Veröffentlichung 06.02.26 | Fragenfrist 03.03.26 | Teilnahmefrist 09.03.26 |
Eignungskriterien
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind nach § 44 VgV folgende Unterlagen vorzulegen
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sind nach § 45 VgV folgende Unterlagen vorzulegen: - Anlage E_6 / Erklärung über den Gesamtjahresumsatz sowie über den Jahresumsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags innerhalb der letzten 3 Geschäftsjahre (2023 - 2025). Dabei sind folgende Jahresumsätze (netto) nachzuweisen: - mindestens 300.000 EUR (netto) pro Jahr in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, d.h. mit Planungsleistungen Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI - Anlage N_2 / Berufshaftpflichtversicherung mit Erklärung über folgende Deckungssummen >> für Personenschäden bis zu 2.00.000 EUR >> für sonstige Schäden bis zu 2.000.000 EUR bei einem, in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Die Berufshaftpflichtversicherung muss während der gesamten Vertragszeit unterhalten und nachgewiesen werden. Es ist zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung pro Kalenderjahr mindestens das Zweifache der Deckungssumme beträgt. Hinweis: Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erfüllt werden, mit der dieses den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
- Anlage E_7 / Mitarbeiterzahlen Erklärung zur durchschnittlich jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. >> Es sind mindestens 3 Architekten bzw. Bauingenieure (Dipl. Ing. Univ. od. FH od. Master) (inklusive Geschäftsführung nachzuweisen. - Anlage E_8 / Referenzen Auflistung geeigneter erbrachter Referenzprojekte für Planungsleistungen nach § 34 HOAI mit vergleichbaren Anforderungen hinsichtlich Schwierigkeitsgrad und Komplexität unter Angabe von: - der Projektbezeichnung, - der anrechenbaren Kosten netto (Summe der KGR 300+400 gem. DIN 276) - des Werts der eigenen erbrachten Leistung - des Leistungszeitraumes (Beginn LPH 3 MM/JJJJ, Ende bzw. Ende LPH 8 MM/JJJJ) - der Honorarzone - der erbrachten Leistungsphasen - des Leistungsbildes mit Beschreibung der Aufgabe und des Umfangs der Leistung, - der Art des Vertragsverhältnisses sowie - Nennung vergleichbarer Qualitätsanforderungen im Bezug auf die ausgeschriebene Projektaufgabe Es werden folgende Mindestanforderungen gestellt: - Jedes Referenzprojekt mit Zuordnung zu mind. HZ III - Bei mindestens 2 Referenzprojekten muss die LPH 8 im Zeitraum zwischen 6 Jahren vor Ende Teilnahmefrist bis Ende Teilnahmefrist abgeschlossen worden sein, ansonsten muss die LPH 8 zumindest begonnen worden sein. - Dem Bewerber/der Bewerbergemeinschaft zuzurechnende eigene durchgängige Leistungserbringung bei jeder Referenz für folgende Leistungsphasen nach HOAI mindestens LPH 3 - 8 (Entwurfsplanung bis einschließlich Objektüberwachung) - mindestens ein Referenzprojekt als "design-to-budget-Projekt", d.h. Planung mit vorgegebener Budgetobergrenze - Mindestens 1 Referenzprojekt mit einem Projektvolumen der anrechenbaren Kosten der KGR 300+400+600 von mind. 4,5 Mio. EUR netto Es ist pro Referenz ein Ansprechpartner des jeweiligen Auftraggebers mit Telefonnummer und e-mail-Adresse zu benennen, der in der Lage ist, detaillierte Auskünfte über die benannte Referenz zu geben. - Anlage E_9 / Benennung der technischen Fachkräfte Angaben mit Namen und beruflicher Qualifikation der technischen Leitung und der für die Leistung vorgesehenen Verantwortlichen für die Qualitätskontrolle gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VgV. Dabei sind nur jeweils die Personen anzugeben, die die Leistung tatsächlich verantworten und auch maßgeblich erbringen. Ergänzend sind die Referenzprofile zum fachlichen Lebenslauf und zu den beruflichen Erfahrungen der Projektleitung und der stellvertretenden Projektleitung darzustellen und beizufügen: - Anlage E_9a / Referenzprofile der Projektleitung und der stellvertretenden Projektleitung Folgende Mindestanforderungen werden an die Erfahrung des für den Einsatz vorgesehenen Personals gestellt: - Projektleitung mit Qualifikation als Ingenieur/in (Dipl. Ing. FH od. Univ.), Bachelor oder Master Architektur oder Bauingenieurwesen mit mindestens 8 Jahren Berufserfahrung im Leistungsbild Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI seit Erlangung der Berufsqualifikation und mind. 2 persönlichen mit in Umfang, Schwierigkeitsgrad und Aufgabenstellung vergleichbaren zum Ende der Teilnahmefrist abgeschlossenen Referenzprojekten in Funktion als Projektleitung - Stellvertretende Projektleitung mit Qualifikation als Ingenieur/in (Dipl. Ing. FH od. Univ.), Bachelor bzw. Master Architektur oder Bauingenieurwesen mit mindestens 6 Jahren Berufserfahrung, alternativ Bautechniker mit mindestens 10 Jahren Berufserfahrung im Leistungsbild Objektplanung Gebäude nach § 34 HOAI seit Erlangung der Berufsqualifikation und mind. 1 persönlichem mit in Umfang, Schwierigkeitsgrad und Aufgabenstellung vergleichbaren zum Ende der Teilnahmefrist abgeschlossenen Referenzprojekt in Funktion als Projektleitung oder stellv. Projektleitung Studien- und Ausbildungsnachweise zur beruflichen Qualifikation i.S.v. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VgV sind für die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung zum Teilnahmeantrag vorzulegen. Alle weiteren für den Einsatz vorgesehenen Mitarbeiter sind lediglich zu benennen und deren berufliche Qualifikation darzustellen.
