Frist abgelaufen

Gaspreisausschreibung für die Liegenschaften des Landkreises Donau-Ries

Auftraggeber
Veröffentlicht
03.06.2026
Angebotsfrist
06.07.2026
Zur Abdeckung des Bedarfs an herkömmlichen Erdgas benötigt der Auftraggeber einen neuen Energieliefervertrag. Der abzuschließende Energieliefervertrag umfasst die Lieferung des gesamten Bedarfs an Erdgas zur Versorgung der ausgeschriebenen Abnahmestellen.

Zeitplan

Veröffentlichung
03.06.26
Abgabefrist
06.07.26
Vertragsbeginn
01.01.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Donauwörth, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
vergabestelle@lra-donau-ries.de
Telefon
+49 906746229
Website
https://www.deutsche-evergabe.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Aktueller Bonitätsnachweis

    Der Bewerber muss nachweisen, dass er mindestens die Anforderungen der CreditreformRisikoklassen I und II erfüllt. Dies kann durch einen der in der Creditreform Ratingmap aufgeführten Nachweise oder durch vergleichbare Bonitätsnachweise anerkannter Auskunftsportale (z. B. Schufa) erfolgen, sofern diese eine berechnete Ausfallwahrscheinlichkeit ausweisen. Die Ausfallwahrscheinlichkeit alternativer Nachweise wird mit den CreditreformWerten verglichen und entsprechend eingeordnet. Zugelassen sind nur Nachweise mit klar ausgewiesener Ausfallwahrscheinlichkeit, die höchstens 6 Monate alt sind (bezogen auf den Angebotszeitpunkt). Die Ratingmap ist abrufbar unter https://www.creditreform.de/ratingmap (Stand: 31.12.2025).

  • Nachweis einer Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe

    • Erklärung über das Bestehen oder die Bereitschaft zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung
    • sowie deren Aufrechterhaltung während der Leistungserbringung mit einer pro
    • Versicherungsjahr zweifach maximierten Mindestdeckungssumme für Personen-, Sach-,
    • Vermögens- und sonstige Schäden von EUR 5 Mio. je Schadenfall.
    • Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von jedem Mitglied abzugeben.
  • Die Überschrift „Eintragung in das Handelsregister“ ist nicht komplett einschlägig. In diesem Abschnitt der Bekanntmachung geht es um die „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“. Gem. Eigenerklärung zur Eignung, Präqualifizierungszertifikat oder Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung (EEE.) Der Bieter hat die nachstehende Eigenerklärung abzugeben

    • 1. Angaben über die Eintragung in
    • einem Berufs- oder Handelsregister (je nach
    • Rechtsvorschrift des Staates, in dem das
    • Unternehmen niedergelassen ist), alternative
    • Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung sind
    • zugelassen. Der Auftraggeber behält sich vor, die
    • Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise
    • zur Erlaubnis der Berufsausübung, durch den
    • Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 VgV).
    • Eignungsnachweise, die durch
    • Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind
    • bzw. in der Einheitlichen Europäischen
    • Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht
    • werden, werden durch den Auftraggeber
    • zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den
    • Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies
    • ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die
    • Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber
    • geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind
    • die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem
    • Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber
    • kann den Bieter jederzeit auffordern, zur
    • Bestätigung der Angaben die entsprechenden
    • Unterlagen einzureichen. Dies gilt auch für alle
    • Mitglieder einer Bietergemeinschaft. Falls das
    • Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf
    • gesondertes Verlangen der Vergabestelle
    • vorzulegen: Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in die
    • Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und
    • Handelskammer. 2. Soweit erforderlich,
    • Eigenerklärung der Bietergemeinschaftsmitglieder
    • zur gesamtschuldnerischen Haftung und
    • Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft
    • vertritt, einschließlich Nachweis der
    • Vertretungsmacht (Formblatt 234).
  • Die Überschrift „Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen“ ist nicht komplett einschlägig. In diesem Abschnitt der Bekanntmachung geht es um die „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“. Gem. Eigenerklärung zur Eignung, Präqualifizierungszertifikat oder EEE. Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben

