In Baden-Württemberg bestehen flächendeckend HWGK für rund 11.300 Flusskilometer, welche Zug um Zug, fortgeschrieben werden sollen. Die HWGK erfüllen die Anforderungen der EG-HWRM-RL sowie die sehr hohen Anforderungen des §65 Wassergesetz BW. Sie entfalten direkte rechtliche Wirkung, weshalb die Qualitätsanforderungen entsprechend hoch sind. Im Zuge der Fortschreibung werden in den einzelnen Projekten auch hydrologische Berechnungen durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Berechnungen sind einer formellen (Abgabe in einem einheitlichen, vorgegebenen Datenformat) wie fachlichen (Vorgabe der Berechnungsmethodik) einer Qualitätsprüfung zu unterziehen. Bestehende hydrologische Berechnungen sind auf ihre Verwendbarkeit zu prüfen. Ferner sind die Projektleitung (RPS), die LUBW und die beauftragten Dienstleister in hydrologischen Fragestellungen und auch bei der konzeptionellen Weiterentwicklung im Projekt zu beraten.
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