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Flugplatzkontrolldienst Fernbereitstellung - Remote Tower Operation (RTO)

Herstellung und Lieferung, Installation und Inbetriebnahme von Remote Tower Operation (RTO) Anlagen. RTO dient, neben der Redundanz bei Ausfall der örtlichen primären Flugplatzkontrollstelle, insbesondere der Fernbereitstellung von Flugplatzkontrolldiensten an militärischen Flugplätzen von einem oder mehreren Plätzen aus (sprich ortsunabhängig). Es wird dabei eine abgesetzte Bereitstellung aus einem entfernten, gegebenenfalls geschützten Bereich berücksichtigt.

Zeitplan

Veröffentlichung
23.07.26
Teilnahmefrist
31.08.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Koblenz, Deutschland
Vertragslaufzeit
84 Tage
E-Mail
BAAINBwU2.3@bundeswehr.org
Telefon
+49261-400-0
Website
http://www.evergabe-online.de/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Persönliche Lage (Teilnahmebedingungen) Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen

    • 1. Bezeichnung des Bewerber-/Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer.
    • (Nachweis durch formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung)
    • 2. Unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB.
    • (Nachweis durch Formular BAAINBw-B-V 034).
    • 3. Unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch HAN bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (BAAINBw-B-V 031).
    • 4. Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung ausgefüllt und von allen unterschrieben (Nachweis durch Formular BAAINBw-B-V 047).
    • Bemerkung: Nur erforderlich, sofern Bietergemeinschaft beabsichtigt ist.
    • 5. Unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung "Russland-Sanktionen" (Nachweis durch Formular zur VO-2022-833).
    • 6. Das Unternehmen des Bewerbers/Bieters darf seinen Sitz nicht in einem Land der Staatenliste im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG haben
    • (Nachweis durch Formular "Eigenerklärung Nichtangehörigkeit Staatenliste").
    • 7. Die Unternehmen der Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft dürfen ihren Sitz nicht in einem Land der Staatenliste im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG haben (Nachweis durch Formular "Eigenerklärung Nichtangehörigkeit Staatenliste").
    • 8. Nachweis für die Erlaubnis zur Berufsausübung
    • Die Bieter/Bewerber, die Unterauftragnehmer der Bewerber/Bieter und die Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft erbringen den Nachweis durch aktuellen Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug (in Kopie), oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist).
    • Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts-bzw. Organisationsform und Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen.
    • 9. Unterlagen in einer anderen als der Deutschen Sprache ist eine Übersetzung beizufügen
    • 10. Bezeichnung des Unterauftragnehmers mit Firma und Anschrift
    • (Nachweis durch formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung)
    • 11. unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung durch Unterauftragnehmer zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Nachweis durch Formular BAAINBw-B-V 034).
    • 12. unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Unterauftragnehmer bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (Nachweis durch Formular BAAINBw-B-V 032).
    • 13. Die Unternehmen der Unterauftragnehmer der Bewerber/Bieter dürfen ihren Sitz nicht in einem Land der Staatenliste im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG haben (Nachweis durch Formular "Eigenerklärung Nichtangehörigkeit Staatenliste").
  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Mindestanforderungen

    • Der Bieter hat Erfahrung mit Produktrealisierungen im Bereich Remote Tower Operation. Der Nachweis ist mittels einer Liste von Referenzaufträgen zu führen. Es muss mindestens ein Auftrag in den letzten fünf Jahren umgesetzt worden sein, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist.
    • In Art und Umfang vergleichbar ist eine Referenz, wenn
    • 1. sie die Herstellung und Lieferung einer militärisch oder zivil genutzten RTO-Anlage umfasst,
    • 2. es sich hierbei um einen RTO nach europäischen luftfahrtrechtlichen Regeln handelte und
    • 3. der RTO an dem jeweiligen Flughafen in einer 24-stündigen Dauernutzung ist.
    • Folgende Angaben sind pro Referenz zu machen:
    • - Kurze Darstellung der Referenztätigkeit einschließlich des Auftraggebers (mit Einstufung als öffentlich bzw. privat), des Leistungsortes, Leistungszeitraumes, eingesetzten Personals (Anzahl und Qualifikation), Auftragswerts (ca. Angaben bzw. Größenordnungen ausreichend). Bewerber, die aufgrund von Verschwiegenheitspflichterklärungen oder Auflagen zur Geheimhaltung keine Angaben zum Auftraggeber machen können, müssen dies kurz erläutern. Soweit diese Gründe vorgenannter Schilderung entgegenstehen ist eine Projektdarstellung in "anonymisierter" und abstrakter Form zulässig.
    • - Darstellung der (Teil-)Aufgaben des Unternehmens im jeweiligen Referenzprojekt/-auftrag und ggf. dessen Einbindung in das Gesamtprojekt und ihrer Vergleichbarkeit
    • - Benennung eines Ansprechpartners beim Referenzgeber mit Name, Adresse und Telefonnummer
    • Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen
    • a. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
    • b. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
    • c. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber/Bieter zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
    • d. Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe)/Bietergemeinschaft (BieGe) erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe/BieGe unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe/BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter [und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft] und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
    • Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber/Bieter als auch von allen Mitgliedern einer BewGe/BieGe abzugeben.
    • Formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Eigenerklärung, dass für die elektronische Kommunikation das Verschlüsselungsprogramm "Kleopatra
    • GnuPGVS-Desktop" genutzt werden kann.
  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit - Mindestanforderungen

    • Formlose, unterzeichnete und gescannte oder elektronisch signierte (mindestens fortgeschrittene Signatur) Erklärung über einen Mindestgesamtumsatz von 30 Mio. Euro pro Jahr in den letzten drei Geschäftsjahren, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist.
    • Maßgeblich ist dabei der Umsatz des für den Auftragsgegenstand genutzten Geschäftsbereichs, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist.
    • Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
    • a. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
    • b. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
    • c. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, sagt der Bewerber/Bieter zu, Nachweise auf Verlangen spätestens vor Zuschlagserteilung vorzulegen.
    • d. Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe)/Bietergemeinschaft (BieGe) erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe/BieGe unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe/BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter [und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft] und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt.
    • Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber/Bieter als auch allen Mitgliedern einer BewGe/BieGe abzugeben.
  • Siehe hierzu unter Eignungskriterium "Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität" Nr. 8

  • Siehe hierzu unter Eignungskriterium "Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität" Nr. 8

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