Generalplanervertrag Kita Neubau St. Marien, Limburg

Die Katholische Kirchengemeinde Hl. Katharina Kasper Limburger Land ist Eigentümerin der Liegenschaft Flur 50, u.a. Flurstücke 17/4 (teilweise); 17/7; 17/8; 18/8 und 70/6 , Gemarkung Limburg mit der Anschrift Gartenstraße n.n. in 65549 Limburg/ Lahn und will den Neubau einer 4gruppigen Kindertagesstätte (3 Ü3 plus 1 altersgemischte Gruppe) auf den vor gen. Grundstücken durchführen. Die Auftraggeberin strebt den Neubau der Kindertagesstätte St. Marien auf den Flurstücken hinter dem zentralen Pfarrbüro, Gartenstraße 16, an. Vorliegend sind Generalplanungsleistungen ausgeschrieben. Die angefragten Planungsleistungen der Architektur und die Leistungen der Fachingenieure beginnen mit der Leistungsphase 1. Da es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelt, muss nach Abschluss der HOAI Leistungsphase 3 ein Förderantrag seitens der Auftraggeberin an die Stadt Limburg gestellt werden. Eine aus der Bearbeitungsdauer des Antrags resultierende Planungsverzögerung kann nicht kostenerhöhend geltend gemacht werden. Nach Vorlage des Förderbescheids kann die Projektbearbeitung fortgesetzt werden. Es werden folgende Anforderungen an die Planung gestellt: Planung und Neubau einer 4gruppige Kita (3 Ü3 + 1 altersgemischte Gruppe) inkl. Beioder Aufwärmkochküche, Möbeln, Außenanlagen und Erschließung. Herstellung der verkehrsund versorgungstechnischen Erschließung der neuen Kita von der Gartenstraße aus Energetischer Standard nach Gebäudeenergiegesetz (GEG) Sommerlicher Wärmeschutz Installation einer eigenbedarfsorientierten Photovoltaikmit Batterieanlage Verwendung des entstehenden Erdaushub auf dem Grundstück zur Gelände Modellierung Bei der Planung der Kita ist darauf zu achten, dass möglichst keine Wartungsund prüfungsrelevante Technik eingebaut wird. Anforderungen an die Technik: so wenig wie möglich, so viel wie nötig. Die Außenanlage muss auf der nicht für die Erschließung notwendigen und nicht bebauten Fläche geplant werden. Die Planung kann von gemischten Altersgruppen der Kinder ausgehen. Die Ausweisung eines separaten U3 Bereichs ist nicht erforderlich. Die erforderliche Brandschutzplanung ist durch den Generalplaner zu erbringen. Eine Beratung des Auftraggebers zu Handlungsalternativen und Potentialen wird erwartet. Die Beauftragung erfolgt stufenweise nach Maßgabe der in dem GeneralplanerVertragsentwurf aufgeführten Stufen. Bei den optional aufgeführten Leistungen handelt es sich um einseitige Optionsrechte zu Gunsten des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch darauf, dass die nur optional anzubietenden Leistungen vom Auftraggeber beauftragt werden. Der AN ist verpflichtet, eine Planungsund Bauzeitenrahmenplanung sowie im Weiteren eine aus der Rahmenplanung zu entwickelnde Detailplanung entsprechend den Rahmenbedingungen des Auftraggebers aufzustellen und die Einhaltung der Termine zu steuern und sicherzustellen. Die Terminplanung ist kontinuierlich monatsweise aktualisieren und dem Auftraggeber zur Freigabe vorzulegen. Folgende Rahmentermine sind geplant: Beauftragung Generalplaner: Ende Juni 2026 Planung und Abstimmung der Leistungsphasen 12 aller für die Planung und Umsetzung notwendigen Objekte nach GeneralplanerVertragsentwurf: Juli bis Ende Oktober 2026 Planung und Abstimmung der Leistungsphase 3 aller für die Planung und Umsetzung notwendigen Objekte nach GeneralplanerVertragsentwurf: Bis Ende November 2026 Einreichung Förderantrag bei Stadt Limburg (Basis Kostenberechnung) und Planung und Abstimmung der Leistungsphasen 4 sowie Einreichung Baugenehmigungsantrag: Dezember 2026 Planung und Abstimmung der Leistungsphasen 56 (Ausführungsplanung, Ausschreibung, Vorbereitung der Vergabe) bis ca. Juni 2027. Diese endet mit der Vorlage der bepreisten Leistungsverzeichnisse, die dann Grundlage für die Baufreigabe sind. Sollte sich dabei herausstellen das die Kosten nicht im Kostenrahmen liegen, so wird es erforderlich geeignete Lösungen unter Beteiligung des Zuschussgebers zu finden. Durchführung der Leistungsphase 7 (Vergabe) bis ca. Juli für die Hauptgewerke, danach baubegleitend. Baufreigabe ca. August 2027 Bauausführung ab ca. August 2027 – August 2028