Alle Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften, die nicht ausgeschlossen worden sind und die Mindestanforderungen an die Eignung erfüllen werden zur Begrenzung der Anzahl der Bewerber nach Eignungskriterien bewertet. Dabei werden Wertungspunkte für die Vergleichbarkeit von Referenzen vergeben. Aufgrund der erreichten Wertungspunkte wird eine Rangfolge gebildet. Der Auftraggeber wird die drei bis fünf geeignetsten Bewerber mit der höchsten Punktzahl - unabhängig davon ob es sich hierbei um einen Bewerber oder eine Bewerbergemeinschaft (jeweils mit bzw. ohne Nachunternehmer) handelt - auffordern, ein Erstangebot abzugeben. Erfüllen mehrere Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl auch nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Eignungskriterien zu hoch, wird die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern durch Los getroffen (§ 75 Abs.6 VgV). Neben der Erfüllung oben benannten Mindestanforderungen gilt nachstehender Wertungsmaßstab für die Bewertung der Referenzen. Es werden maximal 3 Referenzen berücksichtigt. Dabei werden Punkte vergeben für: - Referenzprojekt als "design-to-budget-Projekt", d.h. Planung mit vorgegebener Budgetobergrenze (10 Pkt.) - Projektgegenstand ist entweder ein Neubau oder ein Erweiterungsbau (10 Pkt.) - Projekt mit nachhaltigen Bauweisen (10 Pkt.), bauunterhaltskostenreduzierenden Maßnahmen (10 Pkt.) sowie energiekostenreduzierenden Maßnahmen (10 Pkt.) >> max. 30 Pkt. - Mindestens eine Referenz mit Projektgegenstand betreffend ein Bauwerk inkl. eines Gebäudeteils mit einem weit gespannten lichten Raumvolumen in Kombination mit Gebäudeteilen mit kleinteiligen Raumaufteilungen (30 Pkt.) Pro nachgewiesener Projektanforderung pro Referenz werden o.g. Punkte vergeben. Insgesamt können somit für die Referenzen maximal 3 x 50 + 30 = 180 Punkte erzielt werden. Darüber hinaus werden die von der Projektleitung und stellv. Projektleitung einzureichenden persönlichen Referenzen bewertet. Dabei erfolgt pro o.g. nachgewiesener Projektanforderung pro persönliche Referenz eine analoge Punktvergabe wie vorstehend. Dies gilt auch, wenn die Referenz bereits als Unternehmensreferenz eingereicht wurde und vom für den Einsatz vorgesehenen Projektleitung / stellv. Projektleitung in der jeweilig geforderten Funktion erbracht wurde. Insgesamt können somit für die Referenzprofile der Projektleitung und der stellv. Projektleitung maximal 2 x 50 + 1 x 50 + 30 Pkt. = 180 Punkte erzielt werden. In Summe können somit maximal 180 + 180 = 360 Punkte erzielt werden. Es ist pro Referenz mit konkreten projektbezogenen Erläuterungen darzustellen, inwieweit die o.g. Anforderungen erfüllt werden. Der Auftraggeber behält sich vor, die getätigten Aussagen durch Hinterfragen bei den benannten Referenzgebern bestätigen zu lassen.
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