Veröffentlichung 10.06.26 | Abgabefrist 28.07.26 | Vertragsbeginn 26.10.26 |
Eignungskriterien
Der Nachweis zur Eignung (auch erforderlich fû¥r vorgesehene Nachunternehmer) kann û¥ber den vorlûÊufigen Nachweis der EigenerklûÊrung gemûÊû Formblatt 124 VHB Bund oder der Einheitlichen EuropûÊischen EigenerklûÊrung (EEE) oder û¥ber die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugûÊngliche Liste des Vereins fû¥r die PrûÊqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PrûÊqualifikationsverzeichnis) gefû¥hrt werden. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine ûbersetzung in die deutsche Sprache beizufû¥gen. Auf Verlangen sind vorzulegen: - Aktueller Auszug aus dem Handelsregister oder Kopie desselben, soweit das Unternehmen ins Handelsregister eingetragen ist Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes mit einer ûbersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
Der Nachweis zur Eignung (auch erforderlich fû¥r vorgesehene Nachunternehmer) kann û¥ber den vorlûÊufigen Nachweis der EigenerklûÊrung gemûÊû Formblatt 124 VHB Bund oder der Einheitlichen EuropûÊischen EigenerklûÊrung (EEE) oder û¥ber die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugûÊngliche Liste des Vereins fû¥r die PrûÊqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PrûÊqualifikationsverzeichnis) gefû¥hrt werden. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine ûbersetzung in die deutsche Sprache beizufû¥gen. Auf Verlangen sind vorzulegen: - Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte) oder Industrie- und Handelskammer - Gewerbeanmeldung Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes mit einer ûbersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
Der Nachweis zur Eignung (auch erforderlich fû¥r vorgesehene Nachunternehmer) kann û¥ber den vorlûÊufigen Nachweis der EigenerklûÊrung gemûÊû Formblatt 124 VHB Bund oder der Einheitlichen EuropûÊischen EigenerklûÊrung (EEE) oder û¥ber die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugûÊngliche Liste des Vereins fû¥r die PrûÊqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PrûÊqualifikationsverzeichnis) gefû¥hrt werden. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine ûbersetzung in die deutsche Sprache beizufû¥gen. Auf Verlangen sind vorzulegen: - Angabe û¥ber die Ausfû¥hrung von (vergleichbaren) Leistungen in den letzten bis zu fû¥nf abgeschlossenen Kalenderjahren Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes mit einer ûbersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
Der Nachweis zur Eignung (auch erforderlich fû¥r vorgesehene Nachunternehmer) kann û¥ber den vorlûÊufigen Nachweis der EigenerklûÊrung gemûÊû Formblatt 124 VHB Bund oder der Einheitlichen EuropûÊischen EigenerklûÊrung (EEE) oder û¥ber die direkt abrufbare Eintragung in die allg. zugûÊngliche Liste des Vereins fû¥r die PrûÊqualifikation von Bauunternehmen e.V. (PrûÊqualifikationsverzeichnis) gefû¥hrt werden. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine ûbersetzung in die deutsche Sprache beizufû¥gen. Auf Verlangen sind vorzulegen: - Angabe û¥ber die Ausfû¥hrung von (vergleichbaren) Leistungen in den letzten bis zu fû¥nf abgeschlossenen Kalenderjahren Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben gleichwertige Bescheinigungen von anerkannten Stellen ihres Herkunftslandes mit einer ûbersetzung in die deutsche Sprache vorzulegen.
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