    • 1. Erklärung über
    • Ausschlussgründe gem. § 42 VgV in Verbindung
    • mit § 123 und § 124 GWB: 1.1. dass für das
    • Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß §
    • 123 oder § 124 GWB vorliegen, 1.2. dass zwar zu
    • meinem/unseren Unternehmen ein Eintrag im
    • Wettbewerbsregister gespeichert ist, jedoch hat
    • mein/unser Unternehmen Maßnahmen zur
    • Selbstreinigung ergriffen, die jederzeit
    • nachprüfbar sind und der Registerbehörde zur
    • Prüfung vorgelegt werden. 1.3. Ab einer
    • Auftragssumme von 30.000 Euro (netto) wird der
    • Auftraggeber bei der Registerbehörde im
    • Bundeskartellamt abfragen, ob im
    • Wettbewerbsregister Eintragungen zu dem Bieter,
    • auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden
    • soll, gespeichert sind. 2. dass das Unternehmen
    • seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern,
    • Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung
    • nachgekommen ist. Sollte das Angebot in die
    • engere Wahl kommen, ist auf Verlangen der
    • Vergabestelle eine
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen
    • Sozialkasse, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung
    • des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in
    • Steuersachen vorzulegen. 3. dass ein
    • Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares
    • gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt
    • noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung
    • nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich/
    • mein Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
    • 4. Angaben über Umsatzzahlen der letzten 3
    • abgeschlossenen Geschäftsjahre. Falls das
    • Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf
    • Verlangen der Vergabestelle eine Bestätigung
    • eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/
    • Steuerberaters oder entsprechend testierte
    • Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte
    • Gewinn- u. Verlustrechnungen vorzulegen. Der
    • Auftraggeber behält sich vor, die
    • Eigenerklärungen durch entsprechende
    • Nachweise belegen zu lassen (§ 45 und 48 VgV).
    • Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV)
    • Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung
    • gem. § 47 Abs. 1 VgV die entsprechende
    • Verpflichtungserklärung des Unternehmens,
    • dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen
    • mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche
    • vorgenannten Eigenerklärungen, und auf
    • Anforderung des Auftraggebers auch die
    • entsprechenden Nachweise zum Beleg der
    • Eigenerklärungen des Unternehmens, sind für den
    • Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird,
    • mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für
    • alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 Abs.
    • 4 VgV). Für die Präqualifizierung bzw. die
    • Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
    • gelten die unter 5.1.9 (Eintragung in das
    • Handelsregister - unter Beschreibung) genannten
    • Bedingungen.
  • Die Überschrift „Referenzen zu bestimmten Lieferungen“ ist nicht komplett einschlägig. In diesem Abschnitt der Bekanntmachung geht es um die „Technische und berufliche Leistungsfähigkeit“. Gem. Eigenerklärung zur Eignung, Präqualifizierungszertifikat oder EEE Der Bieter hat die nachstehenden Eigenerklärungen abzugeben

