Veröffentlichung 31.03.26 | Abgabefrist 20.05.26 | Vertragsbeginn 01.08.26 |
Eignungskriterien
EK01 Wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit:Kriterium: Der Anbieter verfügt über eine genügende wirtschaftliche/finanzielle Leistungsfähigkeit, um den Auftrag erfüllen zu können.
Der Anbieter verfügt über genügend Erfahrung in Geldtransportdienstleistungen, die mit dem vorliegenden Auftrag hinsichtlich Umfang und Komplexität vergleichbar sind. Er weist diese Erfahrung anhand von 2 Referenzen nach, welche nicht älter als 2 Jahre sind. Referenzauskünfte über vom Anbieter für den Bund realisierte Projekte werden nur zugelassen, wenn die aufgeführten Referenzpersonen jeweils schriftlich ihre Zustimmung zur Auskunftserteilung gegeben haben.
Der Anbieter verfügt über die nötigen personellen Ressourcen, um den Auftrag wie im Pflichtenheft umschrieben, erfüllen zu können.
Der Anbieter verfügt über eine Ansprechperson (single point of contact, SPOC), inklusive Stellvertretung, welche bei der Eskalation von Problemen des Auftrags zuständig sind und den Entscheid herbeiführen können.
Der Anbieter muss gesamtschweizerisch tätig sein und über Mitarbeiter verfügen, die in deutscher, französischer und italienischer Sprache (mündlich und schriftlich) kommunizieren können.
- Dienstleistungsaufträge (Ausgabe September 2016, Stand Januar 2024)https://www.bkb.admin.ch/de/agb-des-bundesFür das vorliegende Geschäft gelten die oben aufgelisteten AGB.
Zuschlagskriterien
Der Anbieter füllt den Anhang 2 «Preisblatt» des Pflichtenheftes vollständig aus und legt denselben dem Angebot datiert sowie rechtsgültig unterzeichnet bei.Alle Preisangaben sind in Schweizer Franken (CHF) exkl. MwSt. auszuweisen.
Das Zuschlagskriterium «Umwelt/Nachhaltigkeit» bewertet die ökologische und soziale Verantwortung der Anbieter im Rahmen der Beschaffung. Die Anbieter erstellen ein verbindliches Nachhaltigkeitskonzept, das ab Vertragsbeginn einzuhalten ist. Details zu Bewertung und Methodik sind unter Ziffer 6.4 des Pflichtenhefts erläutert.
Bewertet werden Termintreue, Qualität der Leistung, Kommunikation, Problemlösungsfähigkeit und Gesamteindruck der vom Anbieter eingereichten Referenzprojekte (Anhang 4). Die eingereichten Referenzen müssen den gleichen Anforderungen entsprechen wie unter Eignungskriterium EK02 beschrieben.
Im Rahmen dieses Zuschlagskriteriums werden sowohl die schriftlichen Angebotsunterlagen als auch die mündliche Präsentation durch den Anbieter beurteilt. Dabei stehen die Qualität, Nachvollziehbarkeit und Übersichtlichkeit der Dokumentation sowie der Nutzen/Mehrwert für die Bedarfsstelle und Plausibilität der Konzepte (exkl. Nachhaltigkeitskonzept) und Dokumentationen in Bezug auf die Anforderungen der Ausschreibung im Vordergrund. Ergänzend wird anhand der Präsentation geprüft, wie kompetent, professionell und strukturiert der Anbieter sein Angebot erläutert und auf zentrale Anforderungen eingeht.
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