Veröffentlichung 01.06.26 |
Zuschlagskriterien
Preis pro Leistungspunkt: Die Bewertung der Angebote richtete sich nach dem anbieterspezifischen Preis pro Leistungspunkt.D.h. der Bieter hat in der Anlage 6 die entsprechende Felder auszufüllen und mit den Angaben in der Anlage 4 „technischer Aufbau des Clusters“ nachzuweisen.Anhand der Bieterangaben und den durch den Auftraggeber vorab definierten Gewichtungen in Anlage 6 errechnet sich automatisch der anbieterspezifische Preis pro Leistungspunkt. Durch die Transparenz in Anlage 6 ist es dem Bieter bereits in der Angebotserstellungsphase möglich, seinen eigenen Preis pro Leistungspunkt zu ermitteln.
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