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Fluggeräuscherfassung und deren Auswertung ab 01.11.2026

Auftraggeber
Veröffentlicht
30.07.2026
Angebotsfrist
31.08.2026
Im Auftrag des Ministeriums für Landwirtschaft, Weinbau, Umwelt, und Forsten (MLWUF) ist das Landesamt für Umwelt (LfU) für die Erfassung der vom Flugbetrieb ausgehenden Geräuschimmissionen zuständig.

Zeitplan

Veröffentlichung
30.07.26
Fragenfrist
24.08.26
Abgabefrist
31.08.26
Öffnung
31.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Mainz, Deutschland
Vertragslaufzeit
2 Tage
E-Mail
haushalt@lfu.rlp.de
Telefon
+49613160330
Website
https://www.lfu.rlp.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: er mindestens 3 vergleichbare Referenzen aus den letzten 9 Jahren (ab 2017) nachweisen kann. Vergleichbar sind solche Referenzen, deren Vertragsbeginn mindestens vor 9 Monaten bezogen auf die Angebotsabgabe geschlossen wurde, die eine Projektdauer von mindestens 6 Monaten besitzen und folgende Anforderungen erfüllen: a) Betrieb von Fluggeräusch-Überwachungsgeräte nach DIN 45643, Ausgabe vom Februar 2011, jeweils mit einer Verfügbarkeit von mindestens 90 % über einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 6 Monaten, b) Erstellung von Fluggeräuschmessberichten gemäß Ziffer 7.2.2 der DIN 45643, Ausgabe vom Februar 2011, zu mindestens zwei unterschiedlichen Standorten, c) Erstellung von Detail-Fluggeräuschmessberichten gemäß Ziffer 7.2.3 der DIN 45643, Ausgabe vom Februar 2011, zu mindestens zwei unterschiedlichen Standorten, d) Empfang und Verarbeitung und von Radiosignalen des Flugverkehrs sowie deren Verwendung zur Erstellung schalltechnischer Gutachten bzw. von Messberichten gemäß der DIN 45643, Ausgabe vom Februar 2011. Ein Referenzprojekt kann auch mehrere der vorgenannten Anforderungen zu a) bis d) erfüllen. In der Gesamtbetrachtung aller eingereichten Referenzen müssen die vorgenannten Aufgabenfelder gemäß a) bis d) abgedeckt sein. Die Eignungsanforderungen zu Nr. 1 sind mittels Referenznachweisen gemäß Formular 311 zu belegen. Zu Nr. 1 b) bis d) sind jeweils zusätzlich noch entsprechende anonymisierte Berichte beizufügen.

  • Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: die im Rahmen der Projektleitung nach Ziffer 2.1 der Leistungsbeschreibung vorgesehene Person - unter Nennung des Namens - die folgenden Kenntnisse und Erfahrungen hat: a) abgeschlossenes naturwissenschaftliches oder technisches Hochschulstudium (Universität, Gesamthochschule oder Fachhochschule) oder eine abgeschlossene technische Ausbildung, b) in jedem der in den Nrn. 1 a) bis d) genannten Leistungsbereichen jeweils mindestens 12 ganze Kalendermonate Berufserfahrung (somit insgesamt mindestens 48 Monate), c) von den in Nr. 2 b) mindestens geforderten 48 Monaten mindestens 36 ganze Kalendermonate Berufserfahrung im Rahmen leitender Tätigkeiten, d) Kenntnisse der einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften sowie der technischen Normen im Bereich der Fluggeräuscherfassung und -beurteilung und angrenzender Bereiche darunter DIN 45643, DIN 45645-1, DIN SPEC 45660-1, DIN 45681, DIN EN 60942, DIN EN 61260, DIN EN 61672-1, DIN EN 61672-3, VDI 3723 Blatt 1, VDI 3723 Blatt 2, ISO/IEC Guide 98-3, Luftverkehrsgesetz, Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm, Verordnungen zum Schutz gegen Fluglärm, Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen, Anleitung zur Datenerfassung über den Flugbetrieb. Die Eignungsanforderungen zu Nr. 2 sind mit einem aussagekräftigen Mitarbeiterprofil des Projektleiters gemäß Formular 313 darzulegen. Die dort in den Tabellen zu den Ziffern 3 a), 3 b), 3 c) und 3 d) genannten Einsatzzeiten müssen die zu Nr. 2 b) und Nr. 2 c) geforderten Zeiten an Berufserfahrung mindestens erfüllen.

  • Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass: nur geeichte Schallpegelmessgeräte der Klasse 1 gem. DIN EN 61672 Teil 1 zur Messung des Schalldruckpegels verwendet werden.

  • Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt dieser in Form einer Eigenerklärung gemäß Formular 304, dass

    • er über eine Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden und sonstige Schäden in angemessener Höhe (mindestens jeweils 2.000.000,00 EUR für Personen- und Sachschäden je Schadensfall sowie für Vermögensschäden eine Deckungssumme von mindestens 100.000,00 EUR) verfügt oder erklärt, dass er diese im Auftragsfall abschließt. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung (Formular 310) über das Bestehen einer solchen Berufshaftpflichtversicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss einer solchen Versicherung im Auftragsfall vorzulegen. Das Bestehen der Versicherung im Auftragsfall ist spätestens zum Vertragsbeginn durch eine Bescheinigung der Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Bei einer Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss der Versicherungsschutz auf die ARGE ausgestellt sein. Alternativ kann eine gleichlautende Versicherung aller ARGE-Mitglieder vorgelegt werden, wenn gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE mitversichert ist
    • aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE enthalten ist.
  • sein Jahresumsatz mit Aufträgen in Zusammenhang mit dem Betrieb und der Auswertung von Fluglärmmessstationen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mindestens 100.000,00 EUR (netto) pro Jahr betrug. Bei einer Bietergemeinschaft richtet sich der Jahresumsatz nach der Aufsummierung der Jahresumsätze der Mitglieder der Bietergemeinschaft.

Zuschlagskriterien

  • Wertungspreis: Berechnung des Wertungspreises gemäß Ziffer 7.4.1 des Formulars 205.

  • Konzepte gemäß Bewertungsmatrix: Der Bieter hat ein Betriebskonzept, Berichtskonzept, Störungsmanagementkonzept und Qualitätssicherungskonzept gemäß Bewertungsmatrix mit dem Angebot vorzulegen.

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