Projekt, das unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt wurde
    • - Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um ein Ingenieurbauwerk (Gruppe 3 gem. § 41 HOAI)
    • - Das Referenzprojekt entspricht in seiner Komplexität mindestens Honorarzone III der HOAI.
    • - Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung Kgr. 500 ≥ 1,5 Mio. € brutto)
    • - Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-8 (gem. § 43 HOAI) erbracht
    • - Derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen
    • Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden.
    • Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte (max. 5 Pkt. für
    • Gesamtumsatz + max. 5 Pkt. für Gesamtmitarbeiterzahl + 3 x max. 30 Pkt. für die Referenzprojekte).
    • Die teilweise Erfüllung der Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend
    • geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der „Vergabeunterlagen C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.

Zuschlagskriterien

  • Personelle Besetzung

  • Fachtechnische Lösungsansätze

  • Strukturelle Herangehensweise an das Projekt

  • Gesamteindruck Konzept

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Vertragsentwurf37 KB16 Seiten
Kalkulation203 KB2 Tabellen
Konzeptvorlage89 KB6 Seiten
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