Veröffentlichung 22.07.26 | Teilnahmefrist 27.08.26 |
Eignungskriterien
Als Berufsqualifikation wird der Beruf des Ingenieurs oder des Landschaftsarchitekten gefordert. Zugelassen wird, wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden Juristische Personen werden als Auftragnehmer/in zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe eine/n verantwortliche/n Berufsangehörige/n im vorbezeichneten Sinn (d. i., wer berechtigt ist, die entsprechende Berufsbezeichnung zu tragen oder in der Bundesrepublik Deutschland entsprechend tätig zu werden) benennen. Die Berufsqualifikation ist auf entsprechende Aufforderung, spätestens vor der Zuschlagserteilung, nachzuweisen. Als Nachweis werden akzeptiert
Der Bewerber bzw. die Bewerber-/Bietergemeinschaft, der/die Eignungsleihgeber (falls er die Eignung in technisch-beruflicher Hinsicht verleiht/verleihen) und der/die Nachunternehmer (soweit er/sie den betreffenden Leistungsteil selbst erbringt/erbringen) muss/müssen mindestens technische Fachkräfte und technische Stellen nachweisen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, unabhängig davon, ob diese dem Unternehmen angehören oder nicht. Im Teilnahmeantrag sind die Ausbildung und Berufserfahrung des von dem Bewerber bzw. der Bewerber-/Bietergemeinschaft eingesetzten Projektteams anzugeben. Es ist eine designierte Projektleitung anonymisiert zu benennen. Die Projektleitung darf nur im Einvernehmen mit der Auftragnehmerin gewechselt werden. Insbesondere hat der Auftragnehmende in diesem Fall einen in der Qualifikation und Berufserfahrung gleichwertigen Ersatz vorzuschlagen. Um die Mindestanforderungen zu erfüllen, muss das Büro mind. zwei Mitarbeiter (Büroinhaber und/oder festangestellte Mitarbeiter) mit entsprechender Qualifikation nachweisen. Diese Personen sind wie folgt zu besetzen
Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium: Projektteam
Qualitätskriterium: Einschätzung zum Projekt
Preiskriterium: Honorarangebot
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