Frist abgelaufen

G e n e r a l p l a n e r l e i s t u n g e n für die Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses

Auftraggeber
Veröffentlicht
12.12.2023
Angebotsfrist
In der nachfolgenden Projektbeschreibung zur Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses in Liebenbachstadt Spangenberg werden die Rahmenumstände und notwendigen Generalplanerleistungen beschrieben, welche vorliegend zur Ausschreibung kommen. 1.1 Umfang und Inhalt des Projekts Auf dem Grundstücken Mörshäuser Weg 2, 34286 Spangenberg mit einer verfügbaren Gesamtfläche von 6.124 m² soll ein neues Feuerwehrgerätehaus errichtet werden. Hierzu liegt bereits eine Konzeption mit einer Machbarkeitsstudie und einem Raum- und Flächenprogramm vor. Das Flächenprogramm weist eine Bruttogrundfläche von 1.860m² im Erdgeschoss und 410 m² im Obergeschoss aus. Eine 2 geschossige Bauart wird erforderlich, da die Größe des Grundstückes begrenzt ist. Im Erdgeschoss sollen die Bereiche Fahrzeughallen für 7 Einsatzfahrzeuge, Waschhalle, Lagerhalle, PSA Pflege, Schlauchpflege, Atemschutzwerkstatt, Werkstatt und Lager, Einsatzabwicklung und die Haustechnik entstehen im Obergeschoss die Bereiche Funkeinsatzzentrale, Einsatzleitung, Ausbildung, Aufenthalt und Verwaltung. Auf dem Grundstück befindet sich ein ehemaliger Discountermarkt. Dieser wurde in 1995 errichtet und hat eine Gesamtfläche von 833 m². Der Markt ist leergeräumt, die technischen Einbauten sind noch überwiegend vorhanden. Die Abbruchplanung bzgl. des Marktes ist Bestandteil der Ausschreibung. Auf dem Grundstück wird zusätzlich durch das DRK eine eigenständige Rettungswache errichtet, der benötigte Flächenbedarf ist bereits von der Gesamtfläche des Grundstückes in Abzug gebracht worden. Hier werden gemeinsame Hof- und Wegeflächen für die Zu- und Abfahrt bei der Planung zu berücksichtigen sein. 1.2 Beteiligte Im weiteren Verlauf der Maßnahme sollen Fördermittel des Landes Hessen eingeworben werden. In die vom AN durchzuführende Koordination sind insofern alle AG-interne Beteiligte, Behörden und ggf. weitere Sonderfachleute einzubeziehen, deren Fachbereiche nicht durch das Leistungssoll des Generalplaners abgedeckt sind. 1.3 Termine Folgende Termine sind geplant: • Fertigstellung Grundlagenermittlung und Vorplanung zur finalen Beschlussvorlage ca. III. Quartal 2024 • Beginn mit Leistungsphase 3 ca. IV. Quartal 2024 1.4 Kostenziele Durch den Auftraggeber wurde im Rahmen einer Machbarkeitsstudie ein Kostenrahmen ermittelt (10.01.2023/ Index: III. Quartal 2022), welcher im Verhandlungsverfahren zur Kalkulierung des Honorars dienen soll. Die Auftragsvergabe steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gremien auf Seiten der Vergabestelle. Im Übrigen wird auf die Ausführungen im Aufforderungsschreiben unter 1. verwiesen.

Zeitplan

Veröffentlichung
12.12.23
Teilnahmefrist
05.01.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Spangenberg, Deutschland
Vertragslaufzeit
60 Tage
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabe@lenz-johlen.de
Telefon
+49 (0)221 97 30 02-93

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Mindestkriterium: Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister, soweit nach den jeweiligen Bestimmungen des Mitgliedsstaats am Sitz oder Wohnsitz des Bewerbers entsprechendes verpflichtend vorgesehen ist (Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis, kein Formular).

