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Sanierung und Erweiterung Grundschule Züttlingen

Auftraggeber
Veröffentlicht
24.07.2026
Angebotsfrist
Sanierung und Erweiterung der Grundschule Züttlingen Grundlage Machbarkeitsstudie Pläne, Grundrisse und Angaben Büro Huber, Billigheim 1. Ausgangslage und Zielsetzung Die Grundschule im Möckmühler Ortsteil Züttlingen befindet sich in einem Bestandsgebäude in der Jahnstraße 5, direkt angrenzend an das Rathaus und die Kirche. Das Gebäude weist funktionale, räumliche und energetische Defizite auf, die eine umfassende Modernisierung notwendig machen. Ziel des Projekts ist die Sanierung des Bestandsgebäudes sowie eine bauliche Erweiterung, um den heutigen pädagogischen, funktionalen und energetischen Anforderungen gerecht zu werden. Es soll ein ganzheitlicher Ansatz verfolgt werden, der Umbau, Erweiterung und energetische Ertüchtigung in einem Projekt vereint. 2. Projektumfang Auf Basis einer Machbarkeitsstudie wurde nachfolgender Umfang ermittelt 2.1 Sanierung des Bestandsgebäudes Die bestehende Grundschule wird umfassend modernisiert: - Energetische Sanierung (Dämmung, Fenster, Haustechnik) - Barrierefreie Erschließung (bis auf das Dachgeschoss) - Optimierung der Raumstruktur - Modernisierung der Sanitärbereiche - Anpassung an Brandschutzmaßnahmen 2.2 Erweiterungs- und Ergänzungsbau (Neubau) Auf Basis der Machbarkeitsstudie erfolgt die Erweiterung in mehreren Gebäudeteilen und Geschossen, dabei sollen neue bzw. vergrößerte Bereiche entstehen: Erdgeschoss (EG) - Erweiterung Klassenraum 1 (F = 70 m²) - Erweiterung Klassenraum 2 (F = 73 m²) - Überdachte Pausenhoffläche (F = 74 m²) - Neues Lehrerzimmer (F = 49,86 m²) - Materiallager, Teeküche, neue WC-Anlagen - Flur- und Garderobenbereiche Obergeschoss (OG) - Erweiterung Klassenraum 3 (F = 84 m² - Erweiterung Klassenraum 4 (F = 73 m²) - Neuer Differenzierungsraum (F = 45 m²) - Schülerbibliothek (F = 27 m²) - Neue Treppenanlage und optimierte Verkehrsflächen Dachgeschoss (DG) - Schaffung eines neuen Präsentations- und Aufenthaltsbereichs (F = 72 m²) - Empore / Galerie (F = 13,5 m²) - Anpassung der Dachstruktur inkl. neuer Gaube   Untergeschoss (UG) - Neuer Multifunktionsraum (F = 72,78 m²) - Essensausgabe und Essensvorbereitung - Personalraum, Technikräume, Kellerbereiche - Große Terrasse (F = 83 m²) 3. Funktionale und pädagogische Verbesserungen Mit der Sanierung und Erweiterung des Schulgebäudes soll eine moderne Lernumgebung entstehen mit: - größeren, flexiblen Klassenräumen - zusätzlichen Differenzierungs- und Gruppenräumen - einer Schülerbibliothek - einem multifunktionalen Raum für Veranstaltungen - verbesserten Lehrerarbeitsbereichen - optimierten Pausenflächen (innen und außen) Durch die Investition soll der Schulstandort im Ortsteil Züttlingen zukunftsfähig, nachhaltig und pädagogisch aufgewertet werden. 4. Wirtschaftlichkeit und Förderung Die Planung setzt bewusst auf Bauen im Bestand, um Kosten zu reduzieren und Fördermöglichkeiten zu nutzen. Im Rahmen der Machbarkeitsstudie erfolgte eine Kostenermittlung: Die Kostenschätzung nach DIN 276 ergibt: Baukosten brutto: 3.800.000 € Gesamtkosten ohne Grundstück, Außenanlagen, Ausstattung: ca. 3,8 Mio. € 5. Übergangslösung während der Bauzeit Für die Bauphase ist eine Auslagerung des Schulbetriebs notwendig. Geplant ist eine Interimslösung mit Container. Die Planung der Containerlösung ist ebenfalls als Leistung anzubieten (Besondere Leistung 3, Leistungsbereich 1) 6. Städtebauliche Einbindung Die bauliche Erweiterung soll sich harmonisch in das Ortsbild einfügen. Die Nachbarschaft zu den öffentlichen Gebäuden und Freiflächen ist angemessenes zu berücksichtigen: - respektvolle Einbindung zwischen Rathaus und Kirche - Aufwertung des Bestandsgebäudes - klare Zugangs- und Wegeführung - neue Terrassen- und Pausenflächen, multifunktional nutzbar 7. Fazit Das Projekt „Sanierung und Erweiterung der Grundschule Züttlingen“ stellt eine umfassende Modernisierung dar, die sowohl pädagogisch als auch baulich einen deutlichen Mehrwert schafft. Die Kombination aus Sanierung und Erweiterung ermöglicht eine nachhaltige, wirtschaftlich sinnvolle und förderfähige Lösung, die die Schule langfristig stärkt und den Standort Züttlingen attraktiv hält.

