Veröffentlichung 02.04.25 | Fragenfrist 25.04.25 | Abgabefrist 05.05.25 | Öffnung 05.05.25 | Vertragsbeginn 18.08.25 |
Eignungskriterien
Erlaubnis zur Berufsausübung: Eigenerklärung über die Erlaubnis zur Berufsausübung (FB 124, Nr. 7) sowie auf Verlangen aktueller (nicht älter als 12 Mon.) Auszug aus dem Berufsregister, Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die Erlaubnis zur Berufsausübung
Geschäftstätigkeit: Eigenerklärung über den Umsatz im Bereich Glasreinigungsarbeiten in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (FB 124, Nr. 8)
Absicherung im Schadensfall: Eigenerklärung zur Berufs- / Betriebshaftpflichtversicherung (FB 124, Nr. 9) sowie auf Verlangen aktuelle Zusicherung der Versicherung bzw. gültiger Versicherungsnachweis | Mindestanforderung: Deckungssumme in Höhe von mind. 500.000 € für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, mind. 250.000 € für Bearbeitungsschäden sowie mind. 100.000 € für Schlüsselverluste je Schadenfalls
Erfahrung mit vergleichbaren Leistungen: Eigenerklärung, dass der Bieter in der Vergangenheit mit vergleichbaren Leistungen betraut war und Benennung von drei vergleichbaren Referenzen im Bereich Glasreinigungsarbeiten aus den letzten drei Kalenderjahren mit mind. folgenden Angaben: Auftraggeber, Maßnahme / Leistung, Ausführungsort, Ausführungszeitraum, stichwortartige Benennung des erbrachten maßgeblichen Leistungsumfangs, Auftragswert, Ansprechpartner (FB 124, Nr. 10)
Personalverfügbarkeit: Eigenerklärung, dass dem Bieter die für die Ausführung der Leistung erforderlichen Beschäftigten zur Verfügung stehen sowie Angabe der jahresdurchschnittlichen Zahl der Beschäftigten und Führungskräfte im Bereich Glasreinigungsarbeiten in den letzten drei Jahren (FB 124, Nr. 11)
technische Ausstattung: Erklärung, aus der ersichtlich ist, über welche Ausstattung, welche Geräte und welche technische Ausrüstung das Unternehmen für die Ausführung des Auftrags verfügt (FB 124, Nr. 11)
Zuschlagskriterien
Angebotspreis: Zur Beurteilung dieses Kriteriums hat der Bieter mit dem Angebot das Formblatt 633 (Angebotsschreiben) und das Formblatt 255 (Leistungsverzeichnis) vollständig ausgefüllt einzureichen. Gewertet wird die vom Bieter angegebene Angebotsendsumme einschließlich Umsatzsteuer. Der Bieter mit dem niedrigsten Preis im Angebotsvergleich erhält die maximale Wertungspunktzahl von 70 Punkten. Die Preise der übrigen Bieter werden im Verhältnis zum Preis des günstigsten Bieters linear prozentual schlechter punktemäßig bewertet. Dabei erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen. Ein – ggf. fiktives – Angebot mit einem doppelt so hohen Preis und Angebote, die teurer als dieses – ggf. fiktives – Angebot sind, erhalten 0 Punkte.
Leistungsmaß: Zur Beurteilung dieses Kriteriums hat der Bieter mit dem Angebot das Formblatt 254 (Leistungsverzeichnis) vollständig ausgefüllt einzureichen. Gewertet wird die vom Bieter kalkulierte durchschnittliche Reinigungsflächenleistung. Dabei ist die vom Auftraggeber fixierte durchschnittliche Reinigungsflächenleistung von 20,00 qm/h als Richtwert zu beachten. Je größer die Abweichung der durchschnittlichen Reinigungsflächenleistung des Bieters von diesem Richtwert, desto weniger Punkte werden vergeben. Ein Angebot mit einer durchschnittlichen Reinigungsflächenleistung, die 50 % über (Obergrenze) oder 50 % unter (Untergrenze) dem Richtwert liegt, wird vom Vergabeverfahren ausgeschlossen.
Organisation und Service: Zur Beurteilung dieses Kriteriums hat der Bieter mit dem Angebot das Formblatts 256 (Angaben zur Organisation und Service) vollständig ausgefüllt einzureichen. Das Kriterium ist in die Unterkriterien Qualifikation der Objektleitung (max. 5 Punkte), Reaktionszeit bei Reklamationen (max. 5 Punkte) und Teilnahme an Objektbegehung (max. 5 Punkte) unterteilt. Dem Auftraggeber kommt es bei der Wertung darauf an, dass die im Auftragsfall vorgesehene Objektleitung über eine hohe Qualifikation in dem Leistungsbereich verfügt, dass der Auftragnehmer während der Leistungserbringung einen hohen Service bei der Bearbeitung von Reklamationen bietet und dass der Bieter vor Angebotserstellung im Rahmen einer Objektbegehung einen Eindruck über das Objekt gewonnen hat.
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