Frist abgelaufen

Freiberufliche Leistungen - B 281 Um- und Ausbau mit Bahnübergangsbeseitigung bei Könitz - Teilobjekt BW 2, Brücke ü.d. DB-Strecke 6383; Ausführungsplanung bahnspezifische Anpassungen

Auftraggeber
Veröffentlicht
16.04.2025
Angebotsfrist
14.05.2025
Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Thüringer Landesamt für Bau und Verkehr, plant den Neubau der Ortsumfahrung Könitz im Zuge der Bundesstraße 281 n. Teil dieser Maßnah-men ist der Ersatz der Gleisquerung mittels des Neubaus einer Straßenüberführung im km 131,6+72. Das Baurecht für diese Maßnahme wurde über ein Planfeststellungsverfahren mit Beschluss vom 15.05.2020/ Az.: 540.3-4348-10/17 erlangt. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben gemäß Eisenbahn-Kreuzungsgesetz. Bestandteil der Planung ist die Darstellung der bahnseitigen Belange und bahnseitigen Anpassungen von Anlagen der DB AG infolge des Neubaus der Brücke. Die zu berücksichtigenden Gewerke sind die Bautechnik (Oberbau, Tiefbau, Entwässerung, Kabeltiefbau), Telekommunikationsanlagen, Leit- und Sicherungstechnik sowie Elektrische Energieanlagen 50 Hz.

Zeitplan

Veröffentlichung
16.04.25
Fragenfrist
07.05.25
Abgabefrist
14.05.25
Öffnung
14.05.25
Vertragsbeginn
07.07.25

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Geschätzter Wert
51.260 €
Erfüllungsort
Erfurt, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
post-neubau@tlbv.thueringen.de
Telefon
000

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • - a) keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber/Bieter in Frage stellt; - b) Registereintragungen (Handelsregister, keine Eintragungsverpflichtung)

    • Es werden folgende Eignungsanforderungen/Eignungsnachweise verlangt:
    • - zu a) Nachweis durch
    • --> Abfrage des Wettbewerbsregisters (erfolgt durch Vergabestelle)
    • - zu b) Nachweis durch
    • --> Handelsregisterauszug (nicht älter als drei Monate zum Ablauf der Einreichungsfrist)
    • Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen.
    • Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
    • Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens.
    • ------------------------------------------------------------------------------------------------
    • Bei Einsatz von Nachunternehmen wesentlicher Leistungen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.
  • - a) Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung; - b) Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation; - c) Angaben zu Jahresumsatz, einschließlich Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags (alle Angaben netto) in den letzten drei Geschäftsjahren; weiter siehe Beschreibung

    • zu Eignungsanforderungen:
    • - d) Berufshaftpflichtversicherung
    • geforderte Höhe je Versicherungsfall
    • • für Personenschäden: 1.500.000,00 €
    • • für Sachschäden: 500.000,00,- €
    • • für Vermögensschäden: 500.000,00,- €
    • Es werden folgende Eignungsanforderungen/Eignungsnachweise verlangt:
    • - zu a) Nachweis durch
    • --> Eigenerklärung
    • - zu b) Nachweis durch
    • --> Eigenerklärung
    • sonst rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes angegeben wurde)
    • - zu c) Nachweis durch
    • --> Eigenerklärung
    • - zu d) Nachweis durch
    • --> Zusicherung der Versicherung bzw. Versicherungsnachweis
    • Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen.
    • Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
    • Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens.
    • ------------------------------------------------------------------------------------------------
    • Bei Einsatz von Nachunternehmen wesentlicher Leistungen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.
  • - a) Angaben zu technischen Fachkräften oder der technischen Stellen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen; - b) Angaben über Ausstattung, Geräte und techn. Ausrüstung des Unternehmens für die Ausführung des Auftrags (inkl. verwendete Hard- und Software); - c) spezielle fachliche Qualifikation DB AG

    • Es werden folgende Eignungsanforderungen/Eignungsnachweise verlangt:
    • zu a) Nachweis durch
    • --> Studiennachweise oder sonstige Bescheinigungen bzw. Angaben wie Berufserfahrung und ausgeübte Tätigkeiten
    • - zu b) Nachweis durch
    • --> Eigenerklärung
    • - zu c) Nachweis durch
    • --> Präqualifikationsnachweis der DB AG mit Abgabe des Angebotes
    • Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Angaben auf gesondertes Verlangen durch Vorlage entsprechender Nachweise zu bestätigen.
    • Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
    • Sofern in den letzten zwölf Monaten vor Ablauf der Angebotsfrist die vorbenannten und bis zum Ablauf der vorgesehenen Bindefrist gültigen Einzelnachweise der Vergabestelle vorgelegt wurden, reicht die Benennung des Aktenzeichens des damaligen Vergabeverfahrens.
    • ------------------------------------------------------------------------------------------------
    • Bei Einsatz von Nachunternehmen wesentlicher Leistungen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.
  • Es werden folgende zusätzliche, auftragsbezogene Eignungsanforderungen/Eignungsnachweise verlangt

    • siehe Beschreibung: - Nichtvorliegen von Gründen, die gemäß Artikel 5k Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren vom 31. Juli 2014, geändert durch Verordnung (EU) 2022/576 vom 8. April 2022 einem Vertragsabschluss oder einer Vertragserfüllung entgegenstehen,
    • Nachweis durch
    • --> Eigenerklärung
    • Bei Einsatz von Nachunternehmen gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend.

Zuschlagskriterien

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Lose (1)

Vergabeunterlagen

Eigenerklärung203 KB24 Seiten
Eignungskriterien89 KB4 Seiten
Preisblatt42 KB2 Tabellen
Präsentation287 KB16 Seiten
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