Frist abgelaufen

Fördertechnik: Kleingüteraufzug

Auftraggeber
Veröffentlicht
01.06.2026
Angebotsfrist
29.06.2026
Fördertechnik: Kleingüteraufzug

Zeitplan

Veröffentlichung
01.06.26
Abgabefrist
29.06.26
Öffnung
29.06.26
Vertragsbeginn
01.02.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Mannheim, Deutschland
E-Mail
42.11.R-V@mannheim.de
Telefon
0621-293-2406

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Kriterium

    • Referenzen zu bestimmten Arbeiten
    • Beschreibung des Auswahlkriteriums: Mit dem Angebot
    • abzugeben ist:
    • Zum Nachweis seiner Eignung hat der Bieter folgende
    • Referenzanforderungen zu erfüllen:
    • Der Bieter hat seine Qualifikation für die Erfüllung der Aufgabenstellung anhand von 3 Referenzprojekten aus den letzten 4 Jahren (Stichtag ist der Tag der Angebotseröffnung) nachzuweisen.
    • Anforderungen an jedes der drei Referenzprojekte:
    • Es muß mindestens ein Güter- oder Personenaufzug nach der Normengruppe DIN EN 81 realisiert worden sein.
    • Sofern die Nachweise über im PQ-Register hinterlegte
    • Referenzen erbracht werden sollen, ist unbedingt darauf zu
    • achten, dass die dort hinterlegten Referenzen den hier
    • gestellten Anforderungen entsprechen! Ist dies nicht der Fall
    • können alternativ passende Referenzen zusätzlich mit
    • Angebotsabgabe eingereicht werden.
    • Liegen mit Angebotseröffnung nur unpassende Referenzen vor,
    • ist eine Nachforderung passender Referenzen vergaberechtlich
    • nicht zulässig, sodass ein Ausschluss des Angebots mangels
    • nachgewiesener Eignung droht. Verfügt der Bieter nicht über
    • eine PQ-Eintragung gilt:
    • Der Nachweis erfolgt durch die Abgabe des vollständig
    • ausgefüllten Formblatts VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung).
    • Die Eigenerklärungen im Formblatt VHB 124 dienen zum
    • vorläufigen Nachweis der Eignungsanforderungen, nicht jedoch
    • ihrer Ersetzung. Die Erleichterung in Bezug auf die vorläufige
    • Beibringung ändert nichts daran, dass die Erfüllung der
    • Eignungsanforderungen vom Bieter auf gesondertes Verlangen
    • des Auftraggebers nachzuweisen ist.
    • Das Formblatt VHB 124 ist vorsorglich und für diesen Fall
    • beigefügt.
    • Sofern einschlägig ebenso vorzulegen: Die Erklärungen für die anderen Unternehmen bzw. für das Mitglied
    • einer Bietergemeinschaft, welches den kriteriumsbezogenen
    • Leistungsteil erbringt.
  • Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Verfügt der Bieter nicht über eine PQ-Eintragung gilt

    • Der Nachweis erfolgt durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten
    • Formblatts VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Die
    • Eigenerklärungen im Formblatt VHB 124 dienen zum
    • vorläufigen Nachweis der Eignungsanforderungen, nicht jedoch
    • ihrer Ersetzung. Die Erleichterung in Bezug auf die vorläufige
    • Beibringung ändert nichts daran, dass die Erfüllung der
    • Eignungsanforderungen vom Bieter auf gesondertes Verlangen
    • des Auftraggebers nachzuweisen ist.
    • Das Formblatt VHB 124 ist vorsorglich und für diesen Fall
    • beigefügt.
    • Sofern einschlägig ebenso vorzulegen: Die Erklärungen für die
    • anderen Unternehmen bzw. für das Mitglied einer
    • Bietergemeinschaft, welches den kriteriumsbezogenen
    • Leistungsteil erbringt.
  • Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen. Der Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Verfügt der Bieter nicht über eine PQ-Eintragung gilt

    • In Bezug auf Nr.
    • 16 ist der Nachweis durch die Abgabe des vollständig
    • ausgefüllten Formblatt VHB 235 (Verzeichnis der Leistungen/
    • Kapazitäten anderer Unternehmen) zu erbringen.
    • Das Formblatt VHB 235 ist vorsorglich und für diesen Fall
    • beigefügt.
    • Auf Verlangen der Vergabestelle sind vorzulegen:
    • Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen. Gelangt das
    • Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt VHB 124
    • (Eigenerklärung zur Eignung) angegebenen Bescheinigungen/
    • Nachweise innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Frist
    • und in dem geforderten Umfang vorzulegen.
    • Alle auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen
    • und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist
    • angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht
    • innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot
    • ausgeschlossen.
  • Vorzulegen ist die Erklärung über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mind. 2 Mio. EUR für Personenschäden sowie für 1. Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden (je Schadensfall; 2-fach maximiert) oder Bereitschaftserklärung eines Versicherers im Falle der Beauftragung eine entsprechende Versicherung mit der betreffenden Firma abzuschließen. Der Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen, sofern die Informationen darin hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Verfügt der Bieter nicht über eine PQ-Eintragung gilt

