Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, plant den Neubau der Ortsumfahrung Könitz im Zuge der Bundesstraße 281 n. Teil dieser Maßnah-men ist der Ersatz der Gleisquerung mittels des Neubaus einer Straßenüberführung im km 131,6+72. Das Baurecht für diese Maßnahme wurde über ein Planfeststellungsverfahren mit Beschluss vom 15.05.2020/ Az.: 540.3-4348-10/17 erlangt.
Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben gemäß Eisenbahn-Kreuzungsgesetz. Bestandteil der Planung ist die Darstellung der bahnseitigen Belange und bahnseitigen Anpassungen von Anlagen der DB AG infolge des Neubaus der Brücke. Die zu berücksichtigenden Gewerke sind die Bautechnik (Oberbau, Tiefbau, Entwässerung, Kabeltiefbau), Telekommunikationsanlagen, Leit- und Sicherungstechnik sowie Elektrische Energieanlagen 50 Hz.
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