Frist abgelaufen

Gebäudeinnen- und Glasreinigung für die Justizgebäude Lenbachplatz 7 und Maxburgstraße 4 in München

Die Innenreinigung in den oben genannten Justizgebäuden umfasst die textilen und nichttextilen Fußbodenbeläge, sanitären Anlagen sowie Gegenstände der Raumausstattung und Raumeinrichtung. Die Glasreinigung in den oben genannten Justizgebäuden umfasst das allseitige Reinigen sämtlicher Glasflächen (Brandschutztüren, Pfortentrennwände und Oberlichten) der Rahmen, Stöcke (innen und außen), sowie der Fensterbänke. Die vertraglich durchzuführende Reinigung der Gebäude gliedert sich daher in Innenreinigung, Glasreinigung und Regiereinigung. Zu reinigende Bodenfläche: Lenbachplatz 7 4.905,25 m² und Maxburgstr. 4 4.270,95 m€. Zu reinigende Glasfläche: Lenbachplatz 7 1.517,10 m² und Maxburgstr. 4 1.512,04 m².
Vergabeunterlagen
2 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
22.04.24
Fragenfrist
04.06.24
Abgabefrist
17.06.24
Vertragsbeginn
01.10.24

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
München, Deutschland
E-Mail
vergabestelle@olg-m.bayern.de
Freischalten
Telefon
+49 8955970
Freischalten
Website
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/oberlandesgerichte/muenchen/
Freischalten

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • https

    • //www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/2f6d4305-e8e9-4235-bb60-a3f85ce23e31/suitabilitycriteria
    • Betriebshaftpflichtversicherung über folgende Summen: - für Personenschäden auf 2.000.000,- € - für Sach- und Vermögensschäden auf 800.000,- € - für Schlüssel-/Transponderverlust auf 10.000,- € Die vollumfängliche Teilnahme an einer Objektbesichtigung ist zwingend erforderlich. Angebote ohne Teilnahme an einer Objektbesichtigung werden ausgeschlossen.
  • https

    • //www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/2f6d4305-e8e9-4235-bb60-a3f85ce23e31/suitabilitycriteria
    • Wie hoch war Ihr Umsatz in den letzten drei Geschäftsjahren für den Bereich der Gebäudereinigung.
    • Wie viele beschäftigte Arbeitskräfte (untergliedert nach Fachkräften, Auszubildenden, Verwaltung und sonstigen Mitarbeitern) haben bzw. hatten Sie in den letzten drei Geschäftsjahren im Bereich der Gebäudereinigung?
    • Eigenerklärung über Kenntnis zwingender Ausschlussgründe entsprechend §123 GWB.
    • Es ist keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist, wegen einer der in § 123 Abs. 1 GWB genannten Straftaten (z.B. §§ 129 -129b,89c, 261,263, 264, 299-299b, 108e, 333 -335a, 232 -233a StGB, Art.2 §2 IntBestG) oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten verurteilt worden und es ist auch nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen festgesetzt worden.
    • Das Unternehmen hat seine Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt.
    • Das Unternehmen hat bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende menschen-, umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen.
    • Insbesondere
    • -wird gem. § 7 Abs. 1 AGG, § 3Abs.1EntgTranspGund § 2 Nr. 7 A EntG Frauen und Männern für gleiche oder gleichwertige Arbeit gleiches Entgeltgewährt.
    • -werden gem. § 3 Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten die in Abschnitt 2 dieses Gesetzes festgelegten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in angemessener Weise beachtet.
    • -werden den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts gewährt, die nach dem Mindestlohngesetz (MiLoG), einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, oder einer nach den §§ 7, 7a oder 11 AentG oder § 3a des AÜG erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden.
    • Das Unternehmen ist nicht zahlungsunfähig, es ist über das Vermögen des Unternehmens kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet oder mangels Masse abgelehnt worden, und es befindet sich auch nicht in Liquidation oder hat seine Tätigkeit eingestellt.
    • Das Unternehmen hat keine schweren Verfehlungen begangen, die seine Integrität als Auftragnehmer für öffentliche Aufträge in Frage stellen. Dies gilt auch für Personen, deren Verhalten dem Unternehmen zuzurechnen ist.
    • Das Unternehmen hat im Vergabeverfahren keine vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen abgegeben, keine irreführenden Informationen übermittelt und mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
    • Es liegt kein Ausschlussgrund nach § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiloG, §21SchwarzArbG und § 22 LkSG vor. Insbesondere wurde gegen das Unternehmen keine Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen eines Verstoßes nach § 23 AEntG oder § 21 MiloG verhängt. Auch wurde gegen das Unternehmen oder einen Vertretungsberechtigten keine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten und keine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder Geldbuße von mindestens 2.500 € wegen Verstoßes gegen eine in § 21 SchwarzArbG aufgeführte Vorschrift verhängt.
    • Tritt bei den vorgenannten Umständen zu einem späteren Zeitpunkt eine Änderung ein, so ist dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Wissentlich falsche Erklärungen können den Ausschluss von diesem und weiteren Verfahren zur Folge haben. Werden diese Umstände nach Auftragserteilung bekannt, steht dem Auftraggeber ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Mögliche Schadensersatzforderungen bleiben davon unberührt.
    • Sollten für Sie bzw. Ihr Unternehmen fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB vorliegen, schildern Sie bitte im Arbeitsschritt Eignungskriterien, weshalb diese nicht zu einem Ausschluss vom Verfahren führen sollen.
    • Der Auftraggeber entscheidet im Rahmen der Angebotsprüfung über den Ausschluss.
  • https

    • //www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/2f6d4305-e8e9-4235-bb60-a3f85ce23e31/suitabilitycriteria
    • Bitte legen Sie zwei nachprüfbare Referenzen Ihres Unternehmens, welche mit der Art und dem Umfang des Leistungsgegenstands (Gebäudereinigung) vergleichbar sind, bei. Die Vergabestelle behält sich vor, insbesondere die Aussagen zur Leistungserbringung beim Ansprechpartner des Referenzkunden zu verifizieren.
    • Haben Sie zwei Formblätter "Referenzen" unter "eigene Anlagen" hochgeladen?
    • Bestätigen Sie, dass die von Ihnen unter "eigene Anlagen" hochgeladene Referenzen mit der Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind und die Leistung von Ihrem Unternehmen erbracht worden ist.

Zuschlagskriterien

  • Gesamtpreis

  • Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog: https://www.evergabe.bayern.de/evergabe.bieter/api/external/subproject/2f6d4305-e8e9-4235-bb60-a3f85ce23e31/awardcriteria

Welche davon erfüllen Sie?

KI prüft alle Kriterien gegen Ihr Unternehmensprofil

Meine Eignung prüfen

Kostenlos · Sofortige Analyse

Lose (2)

Projektplan56 KB16 Seiten
Vertragsbedingungen24 KB32 Seiten
Vertragsentwurf156 KB6 Seiten
Kalkulation78 KB2 Tabellen
+ 11 weitere Dokumente

Nie wieder passende Ausschreibungen verpassen

KI findet täglich passende Aufträge für Sie – basierend auf dieser Ausschreibung.

Vollständige Vergabeunterlagen herunterladen
KI-Analyse der Eignungskriterien
Ähnliche Ausschreibungen automatisch erhalten
Wettbewerbsanalyse und Markteinblicke
Mein Suchprofil erstellenKostenlos · Keine Kreditkarte

Vertraut von 1.000+ Unternehmen

Roland BergerE.ONPPLWise

Nie wieder passende Ausschreibungen verpassen

Suchprofil erstellen