Zeitplan

Veröffentlichung
24.07.26
Teilnahmefrist
24.08.26
Vertragsbeginn
24.11.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Erfüllungsort
Möckmühl, Deutschland
E-Mail
bauamt@moeckmuehl.de
Telefon
+49 62 98 20 2 0
Website
https://www.moeckmuehl.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und §46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV - Anzahl Beschäftigte

    • Eigenerklärung zur durchschnittlichen Zahl der angestellten technischen Beschäftigten (m/w/d) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich der ausgeschriebenen Leistungen
    • Teilzeitbeschäftigte können entsprechend ihrer Teilzeit angerechnet werden (bei Bewerbergemeinschaften: Summe der Beschäftigten): > = 3 Beschäftigte = 100 Punkte / < 3 = 0 Punkte
  • § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV – Unternehmensreferenzen Gebäudeplanung (Neu- oder Erweiterungsbau)

    • Eigenerklärung zu maximal einem Referenzprojekt im Hochbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen die Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde.
    • Bewertungsgrundlage sind die im Weiteren zu machenden Angaben im Teilnahmeantrag sowie eine zu jedem Referenzprojekt zu erstellende Referenzpräsentation. Diese Referenzpräsentationen müssen prüfbare Angaben zu allen im Folgenden genannten Mindestbedingungen und Projektmerkmalen sowie zum Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten enthalten.
    • Mindestbedingungen Referenzprojekt 1:
    • Bei dem Referenzprojekt muss es sich um einen Neubau oder Erweiterungsbau des unten anzugebenden Gebäudetyps handeln. Alle im Weiteren genannten Mindestbedingungen und Projektmerkmale beziehen sich ausschließlich auf den Neu- bzw. Erweiterungsbau und den unten anzugebenden Gebäudetyp des Projekts.
    • Das Referenzprojekt 1 oder das Referenzprojekt 2 muss ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB sein bzw. die Einhaltung des öffentlichen Vergaberechts aufgrund von Fördermitteln o.ä. musste gegeben sein.
    • Das Projekt muss mindestens in die Honorarzone III gemäß Anlage 10.2 HOAI eingeordnet sein.
    • Bewertungsmatrix für Projektmerkmale des Referenzprojekts 1:
    • Gebäudetyp (gemäß Anlage 10.2 HOAI 2021): a) Grundschule oder weiterführende Schule = 250 Punkte
    • b) sonstiges Gebäude aus Ausbildung/Wissenschaft/Forschung = 125 Punkte.
    • Neubaufläche in qm BGF: >= 450m² = 150 Punkte
    • <450 m² und >= 250 m² = 75 Punkte
    • < 250 m² = 0 Punkte.
    • abgeschlossene Leistungsphasen 2 – 8 gem. § 34 HOAI 2021= 150 Punkte (Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die folgenden entsprechenden Leistungspunkte reduziert: LPH 2: 10 Punkte, LPH 3: 23 Punkte, LPH 4: 4 Punkte, LPH 5: 40 Punkte, LPH 6: 15 Punkte, LPH 7: 6 Punkte, LPH 8: 52 Punkte)
    • Inbetriebnahme ab dem 01.01.2016 = 100 Punkte / bis 31.12.2015 oder noch nicht in Betrieb = 50 Punkte.
    • Erweiterungsbau an ein Bestandsgebäude mit Eingriff in den Bestand = 100 Punkte.
  • § 122 Abs. 2 Nr. 3 GWB i. V. m. § 45 Abs. 1 Nr. 1 und § 46 Abs. 3 Nr. 1 + 8 VgV – Unternehmensreferenzen Gebäudeplanung (Sanierung)

