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Gaslieferung für die Jahre 2028 und 2029 mit Verlängerungsoption

Auftraggeber
Veröffentlicht
02.07.2026
Angebotsfrist
04.08.2026
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Rahmenvertrags zur Lieferung von Erdgas für die Auftraggeberin für die Lieferjahre 2028 und 2029. Es besteht eine Option zur Verlängerung der Laufzeit um zwei weitere Jahre bis maximal 2031.

Zeitplan

Veröffentlichung
02.07.26
Fragenfrist
27.07.26
Abgabefrist
04.08.26
Öffnung
04.08.26
Vertragsbeginn
01.01.28

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Erfüllungsort
Rheda-Wiedenbrück, Deutschland
E-Mail
zentrale-vergabestelle@rh-wd.de
Telefon
05242963501
Website
https://www.rheda-wiedenbrueck.de/

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Ausfüllen der Eigenerklärung Eignung

    • Erklärung über das Bestehen oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung
    • sowie deren Aufrechterhaltung während der Leistungserbringung mit einer pro
    • Versicherungsjahr zweifach maximierten Mindestdeckungssumme für Personen-, Sach-,
    • Vermögens- und sonstige Schäden von EUR 5 Mio. je Schadenfall.
    • Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied abzugeben. Der Auftraggeber
    • fordert im Falle der Zuschlagserteilung einen Nachweis über die Versicherung.
    • Die Abgabe der Erklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung oder die
    • Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung sowie jeweils über die
    • Aufrechterhaltung der Versicherung für den Zeitraum der Leistungserbringung mit den
    • genannten Mindestdeckungssummen ist ein Mindeststandard. Bei Nichterfüllung des auf-
    • gestellten Mindeststandards bleibt das Angebot des Bieters / der Bietergemeinschaft
    • unberücksichtigt.
  • Bonitätsnachweis Der Bewerber muss nachweisen, dass er mindestens die Anforderungen der Creditreform- Risikoklassen I und II erfüllt. Dies kann durch einen der in der Creditreform Ratingmap aufgeführten Nachweise oder durch vergleichbare Bonitätsnachweise anerkannter Auskunftsportale (z. B. Schufa) erfolgen, sofern diese eine berechnete Ausfallwahrscheinlichkeit ausweisen. Die Ausfallwahrscheinlichkeit alternativer Nachweise wird mit den Creditreform- Werten verglichen und entsprechend eingeordnet. Zugelassen sind nur Nachweise mit klar ausgewiesener Ausfallwahrscheinlichkeit, die höchstens 6 Monate alt sind (bezogen auf den Angebotszeitpunkt). Die Ratingmap ist abrufbar unter https

    • //www.creditreform.de/ratingmap
    • (Stand: 31.12.2025).
  • Ausfüllen der Eigenerklärung Eignung

    • Angabe des Jahresumsatzes des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
    • Geschäftsjahren netto (Formblatt „Eigenerklärung Eignung“). Im Falle einer Bietergemeinschaft
    • sind die Angaben für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu machen. Der Auftraggeber wird
    • die Umsätze addieren. Maßgeblich ist bei Bietergemeinschaften der kumulierte Umsatz.
    • Der Bieter / Die Bietergemeinschaft gilt nur als geeignet, wenn der Jahresumsatz mit Belieferung
    • des angebotenen Energieträgers Erdgas in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren
    • jeweils pro Geschäftsjahr mindestens EUR 600.000,00 netto betrug. Bei Nichterfüllung des
    • aufgestellten Mindeststandards bleibt das Angebot des Bieters / der Bietergemeinschaft
    • unberücksichtigt (Mindeststandard).
  • Ausfüllen der Eigenerklärung Eignung

    • - Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
    • - Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen
    • Sozialversicherung
  • Ausfüllen der Eigenerklärung Eignung

    • Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung sind mit dem Angebot
    • folgende Angaben, Erklärungen und Nachweise vom Bieter oder im Falle einer
    • Bietergemeinschaft von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem
    • eignungsleihenden Unternehmen vorzulegen:
    • Auszug (eine Kopie) aus dem Handels- bzw. Berufsregister oder einen vergleichbaren Nach-
    • weis der Existenz des Unternehmens. Der jeweilige Nachweis ist nicht älter als sechs Monate. Als
    • im Handels- und Berufsregister nicht eingetragener bzw. ausländischer Bewerber ist es
    • gestattet, vergleichbare, gleichwertige Nachweise vorzulegen
    • die Gleichwertigkeit ist gleich-
    • zeitig mit der Vorlage nachzuweisen. Der jeweilige Nachweis ist dem Formblatt „Eigenerklärung
    • Eignung“ beizufügen.
    • Die Vorlage von Nachweisen, die älter als sechs Monate sind, führt nicht zwingend zum Aus-
    • schluss. Der Auftraggeber wird in diesem Fall einen aktuellen Nachweis von der entsprechen-
    • den Registerstelle einholen. Ist dem Auftraggeber dies nicht möglich, wird er einen aktuellen
    • Nachweis nachfordern.
  • Der Bieter muss für den angebotenen Energieträger Erdgas mindestens eine Referenz vorweisen, die sämtliche genannten Mindeststandards für jede einzelne Referenz und betreffenden Energieträger erfüllen. Angebote, die die vorgenannten Mindeststandards nicht erfüllen, werden ausgeschlossen. Mindeststandards für jede einzelne Referenz des Energieträger Erdgas

    • • Im Rahmen des Referenzprojektes wurde die Belieferung von Erdgas erbracht
    • • Im Rahmen des Referenzprojektes wurden mindestens 60 Abnahmestellen beliefert oder
    • das Verbrauchsvolumen im Referenzprojektes betrug mindestens 50% der
    • ausgeschriebenen Menge pro Jahr
    • • Die Leistungserbringung erfolgte innerhalb der letzten drei Jahre ab dem Zeitpunkt der
    • Absendung der Bekanntmachung

Zuschlagskriterien

  • Kosten

    • Im Formular Angebot zur Erdgasbelieferung wird der Börsenpreis an
    • einem vorgegebenen Termin abgefragt, um eine Indikation des
    • Angebots für die kommenden Energiekosten zu erhalten, welche
    • sich aus folgender Rechnung ergeben:
    • Kosten in €: Kosten2028 + Kosten2029
    • Wobei
    • Kosten2028 = (EP2028/100)*Verbrauchsmenge
    • Kosten2029 = (EP2029/100)*Verbrauchsmenge
    • Es gilt:
    • Es werden die entsprechenden Angaben auf dem beigefügten
    • Blatt „Angebot zur Erdgasbelieferung“ bewertet.
    • Das günstigste Angebot (Kosten2028 + Kosten2029) erhält die
    • Maximalpunktzahl.
    • Angebote, die 20% oder mehr teurer sind als das günstigste
    • Angebot, erhalten 0 Punkte.
    • Alle übrigen Preisangebote erhalten ihren Punktwert durch lineare
    • Interpolation zwischen den vorgenannten Wertungsgrenzen
    • („günstigstes Angebot“ / “günstigstes Angebot + 20%“).
  • Preis

    • Dem Bieter wird gestatten, dem Auftraggeber mit Angebotsabgabe eine Mengentoleranzgrenze abzugeben. Der Mindeststandard ist 10%. Wird eine prozentuale Mehr-
    • /Mindermengentoleranzgrenze im Formular Angebot zur Erdgasbelieferung aufgeführt, gilt die Bepunktung aus dem Formular Bewerbungs- und Angebotsbedingungen.
  • Preis: Sofern der Bieter ein Dienstleisterentgelt für die Abrechnung der Mehr-/Mindermengentoleranz berechnet, wird diese wie im Formular Bewerbungs- und Angebotsbedingungen bewertet.

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