Die Stiftung Bildung und Handwerk, beabsichtigt am Standort des Technologie- und Berufsbildungszentrum (tbz) Paderborn eine Modernisierung der Gebäude B, D und E sowie den Neubau des Gebäudes C als Ersatz für das bestehende und abgängige Gebäude C. Die Maßnahmen der Modernisierung sollen die funktionalen, energetischen und technischen Mängel der Bestandsgebäude beheben und zudem eine barrierefreie Erschließung aller Gebäude ermöglichen. Auf Grund ausreichender zur Verfügung stehender Ausweichflächen für den Interim im Paderborner Stadtgebiet, soll die Maßnahme ohne Bauabschnitte in einem Zuge erfolgen. Durch das Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik an der Leibnitz Universität Hannover (HPI) wurde bereits ein Idealraumprogramm erarbeitet, auf dessen Basis eine Machbarkeitsstudie erstellt und eine Vorzugsvariante ermittelt wurde. Das mit den Fördermittelgebern abgestimmte und freigegebene Ideal-Raum-Programm (IRP) stellt die Planungsgrundlage für das gesamte Vorhaben dar. Die Fläche der Modernisierung der Gebäude B, D und E beträgt in Summe ca. 10.300 qm BGF. Für den Neubau des Gebäude C ist eine Fläche von ca. 1.954 qm BGF angesetzt. Die Gesamtkosten (KG 200 - 500 und 700) für diese Baumaßnahme, wurde im Rahmen der Variantenuntersuchung mit ca. 26.000.000,00 EUR brutto ermittelt (Stand 2023) und hochgerechnet auf das Jahr 2028 mit 33.550.000,00 EUR brutto. Diese Summe wird als grundsätzlich förderfähig betrachtet und ist im Rahmen der weiteren Untersuchungen zu aktualisieren. Davon entfallen auf die Kostengruppe 500 ca. 480.000 Euro (netto). Aufgabe der Freianlagenplanung ist es die Freianlagen des tbz-Paderborn soweit umzuplanen, dass der Campuscharakter der Anlage herausgearbeitet und gestärkt wird. Hierzu soll voraussichtlich eine Beruhigung der (privaten) Verkehrsströme auf dem Grundstück erfolgen (z.B. Shared Space). Zudem sollen die Freianlagen barrierefrei gestaltet werden und auch die barrierefreie Erschließung der Gebäude sicherstellen. Neben der gestalterischen Überarbeitung sollen zudem weitere funktionale Anforderungen an die Freianlagen sichergestellt werden (z.B. Anlieferung, zentrale Müllentsorgung, Materialaußenlagerflächen der Werkstätten, Feuerwehraufstellflächen). Die Gesamtmaßnahme soll über Fördermittel (90%) sowie einen Anteil an Eigenmitteln (10 %) finanziert werden. Die Fördergelder setzen sich zusammen aus Bundesmitteln (60 %), Landesmitteln (20 %) und GRW-Mitteln (10 %). Die für den Zuwendungsantrag erforderlichen Leistungen des Auftragnehmers sind bis 01.04.27 vorzulegen. Die Umsetzung der Baumaßnahme muss unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit erfolgen. Die Richtlinien für Zuwendungsbaumaßnahmen des Bundes insbesondere die Baufachlichen Ergänzungsbestimmungen (ZBau) müssen eingehalten werden. Das Bauvorhaben ist eine vom Bund und Land geförderte Zuwendungsmaßnahme.
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