    • Eigenerklärung zu maximal einem Referenzprojekt im Hochbau mit vergleichbarer Aufgabenstellung und Planungsanforderung, bei denen die Gebäudeplanung gemäß § 34 HOAI unter Beachtung der deutschen Richtlinien, Regelwerke und Rechtsvorschriften bzw. vergleichbarer ausländischer Regelungen erbracht wurde.
    • Bewertungsgrundlage sind die im Weiteren zu machenden Angaben im Teilnahmeantrag sowie eine zu jedem Referenzprojekt zu erstellende Referenzpräsentation. Diese Referenzpräsentationen müssen prüfbare Angaben zu allen im Folgenden genannten Mindestbedingungen und Projektmerkmalen sowie zum Ansprechpartner des Auftraggebers inklusive Kontaktdaten enthalten.
    • Mindestbedingungen Referenzprojekt 2:
    • Bei dem Referenzprojekt muss es sich um eine Sanierung des unten anzugebenden Gebäudetyps handeln. Alle im Weiteren genannten Mindestbedingungen und Projektmerkmale beziehen sich ausschließlich auf den Sanierungsanteil und den unten anzugebenden Gebäudetyp des Projekts.
    • Das Referenzprojekt 1 oder das Referenzprojekt 2 muss ein öffentlicher Auftraggeber gemäß § 99 GWB sein bzw. die Einhaltung des öffentlichen Vergaberechts aufgrund von Fördermitteln o.ä. musste gegeben sein.
    • Das Projekt muss mindestens in die Honorarzone III gemäß Anlage 10.2 HOAI eingeordnet sein.
    • Bewertungsmatrix für Projektmerkmale des Referenzprojekts 2:
    • Gebäudetyp (gemäß Anlage 10.2 HOAI 2021): a) Grundschule oder weiterführende Schule = 200 Punkte
    • b) sonstiges Gebäude aus Ausbildung/Wissenschaft/Forschung = 100 Punkte.
    • Neubaufläche in qm BGF: >= 400m² = 100 Punkte
    • <400 m² und >= 200 m² = 50 Punkte
    • < 200 m² = 0 Punkte.
    • abgeschlossene Leistungsphasen 2 – 8 gem. § 34 HOAI 2021= 100 Punkte (Bei reduziertem Leistungsbild werden die maximal erreichbaren Punkte um die folgenden entsprechenden Leistungspunkte reduziert: LPH 2: 7 Punkte, LPH 3: 15 Punkte, LPH 4: 3 Punkte, LPH 5: 27 Punkte, LPH 6: 10 Punkte, LPH 7: 4 Punkte, LPH 8: 34 Punkte)
    • Inbetriebnahme ab dem 01.01.2016 = 100 Punkte / bis 31.12.2015 oder noch nicht in Betrieb = 50 Punkte.
    • Bonus*: Das Referenzprojekt 1 und das Referenzprojekt 2 war das eines öffentlicher Auftraggebers gemäß § 99 GWB sein bzw. ist unter Einhaltung des öffentlichen Vergaberechts aufgrund von Fördermitteln o.ä. erfolgt. = 75 Punkte
    • *Die vergebenen Bonuspunkte dienen ausschließlich dem Ausgleich von Punktabzügen innerhalb der Bewertung der Referenzprojekte. Sie erhöhen nicht die im Verfahren maximal erreichbare Gesamtsumme der Eignungspunkte. Hat ein Bieter bei anderen Projektmerkmalen der Referenzbewertung die Höchstpunktzahl nicht erreicht, werden die erzielten Bonuspunkte verrechnet, um den entstandenen Punktabzug bis zur Höhe der maximalen Referenzpunktzahl zu kompensieren. Hat ein Bieter in den regulären Kriterien der Referenzen bereits die maximale Punktzahl erreicht, verfallen die Bonuspunkte wertneutral. Eine Aufstockung über das definierte Punktemaximum hinaus findet nicht statt.

