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Gemeinde Saerbeck EU-weite Abfallausschreibung

Auftraggeber
Veröffentlicht
11.06.2026
Angebotsfrist
15.07.2026
Abfallentsorgung in 2 Losen in Saerbeck
Vergabeunterlagen
2 Lose

Zeitplan

Veröffentlichung
11.06.26
Abgabefrist
15.07.26
Öffnung
15.07.26
Vertragsbeginn
01.01.27

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
Offenes Verfahren
Erfüllungsort
Saerbeck, Deutschland
E-Mail
info@kopart.de
Freischalten
Telefon
004921159895755
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Website
http://www.saerbeck.de
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Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • vollständige Liste, siehe Vergabeunterlagen

  • vollständige Liste, siehe Vergabeunterlagen

Zuschlagskriterien

  • Preis

    • Bewertungsmaßstab für den Preis ist die Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis pro Jahr. Für die Bewertung des Preises gilt Folgendes:
    • Der niedrigste Preis wird mit der höchsten Punktzahl (10 Punkte) bewertet.
    • Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet:
    • P = 10 – ((Preis des jeweiligen Angebotes – niedrigster Preis) x 10 / niedrigster Preis). Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot.
    • 10 Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis, soweit das Angebot nicht wegen Unauskömmlichkeit und/oder Verstoß gegen die Zahlung des ge-setzlichen Mindestlohnes an das im Auftrag eingesetzte Personal auszuschließen ist.
    • „0“ Punkte erhalten Angebote, die doppelt so teuer oder mehr als doppelt so teuer als das preislich niedrigste (nicht auszuschließende) Angebot sind.
  • Qualität

    • Der Bewertungsmaßstab für die Schadstoffemissionen für die Fahrzeuge richtet sich nach den vom Bieter für die Leistungserbringung angegeben Fahrzeugen gemäß Bundesfernstra-ßenmautgesetz – BFStrMG, Änderung vom 10.06.2015, Anlage 1 Nr. 2 b
    • Die Klasseneinteilung erfolgt entsprechend in folgenden Kategorien
    • Mautkategorien %Satz Punkte
    • Wasserstoff/Elektro 10
    • Gas 8
    • A 0
  • Preis

    • Bewertungsmaßstab für den Preis ist die Höhe des Angebotes Netto-Gesamtpreis pro Jahr. Für die Bewertung des Preises gilt Folgendes:
    • Der niedrigste Preis wird mit der höchsten Punktzahl (10 Punkte) bewertet.
    • Die weiteren Angebote werden nach folgender Formel mit Punkten bewertet:
    • P = 10 – ((Preis des jeweiligen Angebotes – niedrigster Preis) x 10 / niedrigster Preis). Dabei ist „P“ die Punktzahl für das zu bewertende Angebot.
    • 10 Punkte erhält das für den Zuschlag zugelassene Angebot mit dem niedrigsten Preis, soweit das Angebot nicht wegen Unauskömmlichkeit und/oder Verstoß gegen die Zahlung des ge-setzlichen Mindestlohnes an das im Auftrag eingesetzte Personal auszuschließen ist.
    • „0“ Punkte erhalten Angebote, die doppelt so teuer oder mehr als doppelt so teuer als das preislich niedrigste (nicht auszuschließende) Angebot sind.
  • Qualität

    • Der Bewertungsmaßstab für die Schadstoffemissionen für die Fahrzeuge richtet sich nach den vom Bieter für die Leistungserbringung angegeben Fahrzeugen gemäß Bundesfernstra-ßenmautgesetz – BFStrMG, Änderung vom 10.06.2015, Anlage 1 Nr. 2 b
    • Die Klasseneinteilung erfolgt entsprechend in folgenden Kategorien
    • Mautkategorien %Satz Punkte
    • Wasserstoff/Elektro 10
    • Gas 8
    • A 0

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Preisblatt78 KB2 Tabellen
Präsentation37 KB24 Seiten
Eigenerklärung203 KB4 Seiten
Eignungskriterien89 KB8 Seiten
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