Veröffentlichung 16.07.26 | Teilnahmefrist 19.08.26 |
Eignungskriterien
Die mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden Unterlagen sind Ziffer 4.3.3. der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Sie sind auch in der Checkliste (Anlage 6 zu den Vergabeunterlagen) aufgeführt. Im Rahmen der Eignungsprüfung wird – nach vorab festzustellender formeller Eignung (vgl. Ziffern 4.3.1. bis 4.3.3. der Vergabeunterlagen) – zwischen Eignungskriterien ohne Bewertungsmaßstab und Eignungskriterien mit Bewertungsmaßstab unterschieden. Eignungskriterien ohne Bewertungsmaßstab Die nachfolgenden Eignungskriterien müssen insgesamt/alle zwingend erfüllt sein. Ist eines der Eignungskriterien ohne Bewertungsmaßstab nicht erfüllt, wird der Bewerber oder die Bewerberin von dem weiteren Verfahren ausgeschlossen. Bei einem Forschungsteam, das als Bewerbergemeinschaft auftritt, genügt es, wenn das nachfolgend aufgeführten Eignungskriterium Nr. 1 jeweils von lediglich einem der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft erfüllt wird. Das Eignungskriterium Nr. 2 hingegen, muss von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft erfüllt werden. Einzelbewerber und Einzelbewerberinnen müssen sämtliche Eignungskriterien (Nr. 1 und Nr. 2) grundsätzlich selbst erfüllen. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit der Eignungsleihe gemäß § 47 VgV, d. h. der Bewerber oder die Bewerberin kann für das in der nachfolgenden Tabelle aufgeführten Eignungskriterium Nr. 1 die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, sofern er oder sie eine Verpflichtungserklärung oder einen sonstigen Nachweis des oder der in Anspruch genommenen Verleihers oder Verleiherin vorlegt. Eine Eignungsleihe ist hier nur in Kombination mit einem Unterauftrag möglich, d.h. die für dieses Eignungskriterium in Anspruch genommenen Unternehmen (Verleiher/Verleiherin) müssen die diesbezügliche Leistung selbst erbringen (Unterauftrag). Weitere Hinweise zur Eignungsleihe sowie zum Unterauftrag sind Ziffer 4.3.5.1. und Ziffer 4.3.5.2. der Vergabeunterlagen zu entnehmen. Zu dem nachstehenden Mindest-Eignungskriterien Nr. 1 a) und b), ist in dem Formular 8 (Angaben zu Mindest-Eignungskriterien) der Anlage 1 zu den Vergabeunterlagen eine Eigenerklärung Nr. 1 und Nr. 2 abzugeben (Eigenerklärung zu Formular 8). 1. Qualifikation der mit der Leistungserbringung einzusetzenden Fachkräfte (Forschende) in folgendem Bereich
Eignungskriterien mit Bewertungsmaßstab Die Eignungskriterien mit Bewertungsmaßstab werden punktemäßig bewertet (siehe die Tabelle in der Anlage 2 zu den Vergabeuntelagen). Hier können max. 22 Punkte erlangt werden – als Summe der für die jeweiligen Eignungskriterien vergebenen Einzelpunkte. Die Eignungskriterien mit Bewertungsmaßstab beziehen sich auf die Erfahrung der mit der Leistungserbringung einzusetzenden Fachkräfte (Forschende) und umfassen
Zuschlagskriterien
Der Gesamtpunktwert ergibt sich aus einer Gewichtung der Qualität (Q) mit 70 Prozent und des Preises (P) mit 30 Prozent.
Der Gesamtpunktwert ergibt sich aus einer Gewichtung der Qualität (Q) mit 70 Prozent und des Preises (P) mit 30 Prozent.
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