Zuschlagskriterien

  • Personelle Projektorganisation

    • Darzustellen ist neben einem Organigramm auch die die interne Organisationsstruktur des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals.
    • Erläuterung der Sicherstellung der Kontinuität und Effizienz der Leistungserbringung durch das Projektteam in allen Leistungsphasen (z. B. Vertretungsregelungen, langfristige Verfügbarkeiten, interner Wissenstransfer, technische Mittel, digitale und örtliche Präsenz, bisherige Zusammenarbeit des Projektteams).
  • Qualifikation und Erfahrung des betrauten Personals

    • Die Erfahrung und Qualifikation des vorgesehenen Projektteams sind vorzustellen.
    • Für die vorgesehenen Projektleitenden sind anhand vergleichbarer Referenzprojekte (Objekttyp bzw. Bauaufgaben mit mindestens überdurchschnittlicher Komplexität / Leistungsphasen / Besondere Leistungen / Bauen für öff. AG) die für das anstehende Projekt notwendige Qualifikation und Erfahrung darzustellen.
    • Hinweis zum Kriterium 2:
    • Der AG setzt aktive Rollen des Projektleiters und dessen Stellvertreters im Projekt voraus. Der AG setzt voraus, dass der Projektleiters und dessen Stellvertreter beim Bietergespräch persönlich anwesend sind.
    • Die im Organigramm benannten Teammitglieder werden geschuldete Leistungspflicht. Ein Austausch von Mitgliedern ist darf nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers vorgenommen werden, es sei denn, Grund für den Austausch ist die Auflösung des Arbeitsverhältnisses oder ein anderer wichtiger Grund, den der AN nicht zu vertreten hat. Alle Teammitglieder dürfen nur durch Mitarbeiter mit mindestens gleicher Qualifikation ersetzt werden, was der AN vor dem Austausch unaufgefordert nachzuweisen hat.
  • Projekteinschätzung: Erwartet werden Einschätzungen und Aussagen zu besonders anspruchsvollen Aspekten des Projekts sowie konkret projektspezifische Erläuterungen der Herangehensweise und evtl. Lösungsansätze. Der Bieter soll sich insbesondere mit der Terminplanung und ‐einhaltung sowie der Kostenplanung und ‐ einhaltung auseinandersetzen.

  • Honorar

    • Die volle Punktzahl erhält das Angebot mit dem niedrigsten Gesamthonorar.
    • Die weiteren Angebote werden zum niedrigsten Angebot ins Verhältnis gesetzt und mit der Maximalpunktzahl multipliziert: Z.Honorar = 5*P.Bestangebot/P.Angebot

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Vergabeunterlagen

Vertragsentwurf89 KB4 Seiten
Kalkulation42 KB2 Tabellen
Projektplan287 KB16 Seiten
Vertragsbedingungen124 KB32 Seiten
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