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Gebäudereinigung 2027

Auftraggeber
Veröffentlicht
15.07.2026
Angebotsfrist
18.09.2026
Die Hochschule Landshut beabsichtigt im Rahmen eines offenen Verfahrens die Unterhalts- und Glasreinigung an einigen ihrer Standorte (84036 Landshut, 84130 Dingolfing, 94099 Ruhstorf an der Rott) nach Leistungsverzeichnis und Reinigungsturnus sowie sonstigen Angaben in zwei Losen auszuschreiben. Das Los 1 umfasst die Unterhaltsreinigung, das Los 2 die Glasreinigung.
2 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
15.07.26
Fragenfrist
04.09.26
Abgabefrist
18.09.26
Vertragsbeginn
15.03.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Landshut, Deutschland
E-Mail
vergabe@haw-landshut.de
Telefon
+49 8715060
Website
https://www.auftraege.bayern.de

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen

    Basisinformation zum Unternehmen des Bieters (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Unternehmensgröße, Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers) bzw. zu den an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Rechtsform, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil, Unternehmensgröße, Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers) (soweit zutreffend). (Formblatt B.2)

  • Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen

    Eigenerklärung des Bieters, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind. Soweit Ausschlussgründe vorliegen, ist dies vom Bieter anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Bieter die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bieter zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung) (Formblatt B.3.).

  • Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen

    Eigenerklärung (soweit erforderlich) der Bietergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen Haftung und Benennung desjenigen, der die Bietergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der Vertretungsmacht (Formblatt B.4.). Bei Bietergemeinschaften sind die gem. Ziffer 5.1.9 lit. B, sowie E bis H geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen. Der Name der erklärenden Person des Bietergemeinschaftsmitglieds ist auf dem Formblatt anzugeben.

  • Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen

    • Angaben zu einer Eintragung ins Handelsregister oder anderen Berufsregistern, soweit die Eintragung für den Bieter bzw. für die an der Bietergemeinschaft beteiligten Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben ist, mit Ende der Angebotsfrist nicht älter als sechs Monate
    • sowie Nachweis der Eintragung in das Berufsregister. (Formblatt B.5.).
  • Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen

    Im Fall einer Eignungsleihe (soweit zutreffend): Eigenerklärung zur Eignungsleihe, einschließlich Verpflichtungserklärung des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten. Im Falle der Eignungsleihe (= Inanspruchnahme der Fachkunde oder Leistungsfähigkeit eines Unterauftragnehmers oder sonstigen Dritten) hat der Bieter eine verbindliche Verpflichtungserklärung des jeweiligen Unternehmens vorzulegen, dass ihm die Mittel zur Verfügung stehen werden bzw. dass der Dritte die Leistung ausführen wird (§ 47 Abs. 1 VgV). Dabei ist der Name der erklärenden Person des Unterauftragnehmers/sonstigen Dritten im Rahmen der Eignungsleiheerklärung anzugeben (Formblatt B.6.). Jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, muss folgende Erklärungen vorlegen: a) Eigenerklärung des Unternehmens, dass die in §§ 123, 124 GWB bzw. die in § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG genannten Ausschlussgründe nicht vorliegen bzw. Eigenerklärung für ausländische Bieter, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit §§ 123, 124 GWB bzw. § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und § 22 LkSG vergleichbar sind. Soweit Ausschlussgründe vorliegen, ist dies vom Unternehmen, dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll anzuzeigen. Auf Anforderung sind vom Unternehmen, dessen Kapazität in Anspruch genommen werden soll, die Unterlagen hinsichtlich der Maßnahmen vorzulegen, die der Bieter zur Herstellung seiner Zuverlässigkeit vorgenommen hat (z. B. Unterlagen zur Selbstreinigung) (Formblatt B.2.) b) Nachweis der Eignung des Unternehmens, dessen Kapazitäten Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, in Bezug auf die Eignungskriterien entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. (Verwendung des entsprechenden Formblatts (soweit vorhanden) je nachdem, welche Eignung in Anspruch genommen werden soll). Auf § 47 Abs. 1 Satz 3 VgV wird ausdrücklich hingewiesen. Erfüllt ein Unternehmen diejenigen Eignungskriterien nicht, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung eines oder mehrerer Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, kann der Auftraggeber vorschreiben, dass der Bieter das entsprechende Unternehmen ersetzen muss (§ 47 Abs. 2 VgV). c) Nimmt der Bieter die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, kann der Auftraggeber eine gemeinsame Haftung des Bieters und des (jeweils) anderen Unternehmens entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe verlangen (§ 47 Abs. 3 VgV). Eine entsprechende Erklärung wird gefordert (vgl. Formblatt B.6.).

  • Mit dem Angebot sind die folgenden Unterlagen zum Nachweis der Eignung vorzulegen

    • Eine Eigenerklärung zum Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung mit folgenden Deckungssummen (zweifach maximiert, siehe unten):
    • - Personenschäden: 5.000.000,00 EUR
    • - Sach- und Vermögensschäden: 5.000.000,00 EUR
    • - Bearbeitungsschäden: 500.000 EUR
    • - Schlüssel-/Transponderrisiko: 250.000 EUR
    • muss den Angebotsunterlagen beiliegen (Formblatt B.7).
    • Die genannten Risiken werden in der jeweils genannten Höhe pro Schadensfall abgedeckt, wobei eine Versicherungsdeckung pro Versicherungsjahr jeweils bis zum zweifachen der oben genannten Deckungssummen erforderlich ist. Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis für die Bietergemeinschaft insgesamt oder für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft beizubringen. Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung eines Nachweises gem. § 45 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 VgV (Versicherungsbestätigung) bzw. einer schriftlichen Erklärung des Versicherers zur Erhöhung der Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung vor Zuschlagserteilung vor.