  • Mindestkriterien

    • Der Bewerber muss seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen (Mindestkriterien):
    • a. Mindestumsatz in den vergangenen drei Jahren in Höhe von mindestens 1.500.000,00 € in dem Fachbereich „Planung von Hochbauten“ (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit).
    • b. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000,00 € sowie für Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens 1.000.000,00 €. Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen (alternativ ist ausreichend, eine verbindliche, schriftliche Verpflichtung abzugeben, bei Auftragserteilung entsprechende Policen abzuschließen oder bestehende Policen aufzustocken) (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis oder Erklärung).
    • c. Vorlage einer aktuellen, allgemeinen Bankauskunft über die wirtschaftliche Situation und/oder ein geordnetes Zahlungsverhalten des Bewerbers (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis).
    • Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein ARGE-Mitglied nachgewiesen werden. Eine Ausnahme gilt bzgl. der Versicherungssummen, für die ggf. auch eine Erklärung der ARGE als solcher ausreichend ist.
  • Mindestkriterien

    • Der Bewerber muss seine technische Leistungsfähigkeit wie folgt nachweisen (Mindestkriterien):
    • a. Vorlage mindestens eines (3) vergleichbare Referenzprojekte für Generalplanerleistung (Formular Referenzen).
    • Ein Referenzprojekt ist in diesem Zusammenhang vergleichbar, wenn
    • o als Generalplaner mindestens die Objektplanung, TGA und Tragwerkplanung für den Bau eines vergleichbaren Gebäudes erbracht oder koordiniert wurden (Inhalte der Leistung)
    • [ Vergleichbar ist ein Öffentliches Gebäude für gesellschaftliches Leben oder Bildung (z.B. Schulen und Hochschulen, Kindertagesstätten, Rathäuser, öffentliche Verwaltungsgebäude, Dienstgebäude, Feuerwehrhäuser, Regierungsgebäude und Parlamente o.ä.), Kultur (z.B. Veranstaltungsgebäude, Büchereien, Bibliotheken, Museen, Theater, Konzerthäuser, o.ä.) oder Gesundheit (z.B. Kliniken oder Ärztehäuser).]
    • UND
    • o mindestens brutto 4.000.000,00 € anrechenbare Kosten KG 300-400 nachgewiesen werden (Größenordnung des Projekts)
    • UND
    • o das Projekt zwischen 2012 und 2023 an den Bauherrn übergeben wurde, so dass dieser die Nutzung aufnehmen konnte (Zeitraum des Projekts).
    • b. Angaben über das für die Projektleitung und Stellvertretung vorgesehene Personal und Nachweis deren jeweiliger Qualifikation (Studien- und Ausbildungsnachweise sowie ggf. Bescheinigungen über die Erlaubnis zur Berufsausübung) (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis).
    • Die Projektleitung und deren Stellvertretung muss jeweils mindestens fünf (5) Jahre Berufserfahrung im Bereich der Planung von Hochbauvorhaben aufweisen (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis). Jede/r Projektmitarbeiter*in muss mindestens drei (3) Jahre Berufserfahrung im Bereich der Planung von Hochbauvorhaben aufweisen (Formular Checkliste Leistungsfähigkeit plus Nachweis).
    • Bei einer ARGE müssen die Voraussetzungen der technischen Leistungsfähigkeit nicht für jedes einzelne ARGE-Mitglied, sondern für die ARGE insgesamt vorliegen.
    • Zum Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit kann auch auf Nachunternehmen (ggf. auch konzernverbundene Unternehmen) zurückgegriffen werden, sofern diese über eine Verpflichtungserklärung (siehe Vordruck) die jeweilige Verfügbarkeit für den Auftrag bestätigen.
  • Kriterien zur Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren

    • Verbleiben nach der ersten und zweiten Stufe mehr als drei geeignete Bewerber, erfolgt auf der dritten Stufe die Auswahl der Teilnehmer am Verhandlungsverfahren anhand der eingereichten und mit dem vorliegenden Projekt vergleichbaren Referenzen sowie der Leistungsfähigkeit des Bewerberbüros.: 3.3.1 Referenzwertung
    • Ein Bewerber muss nach oben Gesagtem mindestens drei vergleichbare Referenzen einreichen. Damit soll gesichert werden, dass die spezifischen Besonderheiten und insbesondere das anspruchsvolle Zusammenspiel der unterschiedlichen Anforderungen beherrscht werden kann. Es können und sollen jedoch weitere Referenzen eingereicht werden, welche die Mindestkriterien an die Vergleichbarkeit erfüllen oder übersteigen. Die in dieser dritten Stufe angewandten Kriterien zu Wertung der Referenzen stellen insofern Eigenschaften dar, die aus Sicht der Vergabestelle von höchster Bedeutung für das Projekt sind, allerdings über dasjenige hinausgehen, was vorliegend mindestens zu fordern ist, um eine Vergleichbarkeit bejahen zu können.
    • Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber können maximal 75 Punkte erzielt werden, die für die Berücksichtigung im Verhandlungsverfahren maßgeblich sind. Es werden ausschließlich vergleichbare Referenzen (siehe Ziffer 3.2.2 a) gewertet, die auf den vorgesehenen Formularen eingereicht werden. Zunächst werden die mindestens geforderten drei vergleichbaren Referenzen gewertet. Es können und sollen jedoch mehr als drei Referenzen eingereicht werden, wobei inkl. der drei Mindestreferenzen maximal fünf vergleichbare Referenzen gewertet werden. Werden mehr als fünf vergleichbare Referenzprojekte eingereicht, soll der Bewerber angeben, welche Referenzprojekte in die Wertung gelangen sollen.
    • HINWEIS:
    • Werden die in Ziffer 3.2.2 a) geforderten Kriterien nicht in der Referenz sämtlich erfüllt, wird die Referenz nicht gewertet und erhält 0 Punkte, da sie nicht vergleichbar ist.
    • Die Punkteverteilung (max. 15 Punkte pro Referenz) ergibt sich aus folgender
    • „Matrix zur Auswertung der Referenzen der Bewerber“:
    • 1. Fachdisziplinen der Generalplanung:GP:
    • Weniger als Objektplanung, TGA und Tragwerkplanung = Ausschlusskriterium,
    • GP: Objektplanung, TGA und Tragwerkplanung plus mindestens eine weitere Planungsdisziplin =2 Punkte,
    • GP: Objektplanung, TGA und Tragwerkplanung plus mindestens zwei weitere Planungsdisziplinen = 5 Punkte,
    • GP: Objektplanung, TGA und Tragwerkplanung plus mindestens drei weitere Planungsdisziplinen = 10 Punkte,
    • 2. Gegenstand der Generalplanung:
    • Kein Feuerwehrgerätehaus = 0 Punkte,
    • Feuerwehrgerätehaus = 5 Punkte,
    • Der Bewerber muss für jede Referenz einen Ansprechpartner des dortigen Auftraggebers mit Namen und Telefonnummer angeben, damit die Vergabestelle die Angaben zur Referenz überprüfen kann.
    • 3.3.2
    • Ferner wird die Leistungsfähigkeit des Bewerbers anhand Projekterfahrung und Personalstärke für das Projekt bewertet. Gemäß der nachfolgenden Matrix zur Auswertung der Leistungsfähigkeit der Bewerber können maximal 30 Punkte erzielt werden, die für die Berücksichtigung im Verhandlungsverfahren maßgeblich sind. Es werden die Angaben gewertet, die in dem Formular „Checkliste Leistungsfähigkeit“ einzutragen sind. Die Angaben müssen der Wahrheit entsprechen. Die Vergabestelle behält sich vor, die Angaben durch geeignete Nachweise zu überprüfen. Ein Verstoß gegen die Wahrheitspflicht kann zum direkten Ausschluss führen. Die Projektleitung und deren Stellvertretung müssen aufgrund deren Wertungsrelevanz zwingend das Projekt leiten und begleiten. Ein Austausch wird vertraglich nur zugelassen werden, sofern sich zwingende Gründe (z.B. gesundheitliche Verhinderung, Bürowechsel) ergeben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ein Wechsel aufgrund der Übernahme eines anderen Projektes nicht zulässig ist und für diese Schlüsselpositionen keine Mitarbeitenden eingesetzt werden dürfen, die im Leistungszeitraum in Ruhestand gehen werden. Die Punkteverteilung ergibt sich aus folgender „Matrix zur Auswertung Leistungsfähigkeit der Bewerber“:
    • 1. Berufserfahrung der Projektleitung:über 13 Jahre = 10 Punkte,
    • 13 Jahre = 9 Punkte,
    • 12 Jahre = 8 Punkte,
    • 11 Jahre = 7 Punkte,
    • 10 Jahre = 6 Punkte,
    • 9 Jahre = 5 Punkte,
    • 8 Jahre = 4 Punkte,
    • 7 Jahre = 3 Punkte,
    • 6 Jahre = 2 Punkte,
    • 5 Jahre = 1 Punkt,
    • unter 5 Jahren = Ausschluss,
    • 2. Berufserfahrung der stellvertretenden Projektleitung:
    • über 13 Jahre = 10 Punkte,
    • 13 Jahre = 9 Punkte,
    • 12 Jahre = 8 Punkte,
    • 11 Jahre = 7 Punkte,
    • 10 Jahre = 6 Punkte,
    • 9 Jahre = 5 Punkte,
    • 8 Jahre = 4 Punkte,
    • 7 Jahre = 3 Punkte,
    • 6 Jahre = 2 Punkte,
    • 5 Jahre = 1 Punkt,
    • unter 5 Jahren = Ausschluss,
    • 3. Anzahl der gewerteten Referenzen (max. 5), in denen die Projektleitung oder deren Stellvertretung als Projektleitung oder Stellvertretung tätig waren (die Rollen können auch vertauscht sein):
    • 5 Referenzen = 10 Punkte,
    • 4 Referenzen = 8 Punkte,
    • 3 Referenzen = 6 Punkte,
    • 2 Referenzen = 4 Punkte,
    • 1 Referenz = 2 Punkte,
    • 3.3.3
    • Insgesamt können aus den Unterkriterien Referenzen und Leistungsfähigkeit
    • 105 Punkte erreicht werden.
    • 3.4 Auswahl bei Punktgleichstand
    • Die drei Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zu Verhandlungen aufgefordert.
    • Sollte die Auswertung der Punkte ergeben, dass aufgrund von Punktgleichstand mehr als drei Bewerber zu berücksichtigen wären (z.B. weil auf dem dritten Rang zwei oder mehrere gleichrangige Bewerber stehen), behält sich die Vergabestelle vor, bis zu fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern.
    • Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil alle Bewerber die volle Punktzahl erreichen, wird durch Los entschieden, welche Bewerber zu Verhandlungen aufgefordert werden.
    • Sollten nach obigen Maßstäben mehr als fünf Bewerber zu Verhandlungen aufzufordern sein, weil auf dem zweiten Rang 5 oder mehr gleichrangige Bewerber bzw. dritten Rang 4 oder mehr gleichrangige Bewerber stehen, wird durch Los entschieden, welche dieser Bewerber neben den/dem Bestplatzierten zu Verhandlungen aufgefordert werden.

