In Baden-Württemberg bestehen flächendeckend HWGK für rund 11.300 Flusskilometer. Die HWGK erfüllen die Anforderungen der EG-HWRM-RL sowie die sehr hohen Anforderungen des §65 Wassergesetz BW. Sie entfalten direkte rechtliche Wirkung, weshalb die Qualitätsanforderungen hoch sind. Im Zuge der Fortschreibung der HWGK werden in allen Teilprojekten umfangreiche Daten für die Bearbeitung zur Verfügung gestellt, bzw. kommen als Ergebnisdaten zurück. Dieser Datentransfer ist durch den DL1 zu gewährleisten. Die eingehenden Daten sind in einer formellen Prüfung (Abgabe in einem einheitlichen, vorgegebenen Datenformat) wie in einer fachlichen Prüfung (Plausibilisierung) einer Qualitätsprüfung zu unterziehen. Bereits vorhandene Daten sind auf ihre Verwendbarkeit zu prüfen. Ferner sind die Projektleitung (RPS), die LUBW und die beauftragten Dienstleister in Fragestellungen zu Daten (Formate, Haltung; Weitergabe etc.) und auch bei der konzeptionellen Weiterentwicklung im Projekt zu beraten.
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