Veröffentlichung 09.02.26 | Fragenfrist 09.02.26 | Abgabefrist 16.02.26 | Öffnung 16.02.26 | Vertragsbeginn 01.03.26 |
Eignungskriterien
Eigenerklärung dazu, ob und ggf. welche Leistungen an Nachunternehmer übertragen werden sollen.
Eigenerklärung zum Personalstand im Jahresdurchschnitt in den Jahren 2023 bis 2025, gegliedert nach Büroinhabern/Geschäftsführern, Architekten/Ingenieure und kaufmännischen/technischen Mitarbeitern.
Eigenerklärungen über mit dem Auftragsgegenstand vergleichbare frühere Aufträge. Der Auftraggeber behält sich vor, die Angaben durch Nachfrage bei den als Referenz genannten Auftraggebern zu über-prüfen. Es sind mindestens zwei vergleichbare Referenzleistungen vorzulegen. Vergleichbar sind Aufträge, bei denen alle nachfolgenden Merkmale vorliegen: - Baukosten des Referenzobjektes (KG 300 bis 400) mind. 750.000 EUR (netto). - Mindestens abgeschlossene Leistungsphasen 1-8 des Leistungsbildes Objektplanung Gebäude und Innen-räume (§ 34 HOAI). - Die Referenzen müssen den Neubau/ Umbau eines öffentlich zugänglichen Gebäudes betreffen, das dem Personenverkehr dient. Dies können z.B. Zugbahnhofsgebäudes mit Aufenthaltsräumen, Omnibusbahnhöfe oder Busbahnhöfe mit Aufenthaltsräumen, Straßenbahn- oder U-Bahn-Stationen mit Aufenthaltsräumen, Verkehrsstationen, öffentlich zugängliches Servicegebäude für den öffentlichen Verkehr oder Umsteigzentren sein. - Die Referenz muss nach dem 01.01.2015 abgeschlossen worden sein (Abschluss der letzten Leistungsphase).
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2022 bis 2024 insgesamt.
Eigenerklärung über den Umsatz des Bieters in den Jahren 2022 bis 2024 aus Leistungen im Bereich der Objektplanung Gebäude/Innenräume nach Anlage 10 zu § 34 Abs. 4, 35 Abs. 7 HOAI.
Haftpflichtversicherung Nachweis einer branchenüblichen Betriebshaftpflichtversicherung durch Deckungsbestätigung oder der rechtsverbindlichen Bestätigung der Versicherung, im Auftragsfall eine entsprechende Deckung zu gewähren. Mindestversicherungssummen: - Deckung für Personenschäden: min. 3 Mio. EUR - Deckung für und Sach- und Vermögensschäden: min. 3 Mio. EUR - Diese Deckungssummen müssen pro Jahr mindestens 2-fach zur Verfügung stehen.
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