Veröffentlichung 01.06.26 | Fragenfrist 19.06.26 | Teilnahmefrist 29.06.26 |
Eignungskriterien
Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Bewerbers in den Jahren 2023 bis 2025 (Teilnahmeantrag, Teil C). Mindestanforderung: Jahresumsatz mindestens 20 Mio. EUR (netto) im Durchschnitt in den Jahren 2023 bis 2025.
Nachweis der Bonität des Bewerbers durch Bonitätsauskunft einer Wirtschaftsauskunftei oder Bestätigung einer Geschäftsbank (Nachweis beizufügen).
Nachweis einer Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden (Nachweis beizufügen).
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge (Referenzblatt, Anlage C01). Mindestanforderung: Es sind mindestens drei Referenzleistungen über vergleichbare frühere Aufträge vorzulegen. Dabei gelten folgende Mindestanforderungen: - Alle Referenzleistungen müssen die schlüsselfertige Errichtung von Hochbauten mit konstruktiv-technischen Anforderungen, die mit einem Schulgebäude vergleichbar sind, umfassen. - Alle Referenzleistungen müssen die Errichtung des Gebäudes als Generalunternehmer umfassen. - Alle Referenzleistungen müssen Baukosten (KG 200 bis 500) in Höhe von mindestens 12,5 Mio. EUR netto aufweisen. - Alle Referenzleistungen müssen nach dem 31.12.2021 abgeschlossen worden sein (Baufertigstellung und Übergabe an den Nutzer erfolgt). Die Rangbildung erfolgt auf Grundlage der Eigenerklärungen der Bewerber zu den Referenzleistungen (Anlage C01). Reicht ein Bewerber mehr als die drei geforderten vergleichbaren Referenzleistungen ein, werden nur die ersten drei vergleichbaren Referenzleistungen gemäß Anlage C01 für die Rangbildung berücksichtigt. Jede der zu berücksichtigenden Referenzleistungen wird anhand der nachfolgend dargestellten Kriterien bewertet: 1 Die Referenzleistung betrifft die Errichtung eines Schulgebäudes: 250 Punkte. 2 Die Referenzleistung wurde auf Basis einer funktionalen Leistungsbeschreibung (FLB) ausgeführt: 250 Punkte. 3 Die Leistungen des Bewerbers in der Referenzleistung umfassen neben der Errichtung des Gebäudes auch die Errichtung der Außenanlagen: 250 Punkte. 4 Der Bewerber übernimmt im Rahmen der Referenzleistung nach Abnahme und Übergabe des Objekts Wartungsleistungen bzgl. des Gebäudes: 250 Punkte. Je Referenzleistung können so maximal 1.000 Punkte erreicht werden. Die Bewertungspunktzahl ergibt sich aus dem einfachen Durchschnitt der Punktzahlen aller gewerteten Referenzleistungen. Es erfolgt ggf. eine kaufmännische Rundung auf zwei Nachkommastellen. Die Bewertungspunktzahl ist Grundlage für die Rangbildung.
Eigenerklärung dazu, ob und ggf. welche Leistungen an Nachunternehmer übertragen werden sollen (Liste der Nachunternehmerleistungen, Anlage C02).
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