Zuschlagskriterien

  • Preis

    • Die Wertung des Preises erfolgt auf Basis der Angaben des Bieters im Preis-LV (Formblatt B.13.a.). Dabei hat der Bieter alle Angaben zu den geforderten Preisangaben zu machen.
    • Die Wertungssumme ergibt sich als Summe aus der Grundleistung (im Preis-LV der Kalkulationstabelle). Die Wertungssumme wird in der Kalkulationstabelle ermittelt und in der Tabelle „Preis-LV“ ausgewiesen.
    • Bitte beachten Sie im Übrigen die Leistungsbeschreibung (Vergabeunterlage C.1).
    • nur für LOS 1: Neben der Summe über die Grundleistung wird die Wertungssumme durch eine kalkulatorische Kostenprognose über Zusatzleistungen (Position 2 im Preis-LV der Kalkulationstabelle
    • Annahme: 350 Std. pro Jahr, kalkuliert mit dem Regie-Stundensatz der Lohngruppe 1) ergänzt.
    • Die Wertung der Preise erfolgt in der Weise, dass zunächst der niedrigste Preis 240 Leistungspunkte erhält
    • alle weiteren Angebote werden in der Weise linear interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem niedrigsten Preis und dem angebotenen Preis mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Dabei wird eine Rundung auf die zweite Nachkommastelle erfolgen.
    • Beispiel: Preis niedrigst /Preis angeboten x 240 Leistungspunkte
    • Hinsichtlich der genauen Wertungssystematik wird auf die Kalkulationshinweise in Ziffer I. 8.3 sowie auf die genaue Wertungssystematik in Ziffer I.10.2.1. der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) verwiesen.
  • Qualität

    • Die Entscheidung über den Bestbieter erfolgt auch auf der Grundlage des jeweiligen Konzepts zur Darstellung der Auftragsorganisation und Auftragsausführung. Und auf Grundlage des Produktivstundenwerts.
    • (1) Das Zuschlagskriterium Konzept wird mit 20 % gewichtet. Es werden maximal 80,00 Leistungspunkte vergeben und hierfür die Konzepte wie folgt bewertet:
    • Das Konzept zur Auftragsorganisation und Auftragsausführung wird – nach Losen getrennt!!! - anhand der als Vergabeunterlage A - Anlage 2 beigefügten Wertungsmatrix bewertet. Hierbei wird das Konzept mit Blick auf jedes der genannten Unterkriterien mit Wertungspunkten von 0 bis 4 bewertet. Die erreichte Punktstufe richtet sich danach in wie weit das vom Bieter vorgelegte Konzept in der prognostischen Bewertung (qualitätsvolle Ausführung des Auftrags) des betreffenden Kriteriums durch den Auftraggeber im Vergleich mit den Angebotsinhalten der anderen Bieter dem im Rahmen des in der Wertungsmatrix angegebenen Punktekorridor entspricht. Von großer Bedeutung ist hierbei insbesondere die Praktikabilität des Konzepts mit Blick auf die jeweiligen Unterkriterien.
    • Das Konzept ist für jedes Los gesondert einzureichen!
    • Die Konzepte werden im Übrigen wie in den Vergabeunterlagen in Ziffer I.10.2.2 der
    • Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) vorgesehen gewertet. Hinsichtlich der genauen Wertungssystematik wird auf die Kalkulationshinweise in Ziffer I. 8.3 sowie auf die genaue Wertungssystematik in Ziffer I.10.2.2. der Verfahrensbedingungen (Vergabeunterlage A) verwiesen.
    • (2) Das Zuschlagskriterium Produktivstundenwert wird mit 20 % gewichtet.
    • Die Wertung des Produktivstundenwerts erfolgt auf Basis der Angaben des Bieters im Preis-LV. Dabei hat der Bieter alle Angaben zu den geforderten Leistungskennwerten zu machen. Der im Preis-LV automatisch ausgewiesene Referenzwert wird der Wertung zu Grunde gelegt.
    • Der PRODUKTIVSTUNDENWERT wird aus der Gesamt-Jahres-Summe der Reinigungsstunden über alle unterhaltsreinigungs-relevanten Flächen in der Kalkulationstabelle ermittelt und in der Tabelle „Preis-LV“ ausgewiesen.
    • Der jeweilige Produktivstundenwert wird wie folgt bewertet. Die Wertung der Preise erfolgt in der Weise, dass zunächst der höchste Wert 80 Leistungspunkte erhält
    • alle weiteren Angebote werden in der Weise linear interpoliert, dass das Verhältnis zwischen dem angebotenen Wert und dem höchsten Wert (unter allen Angeboten für das jeweilige Los) mit der maximalen Punktzahl multipliziert wird. Dabei wird eine Rundung auf die zweite Nachkommastelle erfolgen.
    • Beispiel: Produktivstundenwert angeboten /Produktivstundenwert höchst x 80 Leistungspunkte

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