Veröffentlichung 23.02.24 | Teilnahmefrist 25.03.24 |
Eignungskriterien
Zugelassen werden alle natürlichen Personen, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Herkunftsland die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG und Richtlinie 89/48/EWG gewährleistet ist. Juristische Personen werden gemäß § 43 Absatz 1 VgV zugelassen, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt wird, der zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieur“ berechtigt ist.
Folgende Unterlagen sind dem Teilnahmeantrag beizufügen
Zur Bewertung der technischen Leistungsfähigkeit benennen die Bewerber
Die Wertung der eingehenden Bewerbungen erfolgt unter dem Hauptkriterium der Büroreferenzen. Für dieses Auswahlkriterium können für die erste Referenz 7 Punkte und für die zweite Referenz 5 Punkte (insgesamt maximal 12 Punkte) erreicht werden. Bewertet werden bei den Referenzprojekten die Angaben zu den Herstellkosten, dem erbrachten Leistungsumfang, der Honorarzone, der BNB-Zertifizierung und der BIM-Umsetzung. Eine Musterbewertung (mit maximal erreichbarer Punktzahl) ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt. Dort als auch im Teilnahmeantrag sind auch die Anforderungen an die Referenzen und das Projektteam detailliert beschrieben. Das weitere Verfahren wird auf die punktbesten Bewerber der Plätze 1 bis 5 beschränkt. Kann die Auswahl aufgrund Punktgleichheit nicht erfolgen, werden die Plätze der punktgleichen Bewerber ausgelost.
Zuschlagskriterien
Der Vertrag wird mit demjenigen Bieter abgeschlossen, der das wirtschaftlichste Angebot in Bezug auf die nachstehenden Zuschlagskriterien abgibt. Diese Zuschlagskriterien werden wie folgt gewichtet
siehe oben
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