Veröffentlichung 17.07.26 | Fragenfrist 07.08.26 | Teilnahmefrist 18.08.26 |
Eignungskriterien
Mindestreferenzen: - - Vorlage von zwei Referenzen über die Erbringung von TGA-Fachplanungsleistungen (HLSE) nach § 55 HOAI für den Neubau, Umbau oder Sanierung eines öffentlichen Hochbaus mit mindestens durchschnittlichen Planungsanforderungen und mit anrechenbaren Herstellkosten (Kostengruppen 300 und 400) von mindestens 3 Mio. EUR brutto. Die Referenzprojekte müssen die Leistungsphasen 2 bis 8 nach HOAI umfassen. Die Inbetriebnahme und Abnahme muss jeweils in den letzten acht Jahren (frühestens 1. Januar 2018) und bis zum Ablauf der Teilnahmefrist erfolgt sein. Mindestens eine der beiden Referenzen muss eine vergleichbare öffentliche Halle (Mehrzweck-, Sport- oder Kulturhalle) betreffen. Die Erklärungen über Referenzleistungen müssen jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber (Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer), - Neubau, Umbau oder Sanierung, - Angaben zu Planungsanforderungen, - Angabe zu öffentlichem Hochbau, - Art der Nutzung, - Beschreibung des Referenzprojekts - Erbrachte Leistungsphasen nach HOAI, - Zeitraum der Leistungserbringung, - Zeitpunkt des Fertigstellungdatums (Inbetriebnahme und Abnahme), - Anrechenbare Herstellkosten EUR brutto, - Kurze Projektbeschreibung in Wort und Bild Hinweise: - Die Vorlage dieser beiden Mindestreferenzen ist als Eignungsnachweis zwingend. - Um eine objektive Prüfung der Referenzen zu gewährleisten, sind die Referenzen gemäß der im Anhang befindlichen Vorlage (s. Anlage 1 "Teilnahmeformular") einzureichen. - Die geforderten Mindestreferenzen sind von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass mehr als drei grundsätzlich geeignete Unternehmen sich beworben haben, unter den Bewerbern anhand der zwei einzureichenden Mindestreferenzen beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Es werden die im Teilnahmeformular benannten beiden Mindestreferenzen geprüft und bewertet. Weitere Referenzen, insbesondere im Rahmen unspezifischer Referenzlisten, werden nicht berücksichtigt. Im Rahmen der Auswahlentscheidung können je Referenz maximal 13 Punkte (insgesamt also 26 Punkte) erzielt werden. Für den bewerberübergreifenden Vergleich sind nachfolgende Kriterien bei den Mindestreferenzen maßgeblich: Gebäudeart: - Mehrzweckhalle (d.h. eine Halle mit kombinierter Sport- und Kultur- bzw. Veranstaltungsnutzung) 5 Punkte - Kultur-/Veranstaltungshalle 3 Punkte - Sporthalle 2 Punkte - sonstiger öffentlicher Hochbau 1 Punkt Projektart - Neubau 5 Punkte - Umbau/Erweiterung 2 Punkte - Sanierung 1 Punkt Anrechenbare Herstellkosten in EUR brutto (KG 300 und 400) - 3-5 Mio. EUR brutto 1 Punkt - > 5-8 Mio. EUR brutto 2 Punkte - > 8 Mio. EUR brutto 3 Punkte Um eine objektive Vergleichbarkeit und Bewertung der Referenzen zu gewährleisten, sind die Referenzen gemäß der im Anhang befindlichen Vorlage (s. Anlage 1 "Teilnahmeformular") einzureichen. Sofern nach Abschluss der Bewertung aufgrund eines Punktgleichstands mehr Bewerber die erforderliche Punktzahl erreichen, als zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, entscheidet unter den punktgleichen Bewerbern das Los.
Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens, die Zahl der Führungspersonen und Ingenieure in den letzten drei Jahren ersichtlich sind (2023, 2024, 2025).
Eigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Jahresumsatzes mit vergleichbaren Leistungen (TGA-Planung)
Eigenerklärung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden oder Eigenerklärung, im Auftragsfalle einen entsprechenden Versicherungsvertrag zu schließen. Hinweise der Vergabestelle: Die geforderte Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung ist von Bewerbergemeinschaften nur einmal vorzulegen. Mit dem Teilnahmeantrag ist neben dieser Eigenerklärung noch keine Erklärung einer Versicherungsgesellschaft vorzulegen.
Zuschlagskriterien
Honorar: Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen in Verfahrensstufe 2.
Konzept zur Herangehensweise: Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen in Verfahrensstufe 2.
Personalkonzept: Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen in Verfahrensstufe 2.
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