Die Kantonspolizei Zürich als ausschreibende Stelle (hiernach Auftraggeberin) führt Transporte von inhaftierten Personen aus. Dazu werden Lieferwagen mit einem entsprechenden Fahrzeug Ein-/Aufbau eingesetzt. Zur Gewährleistung der Dienstleistungen muss die Flotte der Gefangenentransportfahrzeuge auf einem sehr guten betrieblichen Zustand gehalten und deshalb jährlich erneuert werden. Es werden jährlich mindestens zwei Basisfahrzeuge (maximal sieben Basisfahrzeuge) beschafft, die entsprechend den im Anforderungskatalog beschriebenen Vorgaben zu einem Gefangenentransportfahrzeug ausgebaut werden müssen.
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