    • Der Nachweis
    • erfolgt über die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblatts
    • "Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung". Die
    • Eigenerklärung dient zum vorläufigen Nachweis der
    • Eignungsanforderungen, nicht jedoch ihrer Ersetzung.
    • Die Erleichterung in Bezug auf die vorläufige Beibringung
    • ändert nichts daran, dass die Erfüllung der
    • Eignungsanforderungen vom Bieter auf gesondertes Verlangen
    • des Auftraggebers nachzuweisen ist.
    • Das Formblatt "Eigenerklärung Betriebshaftpflichtversicherung"
    • wird den Bietern zur Verfügung gestellt. Auf Verlangen der
    • Vergabestelle sind vorzulegen: Die o.g. Erklärung für die
    • anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer
    • Bietergemeinschaft. Gelangt das Angebot in die engere Wahl,
    • sind die im Formblatt "Eigenerklärung
    • Betriebshaftpflichtversicherung" angegebenen
    • Bescheinigungen innerhalb der von der Vergabestelle
    • gesetzten Frist vorzulegen.
    • Alle auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen
    • und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist
    • angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht
    • innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot
    • ausgeschlossen.
  • Ferner sind mit dem Angebot folgende Nachweise einzureichen

    • 1. Verpflichtungserklärung Arbeitnehmer-Entsendegesetz
    • (AEntG),
    • 2. Eigenerklärung EU-Sanktionen gegen Russland, Die
    • Erklärungen zu Ziff. 1-2 sind gesondert zu unterschreiben und
    • einzureichen.
    • Nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind
    • vorzulegen:
    • 3. Handelsregisterauszug,
    • 4. Mitgliedsbescheinigung in der Berufsgenossenschaft für die
    • anderen Unternehmen bzw. für jedes Mitglied einer
    • Bietergemeinschaft.
    • 5. Erklärung, dass ein Insolvenzverfahren oder
    • einvergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder
    • beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag nicht mangels Masse
    • abgelehnt wurde und sich das Unternehmen nicht in Liquidation
    • befindet oder die Erklärung, ob ein Insolvenzplan rechtskräftig
    • bestätigt wurde,
    • 6. Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung
    • begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder
    • Bieter in Frage stellt,
    • 7. Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen
    • zur Sozialversicherung.
    • Der Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren
    • Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für
    • die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V.
    • (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen.
    • Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer
    • Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen und liegt
    • außerdem den Vergabeunterlagen bei.
    • Verfügt der Bieter nicht über eine PQ-Eintragung gilt: In Bezug
    • auf die Nr. 3-7 erfolgt der Nachweis durch die Abgabe des
    • vollständig ausgefüllten Formblatts VHB 124 (Eigenerklärung
    • zur Eignung).
    • Die Eigenerklärungen dienen zum vorläufigen Nachweis der
    • Eignungsanforderungen, nicht jedoch ihrer Ersetzung. Die
    • Erleichterung in Bezug auf die vorläufige Beibringung ändert
    • nichts daran, dass die Erfüllung der Eignungsanforderungen
    • vom Bieter auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers
    • nachzuweisen ist.
    • Das Formblatt VHB 124 ist vorsorglich und für diesen Fall
    • beigefügt.
    • Nur auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind
    • vorzulegen:
    • 8. die Erklärungen gem. Nr. 3-7 für die anderen Unternehmen
    • bzw. für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft. Gelangt das
    • Angebot in die engere Wahl, kann die Vergabestelle dem Bieter
    • aufgeben, die im Formblatt VHB 124 (Eigenerklärung zur
    • Eignung) angegebenen Bescheinigungen innerhalb der von der
    • Vergabestelle gesetzten Frist vorzulegen.
    • Alle auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen
    • und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist
    • angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht
    • innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, muss das Angebot
    • ausgeschlossen werden.
  • Vorzulegen ist die Erklärung über den Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen. Der Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) erfolgen, sofern die Informationen darin hinterlegt sind. Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis ebenso zugelassen. Verfügt der Bieter nicht über eine PQ-Eintragung gilt

    • Der Nachweis
    • erolgt durch die Abgabe des vollständig ausgefüllten Formblatts
    • VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung).
    • Die Erleichterung in Bezug auf die vorläufige Beibringung
    • ändert nichts daran, dass die Erfüllung der
    • Eignungsanforderungen vom Bieter auf gesondertes Verlangen
    • des Auftraggebers nachzuweisen ist. Das Formblatt VHB 124
    • wird den Bietern zur Verfügung gestellt. Vorzulegen sind
    • ebenfalls die o.g. Erklärung für die anderen Unternehmen bzw.
    • für jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft.
    • Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die im Formblatt
    • VHB 124 (Eigenerklärung zur Eignung) angegebenen
    • Bescheinigungen innerhalb der von der Vergabestelle
    • gesetzten Frist vorzulegen.
    • Alle auf gesondertes Verlangen einzureichende Erklärungen
    • und Nachweise werden mit einer angemessenen Frist
    • angefordert. Werden die Erklärungen und Nachweise nicht
    • innerhalb dieser gesetzten Frist vorgelegt, wird das Angebot
    • ausgeschlossen.

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  • Preis

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