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Gebäudeautomation - Neubau CPC, Geb. 9997, Hermann-Blenk-Straße, 38108 Braunschweig

Am nördlichen Standort Campus Forschungsflughafen Braunschweig soll für die Technische Universität Braunschweig der Forschungsneubau CPC umgesetzt werden. Der Neubau CPC erstreckt sich über zwei, über einen Verbindungsbaukörper erschlossene, Gebäudeteile, der Gebäudeteil Büro und der Gebäudeteil Technikum in dem experimentell gearbeitet wird. Im Außenbereich soll eine Anlieferung, ein Parkplatz und Aufstellflächen für Zyklisiercontainer entstehen.
Vergabeunterlagen

Zeitplan

Veröffentlichung
16.06.26
Abgabefrist
13.07.26
Öffnung
13.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Braunschweig, Deutschland
E-Mail
vob-gb3@tu-braunschweig.de
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Telefon
+49 531391-4598
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Website
https://www.tu-braunschweig.de/
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Der Nachweis umfasst folgende Angaben gemäß § 6a EU Nr. 2 VOB/A: Den Umsatz des Unternehmens jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen. Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Die Vergabestelle hält sich gemäß § 6a EU Nr. 2 c) das Recht vor, andere geeignete erscheinende Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zu zulassen, wenn die Vergabestelle feststellt, dass stichhaltige Gründe dafür bestehen.

  • Der Nachweis umfasst folgende Angaben gemäß § 6a EU Nr. 3 VOB/A

    • Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenen Leistung vergleichbar sind: Angabe zu drei Referenzen von vergleichbaren Leistungen, deren Nutzungsaufnahme zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebotes nicht länger als 5 Jahre zurück liegen. Bestätigung des Auftraggebers des Referenzobjektes über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Nachweise: Referenznachweise Geforderte Mindeststandards: Die Referenzen sollen mindestens folgende Angaben enthalten: Ansprechpartner
    • Art der ausgeführten Leistung
    • Auftragssumme
    • Ausführungszeitraum
    • stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen
    • Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer
    • stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung
    • Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal)
    • Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer)
    • ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden
    • Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung. Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e.V (Präqualifikationsverzeichnis) oder in Anlehnung an das Formblatt 444. Das Formblatt 444 Referenzbescheinigung liegt den Ausschreibungsunterlagen bei.
  • Der Nachweis umfasst folgende Angaben gemäß § 6a EU Nr. 3 g) VOB/A: Die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal. Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder eigene Auflistung.

  • Angabe, ob das Unternehmen im Handelsregister eingetragen oder zu keiner Eintragung in dieses genannte Register verpflichtet ist. Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) mit der Gewerbeanmeldung nachzuweisen.

  • Angaben, ob das Unternehmen für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen, bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen oder zu keiner Eintragung in die genannten Register verpflichtet ist. Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) mit der Handwerkskarte bzw. eines Nachweises der Industrie- und Handelkammer nachzuweisen.

  • Der Nachweis umfasst folgende Angaben gemäß § 6a EU Nr. 2 VOB/A: Ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt wurden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde, - ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet, - dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde. Die Eignung ist durch die Eintragung in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Unternehmen e.V.(Präqualifikationsverzeichnis) oder Eigenerklärungen gemäß Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) nachzuweisen. Die Vergabestelle hält sich gemäß § 6a EU Nr. 2 c) das Recht vor, andere geeignete erscheinende Nachweise der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit zu zulassen, wenn die Vergabestelle feststellt, dass stichhaltige Gründe dafür bestehen.

Zuschlagskriterien

  • Preis

    • Angebotswertung: Zuschlagskriterium Preis
    • Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.
  • Preis

    • Angebotswertung: Zuschlagskriterium Preis
    • Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhaltungsangeboten.

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