    • 1. geeignete Referenzen über früher
    • ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in
    • Form einer Liste der in den letzten drei Jahren
    • erbrachten Leistungen, die mit der zu
    • vergebenden Leistung vergleichbar sind: Angabe
    • der Leistung, des Auftragswertes, des
    • Lieferzeitpunktes- beziehungsweise Erbringungszeitpunktes und des Auftraggebers (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV). 2.
    • Angaben, über die durchschnittliche jährliche
    • Beschäftigtenzahl des Unternehmens und der Zahl
    • der Führungskräfte in den letzten drei Jahren (§ 46
    • Abs. 3 Nr. 8 VgV). Auf gesondertes Verlangen sind
    • entsprechende Nachweise einreichen. 3. Angabe,
    • welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter
    • Umständen als Unteraufträge zu vergeben
    • beabsichtigt (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Der
    • Auftraggeber behält sich vor die
    • Verpflichtungserklärung der benannten
    • Unterauftragsnehmer in schriftlicher Form sowie
    • die unter Ziffer 5.1.9 (jeweils unter Beschreibung
    • ausgeführt) aufgeführten Eignungsnachweise, für
    • jeden einzelnen Unterauftragnehmer anzufordern.
    • Macht ein Bieter von der Eignungsleihe (§ 47 VgV)
    • Gebrauch, so muss er für diesen Teil der Eignung
    • gem. § 47 Abs. 1 VgV die entsprechende
    • Verpflichtungserklärung des Unternehmens,
    • dessen Eignung er in Anspruch nimmt, zusammen
    • mit dem Angebot vorlegen. Sämtliche
    • vorgenannten Eigenerklärungen und auf
    • Anforderung des Auftraggebers auch die
    • entsprechenden Nachweise zum Beleg der
    • Eigenerklärungen des Unternehmens, sind für den
    • Teil, dessen Eignung in Anspruch genommen wird,
    • mit dem Angebot einzureichen. Dies gilt auch für
    • alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft (§ 47 Abs.
    • 4 VgV). Für die Präqualifizierung bzw. die
    • Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)
    • gelten die unter 5.1.9 (Eintragung in das
    • Handelsregister - unter Beschreibung) genannten
    • Bedingungen.
  • Die Überschrift „Eintragung in das Handelsregister“ ist nicht komplett einschlägig. In diesem Abschnitt der Bekanntmachung geht es um die „Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung“. Gem. Eigenerklärung zur Eignung, Präqualifizierungszertifikat oder Einheitlicher Europäischer Eigenerklärung (EEE.) Der Bieter hat die nachstehende Eigenerklärung abzugeben

    • 1. Angaben über die Eintragung in
    • einem Berufs- oder Handelsregister (je nach
    • Rechtsvorschrift des Staates, in dem das
    • Unternehmen niedergelassen ist), alternative
    • Nachweise zur Erlaubnis der Berufsausübung sind
    • zugelassen. Der Auftraggeber behält sich vor, die
    • Eigenerklärung durch entsprechende Nachweise
    • zur Erlaubnis der Berufsausübung, durch den
    • Bieter nachweisen zu lassen (§ 44 VgV).
    • Eignungsnachweise, die durch
    • Präqualifizierungsverfahren nachgewiesen sind
    • bzw. in der Einheitlichen Europäischen
    • Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV eingereicht
    • werden, werden durch den Auftraggeber
    • zugelassen, soweit deren Inhalt und Aktualität den
    • Anforderungen zu 100 % entsprechen und dies
    • ohne weitere Recherche hervorgeht. Sollte die
    • Zertifizierung/EEE nicht alle vom Auftraggeber
    • geforderten Eignungsnachweise abdecken, sind
    • die fehlenden Nachweise/Erklärungen dem
    • Angebot separat beizufügen. Der Auftraggeber
    • kann den Bieter jederzeit auffordern, zur
    • Bestätigung der Angaben die entsprechenden
    • Unterlagen einzureichen. Dies gilt auch für alle
    • Mitglieder einer Bietergemeinschaft. Falls das
    • Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf
    • gesondertes Verlangen der Vergabestelle
    • vorzulegen: Berufs-/Handelsregisterauszug, Eintragung in die
    • Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und
    • Handelskammer. 2. Soweit erforderlich,
    • Eigenerklärung der Bietergemeinschaftsmitglieder
    • zur gesamtschuldnerischen Haftung und
    • Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft
    • vertritt, einschließlich Nachweis der
    • Vertretungsmacht (Formblatt 234).

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Vertragsentwurf287 KB12 Seiten
Kalkulation124 KB2 Tabellen
Präsentation56 KB4 Seiten
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