Zeitplan

Veröffentlichung
09.04.26
Vertragsbeginn
01.07.26

Ausschreibung

Reichweite
EU-weit
Vergabeart
neg-w-call
Vertragsart
Rahmenvereinbarung
Geschätzter Wert
5.126.050 €
Erfüllungsort
Limburg a. d. Lahn, Deutschland
KMU geeignet
Ja
E-Mail
ausschreibung-bau@bistumlimburg.de
Telefon
000

Eignungs- & Bewertungskriterien

Eignungskriterien

  • Die Bieter haben für die letzten drei abgeschlossenen Jahre (z.B. 2023, 2024, 2025) den jeweiligen Jahresumsatz anzugeben. Dieser muss im Durchschnitt der drei Jahre mindestens 150.000,00 € pro Jahr betragen.

  • Der Auftraggeber fordert mindestens eine Führungskraft, einen Projektleiter und einen weiteren festangestellten Mitarbeiter

  • Ein aktueller Nachweis einer Haftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von -Personenschäden

    • je Schadensfall 3,0 Mio. €
    • -Sachschäden/Vermögensschäden: je Schadensfall 3,0 Mio. €
    • je mit dreifacher Maximierung pro Jahr ist dem Angebot beizufügen.
    • Im Falle einer geringeren Deckungssumme der Berufshaftpflicht sind Erklärungen einer Versicherungsgesellschaft abzugeben, dass im Auftragsfalle diese nach geforderter Summe erhöht oder abgeschlossen wird. Bei Bewerbergemeinschaften ist ein Versicherungsnachweis für jedes Mitglied zu führen.
    • Teilnahmeberechtigt sind Bieter, die zur Führung der Berufsbezeichnung „Architekt“ oder „Ingenieur“ berechtigt sind oder über eine vergleichbare Befähigung nach den Richtlinien 2005/36/EG und 89/48/EWG verfügen. Voraussetzung zur Teilnahmeberechtigung ist ferner eine Bauvorlageberechtigung der Bieter.
    • Juristische Personen sind berechtigt, wenn für die Durchführung der Aufgabe ein verantwortlicher Bearbeiter benannt werden kann, der zu oben genanntem Führen der Berufsbezeichnung berechtigt ist.
    • Die Anforderungen sind auch durch eine Bietergemeinschaft nachzuweisen. Mindestens ein Mitglied muss diese Anforderung erfüllen.
  • Referenzen Die Bieter haben zum Nachweis der beruflichen Leistungsfähigkeit eine Referenzliste vor-zulegen. Gegenstand der Referenzen sind Planungsleistungen für Kindertagesstätten, Schulen oder Sozialimmobilien öffentlicher oder privater Auftraggeber. Die Referenzen müssen innerhalb der letzten fünf Jahre (2020-bis zur Bewerbungsfrist) abgeschlossen worden sein. Folgende Mindestangaben sind zu machen

    • Bezeichnung des Bauvorhabens mit Bauort
    • Auftraggeber
    • Angabe zur öffentlichen Förderung
    • Bauzeit und Zeitpunkt der Fertigstellung
    • Gesamtsumme der Kostengruppen 200 – 700 nach DIN 276
    • Kurzbeschreibung der Maßnahme mit Angabe der Bruttogeschossfläche (BGF)
    • Mindestanforderung an die Eignung sind zwei Referenzen.

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Vergabeunterlagen

Preisblatt24 KB2 Tabellen
Präsentation156 KB16 Seiten
Eigenerklärung78 KB32 Seiten
Eignungskriterien37 KB6 Seiten
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