Zuschlagskriterien

  • Projektumsetzung (30 % der Gesamtwertung): Die Bieter sollen konzeptionell – gerne anhand einer PowerPoint Präsentation o.ä. – darstellen, wie sie das Projekt planerisch angehen wollen. Zur Veranschaulichung können Skizzen oder Pläne herangezogen werden. Gewertet werden das Konzept der Projektplanung (30 % der Gesamtwertung), der Projektumsetzung (30 % der Gesamtwertung) und des Gesamteindrucks der Präsentation (10 % der Gesamtwertung). Weitere Unterwichtungskriterien sind noch nicht festgelegt, diese werden ggf. bei Start des Verhandlungsverfahrens transparent dargestellt.

  • Gesamteindruck der Präsentation (10 % der Gesamtwertung): Die Bieter sollen konzeptionell – gerne anhand einer PowerPoint Präsentation o.ä. – darstellen, wie sie das Projekt planerisch angehen wollen. Zur Veranschaulichung können Skizzen oder Pläne herangezogen werden. Gewertet werden das Konzept der Projektplanung (30 % der Gesamtwertung), der Projektumsetzung (30 % der Gesamtwertung) und des Gesamteindrucks der Präsentation (10 % der Gesamtwertung). Weitere Unterwichtungskriterien sind noch nicht festgelegt, diese werden ggf. bei Start des Verhandlungsverfahrens transparent dargestellt.

  • Konzept der Projektplanung (30 % der Gesamtwertung): Die Bieter sollen konzeptionell – gerne anhand einer PowerPoint Präsentation o.ä. – darstellen, wie sie das Projekt planerisch angehen wollen. Zur Veranschaulichung können Skizzen oder Pläne herangezogen werden. Gewertet werden das Konzept der Projektplanung (30 % der Gesamtwertung), der Projektumsetzung (30 % der Gesamtwertung) und des Gesamteindrucks der Präsentation (10 % der Gesamtwertung). Weitere Unterwichtungskriterien sind noch nicht festgelegt, diese werden ggf. bei Start des Verhandlungsverfahrens transparent dargestellt.

  • Honorar (30 % der Gesamtwertung): Der Angebotspreis des endgültigen Angebots wird mit 30 % in die Wertung einfließen. Dabei erhält das günstigste Angebot 30 Punkte. Ein fiktives oder tatsächliches Angebot, welches mindestens 150 % des günstigsten Angebots entspricht, erhält 0 Punkte. Der Punktwert der Angebote, die preislich zwischen günstigstem Angebot und fiktivem Angebot liegen, wird über lineare Interpolation bis zu 3 Stellen hinter dem Komma ermittelt.

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